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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-12-05

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-05

Wortprotokoll

Ich möchte mich noch zur Formulierung von Absatz 6 äussern, weil wir das in der Kommission lange diskutiert, aber aus meiner Sicht vielleicht nicht genügend geklärt haben. Die Formulierung lautet: "Die Kantone können höchstens vier Sonntage pro Jahr [PAGE 1007] bezeichnen." Jene der Minderheit lautet: "Die Kantone können durch Gesetz höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen." Die Frage stellt sich: Was genau ist damit gemeint? Kann nur der Kanton selber diese Sonntage bezeichnen, und muss dies kantonsweit einheitlich sein, oder kann der Kanton die Bezeichnung der Sonntage delegieren? Wenn ja, an wen kann er sie delegieren?

Ich habe mich beim Bundesamt für Justiz erkundigt, wie diese Formulierung juristisch zu verstehen ist. Die Antwort lautet, dass der Wortlaut tatsächlich vermuten lassen könnte, dass nur die Kantone diese Sonntage bezeichnen können und dass dies folglich kantonsweit einheitlich geschehen müsste. Das Bundesamt für Justiz kommt aber auch zum Schluss, dass aufgrund der bisherigen Materialien, also der Diskussionen im Erstrat und in der Kommission des Zweitrates, das nicht unbedingt so gemeint sei.

Deshalb möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten, wie die Formulierung aus meiner Sicht zu verstehen ist. Ich glaube, dies auch aus der Sicht der Kommission sagen zu dürfen. Frau Bundesrätin Leuthard hat in ihrem Eintretensvotum diese Sicht noch einmal dargelegt. Der Wortlaut, wie er hier vorliegt, bedeutet also, dass die Kantone diese Sonntage bezeichnen, dass sie diese Aufgabe aber auch delegieren können, und zwar an Gemeinden oder andere staatliche Organe, also zum Beispiel an Amtsbezirke, nicht aber an Private, also einzelne Unternehmen, wie das auch in der Kommissionssitzung von einer Regierungsrätin vorgeschlagen wurde. Die Formulierung bedeutet ausserdem, dass es nicht zwingend im ganzen Kantonsgebiet einheitlich geregelt werden muss, dass also auch auf regionale Eigenheiten Rücksicht genommen werden kann.

Es war mir ein Anliegen, das noch zu klären. Frau Bundesrätin, damit sind wir uns jetzt auch über die Auffassung dieser Formulierung einig. Es wäre gut, wenn das zuhanden der Materialien auch so festgehalten würde.