Engelberger Edi · Nationalrat · 2007-12-20
Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-20
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen im Rahmen der Immobilienbotschaft 2008 Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 280 Millionen Franken für Immobilienvorhaben der Armee. Auf den Departementsbereich Verteidigung entfallen rund 152 Millionen, und für den Departementsbereich Armasuisse sind 128 Millionen vorgesehen. Die Gesamtsumme der neuen Verpflichtungskredite liegt in der Grössenordnung des Vorjahres. Die Kreditordnung basiert auf Artikel 21 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt sowie auf der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes.
Zu Artikel 2 des Bundesbeschlusses: Beim Verpflichtungskredit von 13,95 Millionen Franken, für den wir dann auch noch die Ausgabenbremse zu lösen haben, geht es um die zweite Etappe für das Gefechtsausbildungszentrum Ost, in Zusammenhang mit dem Einbau des Systems für Simulationsunterstützung für Gefechtsübungseinsätze in überbautem Gelände. Schweizweit sind zwei derartige Gefechtsausbildungszentren im Aufbau; sie basieren auf dem Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005. Das Gefechtsausbildungszentrum West befindet sich auf dem Waffenplatz Bure; die hiefür erforderlichen Mittel wurden mit der Immobilienbotschaft 2006 bewilligt. Das andere Zentrum befindet sich in der Ostschweiz, und zwar an den Standorten St. Luzisteig und Walenstadt.
Mit der Immobilienbotschaft 2006 haben wir die für den Waffenplatz St. Luzisteig in Zusammenhang mit der Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen erforderlichen Ausbauten bewilligt. Im Rahmen dieser zweiten Etappe, über die wir jetzt zu befinden haben, geht es um die räumlichen Voraussetzungen für Übungen bezüglich des Einsatzes in überbautem Gelände. Wie bereits gesagt, unterliegt dieser Verpflichtungskredit der Ausgabenbremse, weil er in Zusammenhang mit jenem in St. Luzisteig steht.
Artikel 3 Buchstabe a betrifft die Armeeapotheke in Ittigen. Für den Umbau und die Erweiterung der Fabrikation sowie die Sanierung der Haustechnikanlagen werden 18,9 Millionen Franken beantragt. Die Frage der Notwendigkeit einer armeeeigenen Produktionsstätte gab im Vorfeld viel zu reden, doch konnten die Zweifel in der Sicherheitspolitischen Kommission mit ergänzenden Informationen ausgeräumt werden. Herr Günter, der Sprecher der Subkommission, fand die vorgesehene Nutzung des bisherigen Gebäudes eine intelligente Sache. Die Armeeapotheke ist bereit und bemüht, mit den Spitälern zusammenzuarbeiten. Sie macht wichtige Dinge, indem sie Medikamente herstellt, die für die Industrie nicht mehr rentabel und deshalb auf dem Markt nicht mehr oder nur in ungenügendem Umfang erhältlich sind, die jedoch benötigt werden.
Zu Artikel 3 Buchstabe c: Das Breitband-Übertragungssystem-Kabel bildet zusammen mit den Richtstrahlverbindungen das Datentransportsystem der Armee. Bei den beantragten 13,9 Millionen Franken geht es darum, die festgestellten Fähigkeitslücken zu schliessen, wobei die gemäss Stationierungskonzept zu erschliessenden Standorte bestätigt werden. Wir haben auch davon Kenntnis genommen, dass bei der Verlegung entsprechende Infrastrukturen der Swisscom mitbenutzt werden, wobei für die Zwecke der Armee spezielle Glasfaserkabel eingelegt werden müssen.
Zu Artikel 3 Buchstabe d: Mit dem Bauvorhaben auf dem Militärflugplatz Meiringen hat sich eine Subkommission näher auseinandergesetzt. In Meiringen ist das Flugplatzkommando stationiert. Die sich in der bestehenden Kavernenanlage befindlichen Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten für die Truppe genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Im Zusammenhang mit dem Kreditantrag von 11,83 Millionen Franken haben wir uns vorweg mit der Frage auseinandergesetzt, ob dieses Projekt nicht überdimensioniert ist. Der Augenschein sowie die entsprechenden Auskünfte haben klar ergeben, dass das nicht der Fall ist. Das Flughafenkommando umfasst insgesamt rund 1100 Armeeangehörige. Wenn das beantragte Projekt realisiert ist, bietet es etwa 130 Armeeangehörigen eine Unterkunft, während alle übrigen in der Umgebung untergebracht werden müssen. Die Unterbringung von mindestens 130 Armeeangehörigen ist unter Sicherheitsaspekten zwingend. Was die Verpflegungsmöglichkeit anbelangt, ist die Küche für 300 Personen dimensioniert, nicht für 1100. Das wird als ausreichend erachtet, weil ein Zweischichtenbetrieb vorgesehen ist. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die Anlagen bezüglich Lüftung und sanitärer Anlagen in einem bedenklichen Zustand sind.
Zu Artikel 3 Buchstabe e, zum ABC-Abwehrlabor, noch eine kurze Bemerkung: Der militärische Teil wurde 1980 erstellt. Bei diesem Vorhaben geht es um eine Sanierung der Anlagen und eine Anpassung an die heute geltenden Standards. Die Bedeutung dieses Labors ist evident. Die ABC-Abwehrkompetenzen sind künftig für das gesamte Einsatzspektrum der Armee, die Existenzsicherung, die Raumsicherung und die Verteidigung sowie Friedensförderung und humanitäre Hilfe nötig.
Mit den Entscheiden zu Struktur und Aufgaben der "Armee XXI" hat das Kompetenzzentrum ABC im nationalen Krisenmanagement einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten, weshalb wir Ihnen beantragen, auch diesem Umbauvorhaben zuzustimmen.
Zu den Buchstaben f bis h von Artikel 3 und auch zu den Artikeln 4, 5 und 6 habe ich keine speziellen Bemerkungen. Sie sind in der Botschaft im Detail beschrieben.
Der Ständerat hat dieser Vorlage in der Herbstsession mit 33 zu 0 Stimmen, also einstimmig, zugestimmt. Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission Eintreten. Im Namen der grossen Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, allen Vorhaben gemäss den Artikeln 2 und 3 Buchstaben a bis h zuzustimmen und alle Minderheitsanträge, die Minderheitsanträge I bis IV, abzulehnen. Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Ebenso bitte ich Sie, ganz am Anfang den Antrag der Minderheit Widmer auf Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen.
[PAGE 2039]