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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2000-11-29

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es nicht von vornherein illegitim und unangebracht ist, wenn man sich für die Wasserkraft und die erneuerbaren Energien einsetzt. Zum Volksentscheid zu den Energievorlagen vom 24. September 2000 möchte ich immerhin ausführen, dass dieser Entscheid das Parlament nicht dazu legitimiert, ein Gesetz zu erlassen, mit welchem die Wasserkraft in arge Bedrängnis gebracht wird. Des Weiteren bleibt der Auftrag in Artikel 89 der Bundesverfassung bestehen, der Bund solle "die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien", fördern. Diesen Verfassungsauftrag gilt es zu erfüllen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass selbst die EU im Strudel der Liberalisierung ihren erneuerbaren Energien besonders Sorge trägt. In der EU-Richtlinie zum Energiebinnenmarkt ist festgehalten, dass der Elektrizitätserzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien aus Gründen des Umweltschutzes Vorrang gegeben werden kann. Unser Nachbar Deutschland hat dies zum Anlass genommen, im "Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien" eine Mindestvergütung von 15 Pfennig pro Kilowattstunde für Strom aus Wasserkraft und anderen erneuerbaren Energien festzusetzen. Sie sehen also, dass man sich andernorts der Bedeutung der Energiegewinnung auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger bewusst ist.

Um den fragilen Kompromiss, der im Rahmen der Kommissionsarbeit gefunden wurde, nicht zu gefährden, ziehe ich meinen Antrag zurück. Ich bitte Sie aber inständig, die weniger weit reichenden Bestimmungen zum Schutze der Wasserkraft voll zu unterstützen. Mit diesem Rückzug wird auch dem Antrag Suter der Boden entzogen. Ich bitte Sie, einen Schritt zugunsten der Wasserkraft zu tun.

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