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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-12-04

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-04

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen sagen, dass mein Wohlbefinden in dieser Debatte steigt. Denn jedes Jahr wird irgendein Thema aufgeworfen, sei es ein bestimmter Künstler, die Filmförderung oder die Schweizer Schulen, bei dem man plötzlich auf eine Million stösst, die man bei den Ausgaben von 57 Milliarden Franken noch einsparen könnte. Dann gehen die Emotionen hoch, und das ist immer gut. Das ist der Schatten, in dem das Budget nachher in die Scheune gefahren werden kann. (Heiterkeit)

Herr Maissen, ich beginne bei den Anträgen hinten und sage: Diese Kompensation beim Generalsekretariat des EDI dürfen Sie auf keinen Fall vornehmen - auf keinen Fall. Denn die Generalsekretariate sind in den letzten Jahren auch durch Sie gebeutelt worden. Man hat in der Geschäftsprüfungskommission gesagt: "Wir wollen einmal wissen, was da für Expertisen und Beratungen gemacht werden, und alles, was nicht dringend nötig ist, muss weg." Das haben die Generalsekretariate machen müssen. Sie sind schlanker geworden. Wenn das im Fall des EDI nicht so ist, dann hängt das damit zusammen, dass der Beitrag des EDI beziehungsweise des Bundesamtes für Gesundheit an Swissmedic - das sind etwa 16 Millionen Franken - an das Generalsekretariat übertragen wurde. Das ist der Grund, weshalb dort die Ausgaben gestiegen sind. Ein weiterer Grund sind die Beiträge für die Leistungsverrechnungen, die wir mit dem neuen Rechnungsmodell im letzten Jahr eingeführt haben. Das führt dazu, dass ich Ihnen sagen muss: Im Generalsekretariat des EDI gibt es keine Manövriermasse. Herr Stähelin, wir haben das noch nie gemacht. Die Generalsekretariate sind keine Parkgaragen für fällige Schulden, sondern hier geht es um seriöse Budgetprozesse. Das geht also nicht.

Herr Maissen, es ist auch nicht so, dass hier Bundesbeamte solche Beträge hin- und herschieben würden. Entre parenthèses gesagt, haben wir übrigens seit 2003 keine Bundesbeamten mehr, nur noch Bundesangestellte.

Jetzt zum Hauptantrag: Es ist so, dass diese Schweizer Schulen für unser Land Imageträger sind; das bestreitet niemand. Sie sind aber erstens natürlich auch Deutschschweizer Schulen. Es sind da ganze Landesteile und Landessprachen, von denen in der Verfassung die Rede ist, nicht vertreten. Das ist ein Thema, das wir einmal anschauen müssen. Es ist zweitens auch so, dass der Name "Schweizer Schulen" täuscht, weil in vielen Schulen mehrheitlich eben keine Schweizer mehr in den Unterricht gehen, sondern Einheimische. Damit sind hier Verhältnisse entstanden, die man jetzt wirklich anschauen muss, und das ist der Inhalt des Berichtes, den Sie mit Recht erwarten. Man muss diese Fragen einmal überlegen. Man muss sich auch überlegen, ob man zum Beispiel von der Objekt- zu einer Subjektfinanzierung [PAGE 978] übergehen soll - das könnte man sich nämlich auch überlegen! -, um dann wieder vermehrt bestimmte Kategorien von Schülern und Schülerinnen zu erfassen, von denen man will, dass sie in diese Schweizer Schulen gehen. Der Bericht mit diesen Überlegungen ist unterwegs.

Wir haben Folgendes gesagt: Wenn man sich schon mit solchen Prozessen befasst - das gilt nicht nur hier, sondern generell -, dann wäre jedes Zeichen irgendwo falsch, wenn man Budgetverschiebungen vornimmt. Die Sparvorgaben von 1,2 Millionen Franken sind vorher, im Rahmen der allgemeinen Sparvorgaben in der Bundesverwaltung, gemacht worden. Das war nicht speziell gegen die Schweizer Schulen gerichtet, sondern das war generell so. Man sollte jetzt in diesem Prozess, wo wir nicht recht wissen, in welche Richtung sich das ganze Schiff bewegt, eben auch keine Aufstockungen vornehmen. Das ist die Überlegung des Bundesrates, repräsentiert durch das Departement des Innern.

Das ist auch der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, für dieses Mal keine Veränderungen an diesem Budget vorzunehmen, diesen Bericht abzuwarten und dann, en connaissance de cause, gegebenenfalls neue Entscheidungen zu treffen.