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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-12-10

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-10

Wortprotokoll

Ich will Ihnen gerne anstelle der aus Rat und Kommission ausgeschiedenen Kollegen den Standpunkt der Minderheit darstellen. Sie haben es den Ausführungen des Herrn Kommissionspräsidenten entnommen, es geht hier um die Frage: Kann nur an der Gemeindeversammlung, wenn schon, oder auch an der Urne dieser Entscheid getroffen werden? Die Minderheit ist mit dem Nationalrat der Meinung, die Einbürgerung an der Gemeindeversammlung müsse hier zulässig sein, aber nicht Urnenabstimmungen. Das ist letztlich hier die Alternative.

Ich will Ihnen sagen, dass ich wohl bemerkt habe, dass es in dieser Frage unterschiedliche Einschätzungen in der Suisse romande und in der Deutschschweiz gibt. Das soll klar gesagt sein. Aber ich muss Ihnen noch etwas verraten: Wir sind ja hier am Werk zu versuchen, einen indirekten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative zu entwickeln, die nach der Auffassung der Mehrheit dieser Kommission und wohl auch des Rates viel zu weit geht. Das hat unser früherer Ratskollege Thomas Pfisterer ja mit dieser parlamentarischen Initiative, der wir Folge gegeben haben, versucht.

Sie haben dann festgestellt, dass man sich im Nationalrat zuerst dagegen gewehrt hat, überhaupt so etwas wie einen indirekten Gegenvorschlag zu erlassen. Als man sich dann auf die Lösung, wie sie hier auf der Fahne als Beschlüsse des Nationalrates figuriert, geeinigt hat, hat in der Gesamtabstimmung diese nationalrätliche Vorlage ein doch bemerkenswert knappes Resultat erzielt. In der Gesamtabstimmung ist diese Vorlage bloss mit 77 zu 72 Stimmen bei etlichen Enthaltungen angenommen worden.

Ich habe den Eindruck: Wenn wir hier im Ständerat wirklich möchten, dass so etwas wie ein indirekter Gegenvorschlag entsteht, dann müssen wir im einen oder andern Punkt dem Nationalrat noch etwas entgegenkommen, um dort jenen den Rücken zu stärken, die wirklich einen Gegenvorschlag wollen. In diesem Sinne meine ich, dass uns diese Differenz, die wir hier bei Artikel 15a beraten - ausschliesslich Gemeindeversammlung oder auch Urnenabstimmung? -, dass uns diese Alternative unter Umständen noch eine Zeit lang in der Differenzbereinigung beschäftigen könnte. Ja, ich könnte mir vorstellen, dass man plötzlich im Nationalrat von dieser Frage die Zustimmung zu dieser Vorlage abhängig macht. Von daher plädiere ich mit Überzeugung dafür, weil ich immer noch der Meinung bin, es sei sinnvoll, einen indirekten Gegenvorschlag zu verabschieden. Ich tue dies aus einer schwachen Minderheitsposition heraus; das Abstimmungsergebnis in der Kommission lautete 10 zu 3 Stimmen.

Ich beantrage Ihnen also Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, um am Schluss ein Resultat und nicht einen Scherbenhaufen zu haben.