Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-12-11
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-11
Wortprotokoll
Bei Artikel 18 geht es um die Mediation. Die Mehrheit will die Mediation streichen, die Minderheit, hier vertreten durch Herrn Stadler, will die Mediation im Sinne einer Kann-Vorschrift einführen. Ich begründe Ihnen den Antrag der Mehrheit.
Nach Auffassung der Mehrheit - dies die erste Feststellung - besteht hier die gleiche Problematik, wie wir sie schon bei der Vereinheitlichung der Strafprozessordnung diskutiert haben. Es sind die Kantone, welche die auf dem Gebiete der Mediation anerkannten Organisationen oder Personen zu bezeichnen haben. Diesbezüglich haben die Kantone - ich habe es bereits im Zusammenhang mit der Anhörung von Herrn Regierungsrat Käser erwähnt - Skepsis signalisiert. Es sind natürlich vor allem die kleineren Kantone, die sich da wehren.
Worauf ich klar hinweisen möchte, ist Folgendes: Auch wenn Sie hier bei Artikel 18 die institutionalisierte Mediation streichen, wie es Ihnen die Mehrheit beantragt, kann - wenn die Parteien einverstanden sind, selbstverständlich - immer eine Mediation durchgeführt werden, gleichsam ausserinstitutionell, und zwar im Rahmen von Artikel 17. Wir haben ja im Rahmen von Artikel 17 einen grossen Spielraum für die Untersuchungsbehörde und das Jugendgericht. Die Vergleichs- bzw. Wiedergutmachungsverhandlungen im Rahmen von Artikel 17 können selbstverständlich direkt mit den Parteien geführt werden, aber auch indirekt durch Drittpersonen. Als solche Drittpersonen können auch Mediatoren oder Mediatorinnen infrage kommen. Die Behörde, welche versucht, einen Vergleich oder eine Wiedergutmachung im Sinne von Artikel 17 zu erzielen, ist also grundsätzlich frei, wie sie dies machen will: auf direktem oder auf indirektem Weg, allenfalls auch mit Mediatoren und Mediatorinnen. Aber sie hat das Verfahren, sie hat das Heft selber in der Hand.
Das zur Begründung des Antrages der Mehrheit.