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preparatory:AB 81754

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen auch die Streichung von Artikel 19.

Gemäss Buchstabe a soll nun der Bund also Nachrichtenagenturen unterstützen können, welche absolut privatwirtschaftlich organisiert sind. Die Mehrheit der Kommission stimmt einem solchen Ansinnen zu und schafft damit im Sprachengesetz einen eigentlichen Medienartikel. Dass die Nachrichtenagentur für rätoromanische Medien dann über Artikel 23 dieses Gesetzes noch zusätzlich gefördert werden soll, ist nur ein kleines Mosaikstückchen von vielen solchen kleinen Bagatellsubventionen, die eigentlich nur Kosten verursachen, die Verwaltung aufblähen und gar nichts bringen. Den Vernehmlassungsantworten kann man denn auch entnehmen, dass sich die SDA, die Schweizerische Depeschenagentur, einzig zu diesem Artikel 19 äussert und sich darüber natürlich befriedigt zeigt. Sie wolle jedoch als Privatunternehmen nur in schweren finanziellen Krisen auf öffentliche Gelder zurückgreifen. Ja, für wen machen wir denn diesen Gesetzesartikel?

Gemäss Buchstabe b sollen die Subventionsschleusen wiederum voll geöffnet werden. Dass Organisationen nicht gewinnorientiert sind, bedeutet ja nicht, dass sie für ihre Arbeit nicht auch ein Entgelt verlangen können. Es bedeutet auch nicht, dass sie keine Löhne auszahlen. Sie dürfen lediglich keinen Gewinn machen - und das ist ja wirklich leicht zu bewerkstelligen. Welche Organisation ist denn nicht schon verständigungsfördernd?

Dem Bericht können Sie entnehmen, wie der Bund heute schon, notabene offenbar ohne jegliche gesetzliche Grundlage, mittels einfacher Leistungsvereinbarungen Gelder verteilt. Der Umkehrschluss, dass diese Organisationen im Falle der Streichung dieses Artikels keine Mittel mehr erhalten, ist offensichtlich falsch: Wenn es ohne Gesetzesartikel heute schon geht, diesen Organisationen Finanzmittel zuzuschanzen, dann ist es auch möglich, das ohne Gesetzesartikel weiterhin zu tun. Sie können dem Bericht gut entnehmen, dass es wiederum ausschliesslich um eine Ausweitung der Finanzhilfen, um weitere Subventionen, um weitere Umverteilungen geht.

In Buchstabe c dieses Artikels wird denn auch unumwunden gesagt, dass der Kreis der Empfänger von Finanzhilfen auf Gemeinwesen ausgeweitet werden soll, die Projekte zugunsten der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften fördern. Bei der Kommissionsarbeit haben wohl weitere Personen gemerkt, dass auch dieser Artikel eine zusätzliche Ausschüttung mit dem Füllhorn nach sich zieht, weshalb eine Minderheit II entstanden ist. Auch eine Mehrheit der Kantone lehnt diesen Artikel ab, weil er nicht in ein Sprachengesetz gehört und letztlich einfach zusätzliche Subventionen auslöst.

Ich bitte Sie also, Artikel 19 zu streichen, dann bleibt alles so, wie es ist.