Gutzwiller Felix · Ständerat · 2007-12-06
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06
Wortprotokoll
Ich gestatte mir deshalb einen Kommentar, weil ich das Vergnügen hatte, die nationalrätliche Subkommission in dieser Sache zu leiten. Ich möchte doch noch einmal kurz zurückblenden und darauf hinweisen, dass wir seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes - also seit jetzt ungefähr zehn Jahren - eigentlich nie einen klaren Entscheid gefällt haben, in welche Richtung sich das Gesundheitswesen entwickeln solle, mehr in planwirtschaftlicher, staatlich regulierter oder mehr in wettbewerblicher Richtung.
Wir haben allerdings Fingerzeige erhalten: Das Volk hat sich zumindest zweimal, bei der Ablehnung von Volksinitiativen, die Einheitskassen oder andere zentralstaatliche Regulierungen wollten, sehr klar geäussert. Was die Richtung der SVP-Initiative betrifft, haben wir auch Fingerzeige erhalten, dass die Bevölkerung keinesfalls einen Leistungsabbau möchte, sicher mindestens nicht so massiv, wie ihn die SVP-Initiative vorsieht.
Es bleibt also die Frage: In welche Richtung soll sich das Gesundheitswesen entwickeln? Ich denke in der Tat, wie das verschiedene Vorredner gesagt haben, dass dieser Gegenvorschlag in seiner jetzigen Form eine geeignete Grundlage ist, um die Richtung anzugeben, in der sich das Gesundheitswesen weiterentwickeln soll. Diese Richtung ist das Modell des regulierten Wettbewerbes, das sich, auch im Licht der Volksabstimmungen, durchgesetzt hat. Für ein solches Modell des regulierten Wettbewerbes sind Eckdaten und Leitplanken vorgesehen, die sich in diesem Text finden. Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, sind dies die Steuerung über Transparenz und Qualität - das wird ein ganz wichtiges Grundprinzip sein -, aber auch die Themen Vertragsfreiheit und Monismus.
Man kann sich selbstverständlich sehr lange darüber unterhalten, was nun politstrategisch geschickter ist. Ich bin aber überzeugt, dass wir nicht darum herumkommen, uns gelegentlich einmal zu diesen beiden Themen zu äussern, die ja schon länger auch die Gesetzesvorhaben mit einer Hypothek belasten. Sie werden ja im Übrigen gleich in einem Nachfolgegeschäft, wenn Sie nolens volens den Ärztestopp verlängern, genau mit dieser Frage konfrontiert sein. Nur wenn Sie Alternativen haben, zum Beispiel vertragliche Regulierungen, werden Sie mit der Zeit solch unsympathische planwirtschaftliche Instrumente abschaffen können. Vertragsfreiheit bleibt also ein Thema, ob Sie es in dieser Runde mit der Bevölkerung oder später einmal ausmehren; man wird nicht darum herumkommen, diese Leitplanken zu klären.
Ähnliches gilt für den Monismus. Es hat mich gefreut zu hören, dass Sie, Frau Kollegin Fetz, nicht "prinzipiell" - wie Sie das gesagt haben - gegen den Monismus und die Vertragsfreiheit sind. Wir haben immer festgehalten, dass selbstverständlich geklärt werden muss - man hätte das schon tun können -, unter welchen Bedingungen öffentliche Gelder an private Einrichtungen gehen. Aber hier gibt es ja im Bereich der Public Private Partnerships oder in anderen Breichen verschiedene Modelle, die die Transparenz und die die entsprechenden demokratisch abgestützten Mechanismen sicherstellen, durch die dann die Gelder auch privaten Organisationen überantwortet werden können.
Aber ich denke, unter dem Strich kommen wir nicht darum herum, diese Eckpfeiler des wettbewerblichen Modells in der Gesundheitsversorgung einmal zu Ende zu diskutieren und festzulegen. Dieser Gegenvorschlag ist eine gute Gelegenheit dazu. Auch ich gehe allerdings davon aus, dass die Volksinitiative zurückgezogen sein muss. Dann gibt es eine klare Diskussion zwischen den Befürwortern der Eckpfeiler eines regulierten Wettbewerbsmodells, das die Steuerung in Richtung Kosten und Qualität will, und den Befürwortern von mehr staatlichen Eingriffen.
Ich werde mich deshalb für diesen Gegenvorschlag einsetzen.