Noser Ruedi · Nationalrat · 2007-06-21
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, wie es Ihnen gegangen ist, als Sie den beiden Vorrednern zugehört haben. Aber eigentlich kann man zum Schluss kommen, dass Herr Füglistaller mit dem, was er gesagt hat, in Teilen durchaus Recht haben kann. Wenn Sie Herrn Cathomas zuhören, kommen Sie zum Schluss, dass er mit seiner Art und Weise, wie er argumentiert, eben auch Recht hat. Insbesondere was Herr Cathomas zu den Buchstaben a und b gesagt hat, ist an und für sich richtig.
Das Problem ist - und darum bin ich auch der Ansicht, dass man Herrn Füglistaller jetzt nicht zustimmen kann, aber dass man dem Ständerat einen ganz klaren Auftrag mitgeben soll -, dass wir eigentlich davon sprechen, Leute unterstützen zu können, die eine Landessprache sprechen, aber in einem anderen Sprachraum der Schweiz wohnen; das fällt ganz klar unter den Förderaspekt dieses Gesetzes. Andererseits sollen fremdsprachige Personen, die in einem Kanton zur Schule gehen, in der Landessprache unterstützt und auch im Fremdsprachenteil unterstützt werden, was aus meiner Sicht ganz klar eine kantonale Kompetenz ist.
Insbesondere - und das ist bei Buchstabe c so, den man noch etwas präzisieren müsste - ist es wichtig zu bedenken: Wenn Sie sich einmal überlegen, was die Kantone für den Sprachenunterricht ausgeben, und dann bei Buchstabe c "Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache" lesen und sehen, dass der Bund dafür einen Betrag von rund einer Million Franken eingetragen hat, dann merken Sie, dass es sehr fraglich ist, ob diese Million - verteilt auf 26 Kantone - irgendeine Wirkung hätte.
Auch wenn man die rätoromanische Sprache in der Deutschschweiz und in der französischsprachigen Schweiz und die italienische Sprache in der Deutschschweiz und in der französischsprachigen Schweiz weiter fördern kann, kann man der Minderheit Füglistaller nicht folgen. Aber es ist eine ganz klare Bitte an den Ständerat, diesen Text zu ergänzen, so, wie er in der Botschaft steht. In der Botschaft stehen diese Beispiele der anderen Landessprachen, hier im Gesetz könnte die Interpretation weiter gehen als gemäss Botschaft.