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Jenny This · Ständerat · 2007-12-04

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-04

Wortprotokoll

Der Voranschlag 2008 des UVEK ist durch die Auswirkungen des NFA, durch den Infrastrukturfonds und durch Anpassungen beim Personalbestand geprägt. Daneben steht der Voranschlag selbstverständlich im Zeichen der vom Bundesrat beschlossenen haushaltpolitischen Massnahmen. Es sind dies insbesondere die Entlastungsprogramme, die Verwaltungsreform, die Aufgabenüberprüfung und die Abbauvorgabe 2008. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten ist jedoch, wie Kollege Leuenberger bereits ausgeführt hat, aufgrund der verschiedenen Änderungen eingeschränkt. Zudem haben wir ab nächstem Jahr mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ein neues Flag-Amt. Somit werden nun vier Verwaltungseinheiten des UVEK mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt.

Um die Sicherheitsaufsicht in der Zivilluftfahrt zu verbessern, wurde eine Anpassung der Gebührenordnung vorgenommen. Damit können haushaltneutral vorerst 20 zusätzliche Stellen für die Sicherheitsaufsicht finanziert werden. Das enorme Wachstum und der Preisdruck dürfen nicht zulasten der Sicherheit gehen.

Der Bereich Strasse gilt als einer der Eckpfeiler des neuen Finanzausgleichs. Der Bund wird neu Eigentümer der Nationalstrassen. Er ist Bauherr und wird als solcher auch alle strategischen und operativen Bauherrenaufgaben wahrnehmen. Konsequenterweise hat der Bund somit auch sämtliche Kosten zu tragen. Die Umstellung in diesem Bereich dürfte eines der grössten Projekte sein, die wir jetzt haben. Es müssen Dutzende neue Mitarbeiter eingestellt werden, ebenfalls müssen die kantonalen Planungen einer generellen Prüfung unterzogen werden. Der Ausbaustandard soll im gesamten Land nach den gleichen Kriterien definiert werden. Lebhafte Diskussionen wird auch der Umstand auslösen, dass der Bund aus nationaler Sicht allenfalls ganz andere Prioritäten setzen wird, als das die Kantone bis jetzt gemacht haben. Ebenfalls sehr kontrovers diskutiert wurde der Unterhalt. Selbstverständlich kann auch dieser weiterhin durch die Kantone wahrgenommen werden, aber nur mit fest abgemachten Entschädigungen mit dem Bund als Bauherrn.

Per 1. Januar 2008 tritt der neue Infrastrukturfonds in Kraft. Aus ihm werden die Fertigstellung der Nationalstrassen, die Beseitigung der Engpässe auf den Nationalstrassen und verschiedene Verkehrsprojekte für die Agglomerationen finanziert. Der Fonds hat eine Erfolgsrechnung und eine Bilanz. Er wird mit einer Ersteinlage von 2,6 Milliarden Franken aus der Reserve der Spezialfinanzierung Strassenverkehr und mit jährlichen Einlagen gespiesen, welche das Parlament jeweils zu genehmigen hat. Für 2008 schlägt man uns eine Einlage von 837 Millionen Franken vor.

Der Voranschlag des UVEK liegt gesamthaft rund 2,5 Milliarden Franken über demjenigen des Vorjahres. Nach Abzug der ausserordentlichen Ersteinlage in den Infrastrukturfonds in der Höhe von 2,6 Milliarden Franken sinken die Ausgaben im UVEK jedoch um 87 Millionen Franken. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben des Bundes steigen um 3,1 Prozent. Das UVEK hat also abgebaut; die Gesamtausgaben steigen aber naturgemäss etwas, beim Bund gesamthaft um 3,1 Prozent.

Die Subkommission und Ihre Finanzkommission sind den Vorgaben des Bundesrates auch weitgehend gefolgt, inklusive der dazugehörenden Nachträge. Zusätzlich beantragen wir Ihnen mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2007 in der Rubrik "Natur und Landschaft" 20 Millionen Franken.

In der Annahme, dass das, was Kollege Leuenberger bereits ausgeführt hat, nicht mehr ganz präsent ist, mache ich dazu noch zwei, drei Erläuterungen. Im Bereich Natur und Landschaft bestehen per Oktober 2007 offene Verpflichtungen gegenüber den Kantonen von rund 30 Millionen Franken. Anfang 2007 ist man von einem Verpflichtungsüberhang von nur rund 9 Millionen Franken ausgegangen. Die dafür zuständige Kommission hat sich intensiv über diese Problematik unterhalten. Die Subkommission, unterstützt von der Finanzkommission, kommt nun zum Schluss, dass der Überhang möglichst rasch abgebaut werden soll, ohne den NFA-Rahmenkredit 2008 zusätzlich zu belasten. Es gilt auch hier festzuhalten, dass die eingegangenen Verpflichtungen in jedem Fall den Kantonen zukommen sollen.

Am einfachsten wird das Problem gelöst, indem wir einen zusätzlichen Nachtragskredit von 20 Millionen Franken zum Voranschlag 2007 beschliessen. Die Kompensation erfolgt zulasten der Sanierung der Altlasten und bei den Abwasser- und Abfallanlagen. Die Finanzierung für diese 20 Millionen Franken ist somit haushaltneutral. Wir beantragen Ihnen deshalb einen zusätzlichen Nachtragskredit zugunsten der Position 810.4300.0105 von 20 Millionen Franken.

Im Weiteren möchten wir Sie bitten, den Voranschlag gemäss detaillierter Aufstellung auf Seite A3 zu genehmigen und mit dem Voranschlag 2008 ebenfalls die Verpflichtungskredite, die für die Jahre 2008-2011 gemäss Seite A4 vorliegen, zu bewilligen. Auch den Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte empfiehlt die Finanzkommission zuzustimmen, selbstverständlich auch den Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr.

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