preparatory:AB 82494
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-17
Wortprotokoll
Ich bekämpfe diese Motion und habe sie - entgegen dem Eindruck, den die Votantin erweckt hat - immer bekämpft. Ich habe schon in der Kommission gesagt, es handle sich um eine Pendenz, aber ich wolle nicht, dass man sie so regle, wie das die Motion vorsieht. Ich sage Ihnen warum.
Mit der erwähnten Vorlage zur Selbstanzeige (06.085) befinden wir über eine Variante zur allgemeinen Steueramnestie, die in den Sechzigerjahren stattgefunden hat. Was hat sich seither verändert? Im Bereich der Steuern und der Sozialbeiträge ist es eine ganze Menge! Wir haben eine Reihe von neuen Sozialversicherungen, die es in den Sechzigerjahren alle noch nicht gab. Es war damals relativ einfach, eine Amnestie zu erlassen. Wenn Sie heute einen Aufruf zur Selbstanzeige machen und dabei nachweisen wollen, wer was wann unter welchem Titel direkt oder indirekt einmal bezogen hat oder haben könnte - seien das Direktzahlungen, Stipendien, Krankenkassenverbilligungen -, dann überfordern Sie das ganze System!
Sie haben nun gesagt, Frau Sommaruga, Sie wollten eine verhältnismässige und praktikable Lösung. Da lese ich in Ihrem Motionstext aber etwas ganz anderes, denn Sie schreiben: "Der Bundesrat wird aufgefordert, so rasch als möglich gesetzliche Bestimmungen vorzulegen, die - u. a. mittels [PAGE 1128] klarer Meldepflichten der Steuerbehörden - sicherstellen ..." Das ist nach meinem Verständnis nicht mehr praktikabel und verhältnismässig! Dann wollen Sie, dass man hier ein System einführt, das dann, wenn eine straflose Selbstanzeige eingeleitet wird, verlangen würde, dass man auf die Sozialversicherungen, auf das Stipendienwesen, auf die Gesetzgebung in der Landwirtschaft usw. zurückgreift um abzuklären, ob jemand irgendwann einmal ein paar Franken vom Staat bekommen hat.
Ich muss Ihnen sagen: Das ist so nicht möglich. Es gibt heute gewisse Meldepflichten, und zwar jene der Selbstständigerwerbenden und derjenigen, die kein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Dort besteht das, und wir werden ab 1. Januar 2008 eine zusätzliche Meldepflicht im Bereich der Schwarzarbeit bekommen. Dieses Gesetz wird auch solche Meldepflichten statuieren, und dort finde ich das auch richtig, denn die AHV ist schliesslich für unser Land die Basissozialversicherung. Aber wenn Sie heute eine generelle Meldepflicht für alle weiteren Bereiche fordern, dann überfordern Sie das System. Nach meiner Auffassung ist das genauso wichtig wie die Einhaltung des Steuergeheimnisses; das ist für mich als liberalen Menschen auch ein wichtiger Punkt, aber nicht nur. Es gibt auch Fragen der Verhältnismässigkeit.
Deshalb empfehle ich Ihnen, diese Motion abzulehnen. Für mich bleibt die Sache eine gewisse Pendenz, das ist zuzugeben. Aber wenn wir nach praktikablen Lösungen suchen wollen, beispielsweise im Rahmen des ATSG, dann nicht durch eine Motion, die "mittels klarer Meldepflichten der Steuerbehörden" sagt, denn dies birgt die Gefahr einer Verletzung des Steuergeheimnisses in sich, und das würde nach meiner Auffassung dieses ganze System überfordern. Ich bitte Sie also, diese Motion nicht anzunehmen, weil sie letztlich die Attraktivität dieser gegenüber der Erbenbesteuerung ohnehin etwas unbeliebteren Selbstanzeige noch weiter akzentuieren würde und damit die gesamte Vorlage zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige (06.085) unattraktiver macht.