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Hess Hans · Ständerat · 2007-12-04

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Ich weiss nicht ganz genau, wie weit man mein Votum mitbekommen hat. Soll ich nochmals von vorne beginnen? (Heiterkeit)

Ich fahre dort fort, wo der Wecker zu schellen begonnen hat, nämlich bei der Wohneigentumsförderung mit der zweiten Säule und der Säule 3a.

Zum Argument, der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung werde mit den Instrumenten der Altersvorsorge abgedeckt, also mit den damals neugeschaffenen Möglichkeiten, Eigenkapital für Wohneigentum aus Sparkapital der zweiten Säule und der Säule 3a zu bilden: Dieses Argument finde ich grundsätzlich falsch. Aus staats- und sozialpolitischen Überlegungen heraus müssen wir uns hier alle fragen, ob die Instrumente der Altersvorsorge tatsächlich derart zweckentfremdet werden dürfen. Ist es politisch klug und statthaft, dass Kapital, das zur sozialen Sicherung des Alters gedacht und gebildet wird, als Ersatz für die staatliche Wohneigentumsförderung missbraucht wird? Ist es tatsächlich zu verantworten, Familien zu motivieren, ihre Altersvorsorge lange vor Erreichen des Rentenalters für Wohneigentum abzuzweigen, und zwar mit Kapital, das sie eigentlich im Rentenalter zum Leben und zum Überleben brauchen? War das der Sinn und das Ziel bei der Schaffung der zweiten und dritten Säule? Ich bin der Meinung: sicher [PAGE 993] nicht! Das Bausparen ist eine einfache, direkte und letztlich auch für das Staatswesen lohnende Investition zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum ohne Umwege und ohne dass andere sozialpolitische Ziele und Instrumente gefährdet beziehungsweise geschwächt würden.

Zur Frage der Wirksamkeit der Wohneigentumsförderung über Bausparen: Die Gegner des Bausparens bezweifeln schliesslich, dass Bausparen im Sinne seiner Zielsetzung und im Sinne des jetzt mehrfach angesprochenen Verfassungsauftrags überhaupt wirksam beziehungsweise genügend wirksam ist oder anders gesagt überhaupt in der Lage ist, das Wohneigentum zu fördern. Ich bin eigentlich überrascht; mit diesem Argument habe ich am meisten Mühe. Wie oft haben wir hier in den Räten, auch hier im Ständerat, gesetzliche Instrumente beschlossen, bei denen wir ausser dem Glauben und der Hoffnung, dass es funktioniere, überhaupt keine konkreten Angaben gehabt haben, ob es tatsächlich funktioniert - beim Bausparen müsste man nun auf Franken und Rappen nachweisen können, was es nützt!

Aber eines wissen wir: Der Kanton Baselland praktiziert sein Bausparmodell seit 15 Jahren mit grossem Erfolg. Rund 6000 Baselbieter Mieterfamilien sind in dieser Zeit zu Wohneigentümern geworden, von denen ein ansehnlicher Teil den Traum vom Eigenheim ohne das Bausparen nicht hätte realisieren können. Das ist nicht einfach eine schöne Behauptung, sondern beruht auf harten Erfahrungszahlen und Fakten, die in einer wissenschaftlichen Studie vor zwei Jahren untersucht und erhärtet worden sind, und zwar dort, wo das Bausparen praktiziert wird und auch funktioniert. Ich bin selber überrascht: Aus dieser Studie geht hervor, dass über zwei Drittel der Baselbieter Bausparer aus mittleren und unteren Einkommensklassen stammen. Das steuerbare Durchschnittseinkommen einer Baselbieter Bausparfamilie liegt bei 56 000 Franken. Ich staune also, dass vor allem Mieterschutzkreise immer wieder behaupten, vom Bausparen würden ohnehin nur die Reichen profitieren; das ist tatsachenwidrig.

Aus dieser Studie wissen wir auch - ich verschone Sie hier mit weiteren Details -, dass im Kanton Baselland mit nur 1 Franken Steuervergünstigung zugunsten des Bausparens neu erworbenes Wohneigentum von 20 Franken geschaffen wird. Wir wissen, dass Baselland mit seinen jährlich rund 5 Millionen Franken an kantonalen Investitionen in das Bausparen - also 4,5 Millionen Franken an Steuermindereinnahmen und 0,5 Millionen Franken an Bausparprämien - in der regionalen Bau- und Planungswirtschaft eine Wertschöpfung von rund 40 Millionen Franken auslöst. Ich frage Sie: Wie viel Wirtschaftsförderungskapital wurde in den Kantonen schon ausgegeben, das einen ähnlich hohen Nutzen gebracht hat? Wer behauptet, Bausparen sei unwirksam bzw. zu wenig wirksam, verschliesst sich dieser Realität und der Praxis.

Ich frage mich auch, ob es bei diesen Behauptungen wirklich um die Sache geht oder ob dahinter nicht einfach nur die Sorge steht, mit Bausparen würde das Steueraufkommen des eigenen Kantons geschmälert. Ich habe für diese Sorge Verständnis, ich mache mir auch solche Überlegungen für meinen Kanton. Aber wenn ich sehe, was in Baselland passiert, kann ich mir nicht vorstellen, dass es in meinem Kanton anders sein müsste. Dank der hohen Investitionswirkung des Bausparens für die kantonale und regionale Bauwirtschaft fliesst aus diesem Investitionskapital unter dem Strich nämlich mehr zurück in die Staatskasse, als der Kanton für das Bausparen investiert hat. Konkret kann ich das am Beispiel von Baselland aufzeigen: Der Return on Investment beträgt laut Studie 6,1 Millionen Franken, das heisst, dass bei Steuermindereinnahmen in der Höhe von 4,5 Millionen Franken ein Gewinn von 1,6 Millionen Franken resultiert.

Zur vierten Argumentationskette, wonach die Vorlagen in den letzten Jahren von verschiedenen Kantonen abgelehnt worden und die Finanzdirektoren dagegen seien: Wer einmal selber in der Regierung gesessen ist, weiss, dass jeder Finanzdirektor, sobald es um Steuermindereinnahmen geht, sofort den Finger hochhält. Wenn die anderen vier oder sechs Regierungsräte gleich reagieren, dann sagt die Regierung Nein. Man hat ein gewisses Verständnis dafür, dass die Finanzdirektoren Sorge um die Kasse haben, aber das allein genügt meiner Meinung nach nicht.

Ich glaube, wir tun jetzt gut daran zuzustimmen: Geben Sie Ihrem politischen Herzen einen Stoss, und geben Sie der Standesinitiative Folge. Stimmen Sie mit der Minderheit. Sie und Ihr Kanton verlieren nichts damit, im Gegenteil: Sie können nur gewinnen. Der Kanton Baselland macht es uns seit 15 Jahren mit grossem Erfolg vor.