Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-12-04
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04
Wortprotokoll
Einmal mehr ist der Voranschlag des EFD ein Spiegelbild des Gesamtbudgets, insbesondere was die Einnahmen betrifft. Vor allem aufgrund der Konjunkturlage macht somit auch der departementale Zusammenzug einen ansprechenden Eindruck. Die entscheidende Konjunkturannahme eines BIP-Wachstums von 1,9 Prozent bedeutet, dass der Bund immer noch eher am unteren Ende der Konjunkturschätzungen und somit auf der sicheren Seite bleibt. Ebenso liegt die Teuerungsannahme von 1,2 Prozent in der Bandbreite der Prognosen, auch wenn die Zahl des letzten Monats bereits etwas höher liegt. Um nicht zu wiederholen, was bezüglich des Gesamtvoranschlages schon gesagt wurde, gehe ich direkt auf einzelne Ämter ein:
Das zweite Budget des Generalsekretariates unter dem neuen Rechnungsmodell ist in der Zuweisung der Finanzpositionen und in der Leistungsverrechnung konsequenter. Dies ist unter anderem in der sogenannten Personalkostensteuerung gut sichtbar. Dieses Instrument, über das den Ämtern in den letzten Jahren bei der Übernahme von neuen Aufgaben via die Departemente temporär Mittel zur Verfügung gestellt wurden, ist nun nicht mehr nötig, da nicht mehr über Köpfe, sondern über Aufwand im betreffenden Amt gesteuert wird. Bei den Personalaufwendungen gibt es Verschiebungen ins Generalsekretariat. So werden die Übersetzungsdienste des ganzen Departementes zentralisiert. Das Generalsekretariat verwaltet auch die Mittel für Informatikprojekte zentral, deren Einsatz vor Jahresbeginn noch nicht klar zugeordnet ist. Dies führt dann zu einer reinen Mittelverschiebung; ich bin versucht, auf die letzte Diskussion betreffend die Schweizer Schulen im Ausland zu verweisen - Herr Bundesrat, es findet eben trotzdem statt -, damit ich auch diese Bemerkung angebracht habe.
Zur Finanzverwaltung: Bei den Ertragspositionen fallen hier nicht zuletzt die Ausschüttungen der Nationalbank, der Swisscom und der Post ins Gewicht. Die Vereinbarung mit der Nationalbank über die Gewinnausschüttung bleibt unverändert, ebenso der Betrag. Bei der Dividende der Swisscom wirkt sich der tiefere Aktienbestand des Bundes mit minus 70 Millionen Franken aus, was voraussehbare Folge war, und bei der Post wurde die Planabsicht von 250 Millionen Franken aus dem Geschäftsjahr 2007 schon angemeldet. Beim Kapitalertrag sind erhebliche Umschichtungen, vor allem aus dem FinöV-Fonds und den Arbeitslosenversicherungsdarlehen, festzustellen. Es soll indessen kein Zinsdifferenzgeschäft mit hohen Tresoreriemitteln betrieben werden.
Beim Aufwand fallen neu die Ausgleichsbeiträge des NFA an. Die Umsetzung des NFA in Bund und Kantonen befindet sich auf gutem Wege. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Budget und die Staatsrechnung erheblich. Aus Sicht der Stetigkeit der Rechnungslegung birgt dies Probleme, die aber absehbar waren. Ebenso ist unerfreulich, dass die Umstellungen im Rahmen des NFA zu ausserordentlichen Ausgaben von 1,625 Milliarden Franken führen. Es geht hierbei insbesondere um die nachschüssigen Zahlungen bei der IV und die Prämienverbilligungen der Krankenversicherungen. Auch diese Effekte waren uns aber bekannt, bzw. das wurde vom Parlament selbst so beschlossen.
Im Übrigen befolgen der vertikale Ressourcenausgleich und der Lastenausgleich den Grundsatz der Haushaltneutralität bei der Umsetzung. Beim Härteausgleich ergibt sich aufgrund des Wegfalls für den Kanton Waadt eine entsprechende Absenkung; eine Entlastung ergibt sich ausgabenseitig bei der Finanzverwaltung auch bei den Zinsausgaben. Es sind zwar höhere Zinsannahmen getroffen worden, es ergibt sich aber von der Beschaffungsseite her eine Entlastung, die zu diesem Ergebnis führt.
Ich komme zur Eidgenössischen Steuerverwaltung. Hier wurde bei der direkten Bundessteuer bei den juristischen Personen bereits mit weniger Zuwächsen gerechnet. Die Probleme, die sich heute auf dem Finanzplatz Schweiz und weltweit ergeben, sollten sich noch nicht entscheidend auf das Budgetjahr auswirken.
Bei der Verrechnungssteuer bleiben wir bei Einnahmen von 3 Milliarden Franken, obwohl das im laufenden Jahr mehr ergeben dürfte. Da der langjährige Durchschnitt bei 3 Milliarden Franken liegt, ist diese Zahl wiederum in das Budget übernommen worden. Die Kommission hat einmal mehr das System diskutiert und will beim langjährigen Durchschnitt bleiben, der allenfalls angehoben werden kann, sollte dies einmal statistisch belegt sein.
Weniger freudvoll ist die Entwicklung bei den Stempelabgaben; gegen den Einsatz steuergünstiger Produkte durch den Markt ist hier offenbar kein Kraut gewachsen.
Ich gehe direkt weiter zum Eidgenössischen Personalamt. Gesamthaft ist beim Personalaufwand eine Zunahme von 94 Millionen Franken zu verzeichnen. Davon fallen auf Personalbezüge etwa 29 Millionen Franken und auf erhöhte Arbeitgeberbeiträge rund 65 Millionen Franken. Davon stehen 30 Millionen Franken im Zusammenhang mit dem Primatwechsel bei der Pensionskasse. Der Personalabbau von 4000 Stellen zwischen 2004 und 2010 wird aber weiter verfolgt. Die Gesamtausgaben Personal stabilisieren sich im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Bundes, haben wir festgestellt. Stabil sind auch die Kredite für besondere Personalkategorien, also für die Lernenden und die berufliche Integration von Erwerbsbehinderten. Diese Verpflichtung des Bundes, dies die Haltung der Kommission, soll nicht abgebaut werden.
Bei der Umsetzung der Reform der Publica wird der Zeitplan weiter eingehalten, und das Budget entspricht dem Vorgesehenen. Der sogenannte Torschlusseffekt ist medial eher etwas hochgespielt worden. Auswertungen, die uns gezeigt wurden, haben ergeben, dass Beschäftigte, welche nicht vorzeitig in Pension gehen, sondern bis ins Alter von 64 oder 65 Jahren bleiben, durchaus auch besser fahren können. Budgetmässig ist lediglich die Einmaleinlage in die Publica von 900 Millionen Franken, von uns bereits so beschlossen, relevant.
Wir beantragen Ihnen insgesamt Zustimmung zum Voranschlag des Finanzdepartementes.
Ich komme noch zu den Nachtragskrediten: Beim Generalsekretariat geht es um die "Informatikleistungen Zentral". Der Nachtragskredit von 3,5 Millionen Franken geht auf Planungsdifferenzen zurück, ist aber schlussendlich haushaltneutral. Wir beantragen Zustimmung. Ebenso stimmen wir dem ebenfalls haushaltneutralen Nachtrag von 1,6 Millionen Franken im Bereich Sachanlagen, Vorräte des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation, zu.