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Diener Verena · Ständerat · 2007-12-13

Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-13

Wortprotokoll

Ich begrüsse diesen direkten Gegenvorschlag von Herrn Kollege Büttiker, und ich werde ihn auch unterstützen.

[PAGE 1104] Im Kanton Zürich habe ich der Bevölkerung bei Befragungen über die Zufriedenheit mit der Versorgung im Gesundheitswesen immer wieder auch die Frage gestellt, wie sie sich zu den komplementärmedizinischen Leistungen stelle. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein überwiegender, grosser Teil der Bevölkerung regelmässig zur Antwort gegeben hat, dass er diese Leistungen wolle. Diese Leistungen entsprechen dem Wunsch weiter Teile der Bevölkerung.

Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass die Komplementärmedizin in der Koexistenz oder der Zusammenarbeit mit der Schulmedizin häufig an den Rand gedrängt wird, dass es häufig eine Machtfrage, ein Kampf um Mittel und um Akzeptanz war, dass die Verankerung der Schulmedizin viel breiter und tiefer ist und dass die Komplementärmedizin eben auch auf der Verfassungsebene ihre Legitimation braucht. Wir haben im Kanton Zürich ein Spital auf die Spitalliste genommen, das komplementärmedizinische Leistungen erbringt; es sind anthroposophische Leistungen. Wir haben auch einen Lehrstuhl für Naturheilkunde eingerichtet. Ich weiss, dass im Bereich Lehre und Forschung, aber auch bei der Dienstleistung eine verstärkte politische Unterstützung notwendig ist, um wirklich eine Form von Balance und friedlicher Koexistenz zu ermöglichen.

Für mich ist auch klar, dass Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes auch für die komplementärmedizinischen Leistungen gelten muss: Die Wirksamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmässigkeit sind für mich selbstverständlich. Nur muss man der Komplementärmedizin auch die entsprechenden Möglichkeiten einräumen, und das ist im heutigen Zeitpunkt einfach noch nicht der Fall. Anstatt die Beweise ständig nur zu fordern und darauf zu verweisen, dass diese Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit oder Zweckmässigkeit eben nicht bewiesen werden könne, sollten unsere Universitäten und unsere Fachhochschulen Hand bieten, damit wir eben diese Beweise auch erbringen können.

Darum, glaube ich, braucht es eine Verfassungsgrundlage. Ich bin sehr froh, dass der Ständerat hier die Möglichkeit schafft, diesem Anliegen Rechnung zu tragen und gleichzeitig der Initiative - die, aus meiner Optik, mit dieser umfassenden Forderung doch übers Ziel hinausschiesst - eine realitätsnahe Politik im Bereich der Komplementärmedizin gegenüberzustellen.

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