Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-12-04
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04
Wortprotokoll
Ich habe den Auftrag, Ihnen hier die Beratungen der Finanzkommission zum Voranschlag, zum Nachtrag und zu den Sonderrechnungen so kurz als möglich zu präsentieren. Die Finanzkommission hat sich auch dieses Jahr an den Voranschlag und die anderen erwähnten Bundesbeschlüsse herangemacht, mit den zentralen Fragen: Kann die Eidgenossenschaft im Jahre 2008 mit diesem 58-Milliarden-Budget die sich stellende Aufgabe zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und des Landes erfüllen? Ist dieser Voranschlag ausgeglichen, wie es die Verfassung seit Jahrzehnten vorsieht? Entspricht dieser Voranschlag den Vorgaben der Schuldenbremse, die seinerzeit auf Antrag des Parlamentes vom Volk beschlossen wurde? Grosso modo kann man sagen: Alle drei Fragen werden von Ihrer Finanzkommission mit Ja beantwortet.
Der Ständerat ist Erstrat; ich will es Ihnen ersparen, über alle Details der Vorberatungen zu berichten. Die Finanzkommission hat an drei Plenarsitzungen, die Subkommissionen haben an verschiedenen Subkommissionssitzungen die entsprechenden Beratungen durchgeführt und die zuständigen Departemente und Amtsstellen angehört. Ich darf Sie schon zu Beginn der Debatte darauf aufmerksam machen, dass die Finanzkommission Ihnen beantragt, am Schluss der intensiven Beratungen sieben Bundesbeschlüsse zu verabschieden. Es sind dies der Budgetbeschluss, der Beschluss zum Nachtrag II zum Budget 2007, sodann - innerhalb des Nachtrages II zum Budget 2007 - ein Nachtrag für eine Sonderrechnung sowie die vier Sonderrechnungen, die den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, den Infrastrukturfonds, die ETH-Rechnung und die Alkoholverwaltung beschlagen.
Ich darf Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auch auf das Detail lenken, dass gemäss unserer rosaroten Tagesordnung in drei Fällen die Ausgabenbremse zur Wirkung kommt. Das heisst, die entsprechenden Teile der Beschlüsse brauchen die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder dieses Rates. Das erfordert eine gewisse Sitzleistung unsererseits, aber wir haben unseren Wählerinnen und Wählern ja versprochen, auch diese zu erbringen. Wir befinden uns im zweiten Jahr des neuen Rechnungsmodells, und einige sehr Aufmerksame unter Ihnen haben selbstverständlich erneut festgestellt, dass die Vergleichbarkeit mit den Budgets der Vorjahre nicht in jedem Fall gegeben ist - das hat damit zu tun. Wir befinden uns mit dem Budget 2008 aber auch am Vorabend der Inkraftsetzung der Gesetzgebung zum neuen Finanzausgleich und zu dieser neuen Aufgabenteilung Bund/Kantone, was im Budget seinen Niederschlag findet und gewisse Auswirkungen hat.
Wenn ich zu diesem ganzen Budgetwerk, zu diesem ganzen Voranschlagswerk konkreter werden darf, dann kann ich mit Befriedigung festhalten, dass der bundesrätliche Antrag, den die Finanzkommission im Wesentlichen unterstützt, einen Überschuss von 1,2 Milliarden Franken vorsieht. Das wirft dann - und das haben nicht nur aufmerksame Leserinnen und Leser der "Neuen Zürcher Zeitung" bemerkt, sondern wir alle - einige Fragen auf, auf die wir eingehen. Wir haben ja am Samstag in dieser Zeitung gelesen: "Trügerische schwarze Zahlen beim Bund." Da wird, ich habe das als Philippika interpretiert, der Finger erhoben und uns gesagt: Ja, ja, 1,2 Milliarden Franken Überschuss ... Effektiv kommt ihr mit einem Fehlbetrag daher! Wenn Sie nämlich den ausserordentlichen Aufwand mit in Betracht ziehen, dann müssen Sie zugestehen, dass das ein Defizit gibt. Unser Bundesrat und unsere Finanzverwaltung haben uns selbstverständlich auch auf diesen Umstand hingewiesen. Ich würde ganz gerne aus Band 1 der "gesammelten Werke" zu unseren Budgets ab Seite 10 zitieren, was der Bundesrat uns zu diesen ausserordentlichen Ausgaben mitteilt:
"Unter Berücksichtigung der ausserordentlichen Ausgaben schliesst die Finanzierungsrechnung jedoch mit einem Defizit ab. Durch eine zufällige Kumulierung von verschiedenen Ereignissen (Inkraftsetzung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und des Infrastrukturfonds, Einlage Publica und Systemwechsel im Asyl- und Flüchtlingsbereich) fällt 2008 ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf in Milliardenhöhe an. Diese Ausgaben unterstehen nicht der Schuldenbremse. Damit" - so der Bundesrat - "soll verhindert werden, dass solche ausserordentliche und nicht steuerbare Ausgaben die Stetigkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung gefährden könnten."
