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Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2007-06-21

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen bei Artikel 7 die Streichung von Absatz 2.

Grundsätzlich ist doch die Aus- und Weiterbildung des Personals eine Selbstverständlichkeit, und diese Bestimmung ist bereits im Bundespersonalgesetz enthalten. Die Wiederholung von solchen Normalitäten findet sich immer wieder in dieser Gesetzesvorlage. Was soll der Bundesrat denn noch für notwendige Massnahmen treffen? In der mehrseitigen [PAGE 1079] Weisung des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vom 22. Januar 2003 sind detaillierte Regelungen zu dieser Thematik zu finden. Alle vier Jahre müssen dazu die Departemente über die erzielten qualitativen und quantitativen Fortschritte sowie über allfällige Hindernisse bei der Umsetzung rapportieren. Diese Weisung wird laufend erneuert, datiert doch die vorgängige Mehrsprachigkeitsweisung bereits aus dem Jahre 1997.

Ebenfalls ist doch selbstverständlich, dass der Bundesrat die nötigen Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Sonst ist das effiziente und zielgerichtete Arbeiten gar nicht möglich. Man tut so, als ob überhaupt nichts passieren würde. Das hat man auch bei der Eintretensdebatte gemerkt. Wir machen ja all diese Dinge bereits, auch ohne Gesetz. Zudem darf doch festgestellt werden, dass in den über hundertfünfzig Jahren der Mehrsprachigkeit in diesem Land kaum einmal ein diesbezüglicher Mangel festgestellt werden konnte.

Der Botschaft können Sie entnehmen, dass in diesem Absatz dann noch die Terminologiearbeit plus die Fachsprachenforschung inbegriffen sei. Was also so locker und selbstverständlich daherkommt, wird letztlich wiederum weitere unnötige Kosten auslösen, welche die Steuerzahlenden zu berappen haben.

Es ist also bereits alles geregelt, und wir schaffen hier eine unnötige Redundanz, weshalb Absatz 2 von Artikel 7 zu streichen ist.