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Riklin Kathy · Nationalrat · 2007-06-21

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Was lange währt, wird endlich gut. Die CVP ist froh, dass das Sprachengesetz endlich im Parlament zur Debatte kommt. Für uns ist dieses Gesetz ein wichtiges Signal, ein Bekenntnis zur Mehrsprachigkeit der Schweiz, zur Pflege der Tradition und des Austausches zwischen den Sprachregionen. Wir sind enttäuscht, dass die Mehrheit des Bundesrates es nicht für nötig befunden hat, ein Sprachengesetz vorzulegen. Anscheinend hat sich auch unser Kulturminister nicht für das Sprachengesetz eingesetzt. Er wertet die finanziellen Auswirkungen höher als den zugegebenermassen immateriellen Wert eines Gesetzes zu den Landessprachen. Der Bildungs- und Kulturminister hat hier die Erfüllung einer Aufgabe verweigert, die vom Souverän in der Bundesverfassung klar gefordert wurde.

Sicher steht ein Bundesgesetz über die Landessprachen nicht zuoberst auf der Wunschliste der Schweizerinnen und Schweizer. Das zeigt sich auch darin, dass der Nationalrat seit neun Monaten keine Zeit gefunden hat, das Gesetz zu behandeln. Wir hatten langwierige Kommissionsdebatten, die noch unter meinem Vorgänger und ehemaligem WBK-Kommissionspräsidenten, Theophil Pfister, begonnen haben. Nun finden wir endlich Zeit zur Behandlung.

Das vorliegende Gesetz bildet eine gute Basis für eine aktive Sprachenpolitik in unserem Lande. Für die Minderheiten, die Rätoromanen, die Italienischsprechenden und die Welschen, ist es von grosser Bedeutung. Wichtig ist es auch für die mehrsprachigen Kantone. Das Gesetz regelt die Aufgaben und Pflichten in Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit.

Die Schweiz wurde immer und immer wieder als Willensnation dargestellt. Eine Willensnation baut auf den Kenntnissen und der Wertschätzung der anderen Landessprachen auf. Für die Verständigung und den gegenseitigen Umgang unter den Sprachgemeinschaften ist daher eine gesetzliche Regelung zentral. Für die CVP-Fraktion ist deswegen das Sprachengesetz eine Notwendigkeit und entspricht auch einem klaren Verfassungsauftrag. Gemäss Artikel 70 der Bundesverfassung sollen die Viersprachigkeit des Landes erhalten sowie die Verständigung und der Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften gefördert werden. Dies ist für unser Land von grösster Bedeutung. Daher steht die CVP-Fraktion bei den einzelnen Artikeln immer hinter den Anträgen der Mehrheit.

Eine Ausnahme ist Artikel 15 zum Unterricht in den Landessprachen in der Schule. Dieser Artikel ist für den erfolgreichen Abschluss der Gesetzesarbeit entscheidend. Deutschschweizer Kantone und die EDK stehen schon zur Opposition bereit, falls die Mehrheit gewinnen sollte. Es ist nicht wegzureden, dass bei den Jungen die Kenntnisse der anderen Landessprachen abgenommen haben - hören Sie unseren Lehrlingen und Maturanden zu. Mit der Abnahme der Sprachkenntnisse nehmen auch die Kenntnisse über die anderen Landesregionen und das Wissen über die Situation der Minderheiten und der Randregionen mehr und mehr ab. Denn Sprachenlernen ist mehr als Wörter und Grammatik büffeln. Fremdsprachenunterricht dient auch als Grundlage für das Verständnis der anderen Kulturen und Traditionen. Daher ist eine aktive Sprachenpolitik von entscheidender Bedeutung für den Zusammenhalt unseres Landes. Dazu gehören Programme für den Austausch mit anderen Landesteilen, mehrsprachige Publikationen, eine Bundesverwaltung, die die Mehrsprachigkeit lebt, Übersetzung in die anderen Landessprachen und andere Massnahmen. All dies wird im vorliegenden Gesetz geregelt. Der Sprachunterricht in der Volksschule ist aber klar Aufgabe der Kantone.

Die CVP-Fraktion steht voll und ganz zum Bundesgesetz über die Landessprachen und zur Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, und um dies zu beweisen, gebe ich gerne an Sep Cathomas und die Rätoromanen weiter.