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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-12-17

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Ich möchte ganz kurz auf das Votum von Herrn Kollege Leuenberger replizieren. Wenn es so wäre, dass diese Motion nur den Charakter eines Prüfungsauftrags hätte, wäre es schlechterdings unmöglich, eine Motion des Inhaltes einzureichen, dass eine Besteuerungsregelung umfassend beurteilt werden und dies allenfalls in eine Vorlage münden sollte.

Der Grund ist folgender: Selbstverständlich enthält diese Motion Zielkonflikte. Aber jedes Steuergesetz und jede Art der Besteuerung haben es in sich, dass sie aus Zielkonflikten bestehen. Das eine Ziel der Besteuerung ist, dem Staat diejenigen Mittel zu beschaffen, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Ein anderes Ziel, und zwar ein völlig entgegengesetztes, besteht darin, dem Bürger so viel zu belassen, dass er in seiner Entfaltungsfähigkeit nicht beeinträchtigt bzw. nur insoweit beeinträchtigt wird, als der Staat eben zur Erfüllung seiner Zwecke Mittel braucht. Dieser immanente Zielkonflikt ist es, der letztlich Steuerpolitik ist.

Wenn wir dem Bundesrat im Sinne der Formulierungen der Motion den Auftrag erteilen, sich über eine Besteuerung Gedanken zu machen, bringen wir nur zum Ausdruck, dass eben diese verschiedenen Ziele bestehen. Wir ermuntern und ersuchen den Bundesrat, uns im Bereiche dieser verschiedenen Ziele einen Vorschlag zu machen, wie er diesen Zielkonflikt bewältigen will. Dazu haben wir ein Recht, dazu darf eine Motion eingereicht werden.