Das ist der heutige Stand der Dinge. Ich zweifle nicht daran, dass Herr Bundesrat Merz dann in seinen generellen Ausführungen auf sein Projekt zurückkommt, dass er auch diese ausserordentlichen Ausgaben in die Schuldenbremse einbeziehen möchte. Vorläufig gilt das nicht, und ich interpretiere den "NZZ"-Artikel als vorgezogene Schützenhilfe für ein Projekt, das unser Finanzminister in petto hat.
Ich könnte Ihnen nun die Kennzahlen und Eckdaten, die diesem Budget zugrunde liegen, allesamt zitieren, will jedoch darauf verzichten und mir bloss erlauben, Sie darauf [PAGE 968] hinzuweisen, dass diese auf Seite 9 im bereits zitierten Band 1 unserer Budgetunterlagen hervorragend dargestellt und entsprechend kommentiert sind. Jedenfalls kann die Finanzkommission festhalten, dass die Ausgabenquote und auch die Verschuldungsquote leicht gesunken sind. Das hat doch damit zu tun, dass auch diese Kammer des Parlamentes geholfen hat, Entlastungsprogramme zu beschliessen, und dass sie sich im Übrigen in den letzten Jahren einer gewissen Budgetdisziplin unterzogen hat; dies in Würdigung der Erkenntnis, die uns allen eigentlich eigen ist, dass ein ausgeglichener Staatshaushalt zwar gelegentlich schmerzliche Auswirkungen hat, aber dass es eigentlich für uns alle ein finanzpolitisch erstrebenswertes Ziel darstellt.
Ich will nun auf einige Besonderheiten noch ganz kurz eingehen. Es hat dabei mindestens eine Neuigkeit, die uns etwas zu beissen gegeben hat, und damit komme ich erstaunlicherweise bereits zur Nachtragsbotschaft. Zum einen wird in der Nachtragsbotschaft ein Verpflichtungskredit von über 100 Millionen Franken zur Genehmigung unterbreitet. Die Finanzkommission hat sich ernsthaft die Frage gestellt, ob so voluminöse Kredite nicht per Botschaft beim Parlament anzubegehren wären. Die Kommission hat sich dann überzeugen lassen, dass dieses Vorgehen - es handelt sich um die Umsetzung von Schengen/Dublin - aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen sei. Dass da Tempo aufgesetzt wurde, ersehen Sie schon rein daraus, dass der Bundesrat bereits für das Jahr 2007 einen Nachtragskredit beantragt und ihn der Finanzdelegation als gewöhnlichen Vorschuss zur Genehmigung vorgelegt hat. Die Finanzdelegation hat diesen Vorschuss genehmigt. Daraus ist eigentlich ersichtlich, dass auch seitens des Parlamentes erkannt worden ist, dass die Sache eilt.
Die Finanzkommission hat dann immerhin bei diesem Verpflichtungskredit - und ich sage das ausserhalb des Referats für das Justizdepartement - darauf bestanden, dass es dem Bundesrat und dem Justizdepartement gelingen möge, dem Parlament die Details dieses 101-Millionen-Franken-Kredites doch etwas näher zu bringen. Wenn Sie die Unterlagen genau studiert haben - das ist Ihnen ja glücklicherweise gelungen! -, haben Sie festgestellt, dass man uns zu diesem Verpflichtungskredit auch einen vonseiten des Justizdepartementes zu erläuternden Zusatzbericht unterbreitet hat. Ich bitte Sie, diesen zur Kenntnis zu nehmen; er ist schlüssig und erklärt eigentlich die Notwendigkeit dieses Vorgehens.
Auf eine zweite Besonderheit darf ich Sie einfach aus Korrektheitsgründen verweisen: Wir haben noch nie so intensiv wie bei diesem Budget mitten im Budgetierungsprozess festgestellt, dass seitens der Kantone, deren Anliegen uns ja doch ganz nahe stehen, in Einzelfällen reklamiert wurde, sie würden nicht jene Mittel erhalten, die der Bund ihnen zugesichert habe. Das betraf schwergewichtig zwei Themen, die dann bei den entsprechenden Departementen zur Beratung kommen, nämlich die Beiträge des Bundes an die Denkmalpflege und die Beiträge des Bundes an den Naturschutz. Die Finanzkommission hat intensiv über diese Fragen diskutiert und nach Lösungen gesucht. Sie ist zu einer Lösung gekommen, die prima vista ausserordentlich elegant daherkommt, und sie hat sie dann auch verabschiedet. Sie empfiehlt Ihnen, hier zuzustimmen.
