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Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-12-17

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Für Artikel 12 Absatz 3 beantragt Ihnen die Kommission eine rechtliche Klärung. Der Bundesrat schlägt folgende Fassung vor: "Abweichende Abreden sind unwirksam." Ihre Kommission möchte die Fassung "Abweichende Abreden sind nichtig" aufnehmen, und zwar einfach deshalb, weil der Begriff der Nichtigkeit für jeden Juristen klar ist. "Unwirksam" ist demgegenüber nicht gleich klar, insbesondere was die Rechtsfolgen anbelangt. Der Begriff "nichtig" entspräche im Übrigen auch dem französischen Text, in dem von "nulle" gesprochen wird.

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