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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-12-17

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-17

Wortprotokoll

Ich habe beim eben erledigten Geschäft darauf hingewiesen, dass der Bundesrat mit der Vorlage zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes einen wackeren Schritt zu dessen Durchforstung getan hat. Gleichzeitig habe ich auch schon meine Meinung geäussert, dass damit der Weg zu qualitativ besserem Recht zwar eingeschlagen, aber noch keineswegs voll begangen worden ist. Es fehlt die zusätzliche materielle Bereinigung. Wie es etwa auch Professor Georg Müller in einem kürzlich erschienenen "NZZ"-Artikel ausdrückt, hat der Bundesrat mit der bloss formellen Bereinigung erst die halbe Arbeit getan.

Mit meiner Motion will ich nun den Bundesrat davon überzeugen, die ganze Arbeit aufzunehmen. Immerhin hat sich ja auch der Bundesrat, wie er in der Stellungnahme zur Motion schreibt, mit der Frage befasst, "ob sogleich mit Arbeiten im Hinblick auf ein neues Projekt zur materiellen Bereinigung begonnen werden soll". Er ist mit der allgemeinen Stossrichtung der Motion einverstanden, und ich danke ihm für diese Grundhaltung. Der Bundesrat verkennt also nicht, "dass auch im geltenden Recht Verbesserungen möglich sind". Dies scheint mir nun allerdings sehr zurückhaltend ausgedrückt. Soll nämlich die Qualität der Rechtsetzung nachhaltig verbessert werden, so muss auch das geltende Recht materiell bereinigt werden.

Die guten Vorsätze des Bundesrates allein, wie er die Qualität der Gesetzgebung in Zukunft und im Einzelfall sichern will, greifen eindeutig zu kurz. Zwar sind diese durchaus lobenswert. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass permanent bei jeder Revision geprüft wird, ob sie notwendig ist oder ob Regelungsalternativen bestehen, ob Vorschriften eines zu ändernden Erlasses überflüssig geworden sind oder vereinfacht werden können, ganz im Gegenteil. Ich begrüsse selbstverständlich auch Verbesserungen der legistischen Ausbildung, den Einsatz der Sprache als Mittel der Qualitätssicherung und alle anderen Vorschläge. Aber auch die Beseitigung der Mängel des geltenden Rechtes generell und nicht nur sozusagen einzelsprungweise ist überhaupt Voraussetzung dafür, dass die künftige Gesetzgebung verbessert werden kann. Das Mitschleppen vieler überflüssiger, komplizierter, unflexibler und bürokratischer Regelungen, bis im Einzelfall irgendwann einmal eine Revision ansteht, wirkt sich als stetes schlechtes Beispiel negativ aus. Es kann so auch kein eigentlicher Lernprozess für Verwaltung, Regierung und Parlament einsetzen. Die Rechtsetzungskultur droht dann wieder in alte Geleise einzufahren. Es darf nicht unterschätzt werden, dass Umdenkungseffekte nur zum Tragen kommen, wenn alle an der Rechtsetzung Beteiligten an einem bewussten, prägenden Prozess mitmachen und dabei eine neue Kultur guter Gesetzgebung mitgestalten.

Der Bundesrat fürchtet vor allem den zu erwartenden Aufwand für ein Projekt zur materiellen Bereinigung des Rechts. Dafür kann man durchaus Verständnis haben, wenn ein solches Projekt unter dem Strich nicht überwiegend positive Ergebnisse zeitigt. Eine Schwierigkeit liegt natürlich darin, dass sich der Nutzen guter Rechtsetzung wohl kaum in Franken und Rappen ausdrücken lässt. Immerhin liegen aber seitens verschiedener Kantone, wie etwa Graubünden oder Tessin, Erfahrungen vor, die das Eintreten eines positiven Prozesses bestätigen, wenn das geltende Recht eben umfassend und materiell überprüft und im Sinne einer guten Gesetzgebung - das heisst einer Verwesentlichung, Vereinfachung und Flexibilisierung - bereinigt wird. Dadurch können nicht nur die Staatsaufgaben effizienter und transparenter erfüllt werden, auch für den privaten Rechtsunterworfenen wird das Leben damit einfacher. Es lohnt sich, den ganzen Weg zu gehen.

Der Bundesrat ist, wie gesagt, grundsätzlich mit der Motion einverstanden; er will die Qualität unseres Rechts sichern und verbessern - allerdings in eher halbherziger und zögerlicher Weise: nur des künftigen Rechts. Ein Umdenken in der Rechtsetzung erreichen wir insgesamt aber nur durch das Angehen der Bereinigung auch des geltenden Rechts. Also: Helfen wir dem Bundesrat bei diesem Umdenken, halten wir den Schwung.

Ich bitte Sie um Annahme dieser Motion.

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