Aber eigentlich ist auch die Finanzkommission der Meinung, diese Figur, die hier angewendet worden ist, sei kein Modell, das zur Wiederholung einlade. Die Finanzkommission ist nämlich von sich aus hingegangen und hat beim Budget 2007 die Nachtragsbotschaft ergänzt; sie hat zwei Nachtragskredite zu den zwei Gebieten, die ich erwähnt habe, sozusagen in eigener Regie beschlossen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung und auch der Herr Finanzminister haben natürlich darauf hingewiesen: Es gibt immer wieder Beispiele, die dann zur Nachahmung aufrufen; und wenn Sie die Zuschriften, die uns in den letzten Tagen noch erreicht haben, näher studiert haben, werden Sie mir Recht geben, dass man da und dort bereits etwas auf diesen Zug aufspringt.
Die Finanzkommission stellt keine weiter gehenden Anträge. Ich weise darauf hin, dass wir hier einen Weg gewählt haben, der uns in diesen konkreten Fällen politisch-pragmatisch als sinnvoll und gangbar schien. Aber es könnte wohl nicht der Sinn unserer Arbeit sein, dass man das zur Regel werden lässt.
Eine weitere Besonderheit, die aber schon nicht mehr neu ist und in diesem Fall mit den Kantonen zu tun hat, betrifft eine Nachmeldung des Bundesrates. Wir erinnern uns, dass der Bundesrat bereits vor einem Jahr - medien- und seuchengedrängt - bei uns relativ intensiv eingefahren ist und gesagt hat, er brauche einen Tamiflu-Kredit in beträchtlicher Höhe. Man hat diesen dann beschlossen, wohl weil man nicht anders konnte. Dieses Jahr haben die Kantone angesichts von Hochwasserschäden sich Gedanken darüber gemacht, wie das mit der Gefahrenprävention aussieht, d. h., wie man solchen Gefahren am besten begegnet, und es hat sich erwiesen, dass für die Zukunft zu wenig Budgetmittel vorhanden sind. Das hat den Bundesrat bewogen - Sie werden dann beim Budget des UVEK darauf zurückkommen und das feststellen -, auch hier eine Nachmeldung zu machen. Obwohl die Finanzkommissionen flexibel sind wie nur irgendetwas, sind solche Nachmeldungen im Budgetprozess eine nicht sehr beliebte Figur, denn es hätte noch der eine oder andere in dieser Republik eine gute Idee, die ihm erst kurz vor Weihnachten eingefallen ist, und das würde das Budgetieren nicht unbedingt erleichtern.
Ich will einzig darauf hinweisen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass wir in der Differenzbereinigung noch weiteren ausserordentlichen Fällen dieser Art begegnen. Es ist mir aufgefallen, dass man seitens des Nationalrates einen Wunsch, der von Kantonen vorgetragen worden ist, aufgenommen hat, es sei der Infrastrukturfonds höher und stärker zu speisen als im Budget vorgesehen. Ein entsprechender Antrag liegt im Nationalrat als Zweitrat vor. Unserer Kommission haben solche Begehren nicht vorgelegen; allerdings haben wir die entsprechenden Briefe auch erhalten. Es ist möglich, dass diese Frage in der Finanzkommission in der Differenzbereinigung noch zu beraten sein wird.
Ich schliesse meine Ausführungen damit, dass ich Sie noch einmal auf Folgendes hinweise: Unsere Beratungen mögen dazu führen, dass wir am Schluss die sieben erwähnten Bundesbeschlüsse genehmigen, dass wir bei den vorgesehenen Ausgabenbremsen das Quorum erreichen und dass wir dann, sofern es Differenzen mit dem Nationalrat gibt, mit der Differenzbereinigung relativ schnell vorankommen. Ziel der ständerätlichen Finanzkommission ist es nicht, die Differenzen so lange zu pflegen, bis in einer Einigungskonferenz eine Einigung gefunden wird, die unter Umständen vom einen oder anderen Rat am Schluss noch desavouiert wird, weil da ja der Mechanismus spielt, dass bei einem zurückgewiesenen Einigungsantrag immer die tieferen Beträge gelten. Es ist für ein Parlament an sich kein Ruhmesblatt, wenn man auf diese Weise budgetiert; darum appelliere ich an uns und selbstverständlich auch an den Nationalrat, unsere Differenzen zwar durchaus auszuleben - das gehört dazu bei zwei Kammern -, es aber nicht zum Äussersten kommen zu lassen.
Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission, das obligatorische Eintreten feststellen zu lassen, keine Rückweisung zu beschliessen - es ist auch keine beantragt -, der Kommission zu folgen, d. h. im Wesentlichen auch dem Bundesrat, in der Detailberatung und am Schluss die sieben Beschlüsse zu fassen und die Ausgabenbremse vorschriftsgemäss zu lösen.