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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-12-06

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Es gibt zwar keine Differenz mehr, aber ich möchte hier seitens der Kommission noch eine Erklärung abgeben, und zwar zu Artikel 84b auf Seite 5 der Fahne. Der Nationalrat hat zwei neue Elemente eingeführt: zum einen die Beurteilung der Reglemente durch den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und zum andern die öffentliche Zugänglichkeit.

In der Kommission wurde befürchtet, dass der Datenschutzbeauftragte mit dem Mehraufwand durch diese Regelung gewissermassen überfordert sei, es sei denn, dass er mehr Personal einstellen könne. Wir haben in der Folge in der Kommission entschieden, dem Datenschutzbeauftragten diese Frage vorzulegen und den Antrag - allerdings unter Vorbehalt der Antwort des Datenschutzbeauftragten - zu unterstützen. Mittlerweile ist die Antwort eingetroffen, und ich möchte daraus einige Sätze wiedergeben: Zum einen vertritt der Datenschutzbeauftragte die Meinung, es sei richtig und er sei froh, wenn das Gesetz in dieser Hinsicht noch geändert werde. Mit dem neuen Artikel 84b KVG wünscht der Nationalrat in Zukunft eine systematische Kontrolle der Bearbeitungsreglemente und der damit verbundenen Datenbearbeitung. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt den Antrag, weil zahlreiche Vorfälle in den letzten Monaten und Jahren gezeigt haben, dass in diesem hochsensiblen Bereich eine systematische Aufsicht wünschbar wäre, um entstandenen Verunsicherungen entgegenzuwirken. Er sagt aber ganz klar, dass eine derart ausgeweitete Kontrolle mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen wäre.

Deshalb ist es richtig, wenn diese Bemerkung auch ins Amtliche Bulletin aufgenommen wird.

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