Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-11-29
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29
Wortprotokoll
Die Minderheit I beantragt Ihnen eine breitere Marktöffnung, nämlich 30 Prozent auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes und 60 Prozent nach drei Jahren. Der Ständerat ist zwar dem dringenden Anliegen nach einer breiteren Öffnung etwas entgegengekommen. Wir meinen aber, aufgrund der aktuellen Entwicklungen müsse man noch einen Schritt weitergehen.
Die vollständige Marktöffnung wird erst nach sechs Jahren stattfinden. Diese Frist ist eindeutig zu lang, steht aber jetzt nicht mehr zur Debatte. Immerhin ist zu sagen, dass kein EU-Land den freien Marktzugang so zögerlich gestaltet wie [PAGE 1299] die Schweiz. Die Gegner einer breiteren Marktöffnung, insbesondere die Vertreter der Stromproduzenten, predigen zwar laufend Markt und Liberalisierung, schützen aber in diesem Fall Kartelle und verhindern den Wettbewerb so lange wie nur möglich.
Die Schweiz braucht eine raschere Marktöffnung, nicht nur für Grossverbraucher. Auch KMU und Haushalte - hier meine ich nicht nur die Hauseigentümer, sondern auch die Mieter - sollen rasch zu tieferen Strompreisen kommen und nicht noch über Jahre die Kosten der Marktöffnung für die Grosskunden bezahlen müssen. Wird der Markt nur so weit geöffnet, wie es der Ständerat beschlossen hat, oder lediglich so, wie es der Bundesrat vorsieht, geht das vor allem auf Kosten der Kleinkonsumenten. Sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Endverteiler jedoch in grösserem Umfang marktberechtigt, kommen die Vorteile der Marktöffnung von Anfang an rascher auch den Kleinkonsumenten zugute.
Die Endverteiler verlieren beim Inkrafttreten dieses Gesetzes sehr wahrscheinlich grössere Kunden, die sich auf dem freien Markt die besten Angebote aussuchen können. Dieser Prozess läuft schon seit einiger Zeit, unabhängig davon, was wir ins Gesetz schreiben. Das hat zur Folge, dass KMU und Kleinkunden bis zur vollständigen Liberalisierung die Zeche bezahlen; darum soll dieser Zeitraum möglichst kurz sein. Ich möchte gewisse Probleme mit Abschreibungen - insbesondere bei welschen Produzenten - nicht herunterspielen. Die NAI haben wir in diesem Gesetz aber so behandelt, dass ein gangbarer Weg gefunden wurde.
Mit der vorgeschlagenen Fassung mit 30 und 60 Prozent soll auch vermieden werden, dass grosse Stromproduzenten ausserhalb ihres Versorgungsgebietes mit Grosskunden lukrative Lieferverträge abschliessen und im eigenen Versorgungsgebiet die Preise hochhalten können, weil die Endverteiler - also Stadt- und Ortsnetze - nur Anspruch auf beschränkte freie Quoten für ihre festen Kunden haben. Diese Quoten müssen schon deshalb erhöht werden, damit Missbräuche dieser Art verhindert werden können.
Unser Antrag liegt im Interesse des Marktes und der Konsumenten, insbesondere der kleineren Bezüger und der KMU, die ebenfalls möglichst rasch vom liberalisierten Markt profitieren sollten.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Antrag der Minderheit I.