Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-11-29
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-11-29
Wortprotokoll
Zunächst zu Artikel 6 Absatz 2: Hier empfehle ich Ihnen, der Minderheit Leutenegger Hajo - und damit auch dem Ständerat - zu folgen; dies aus zwei Gründen: Die Formulierung "Dritt-Leitungsnetz" ist gesetzgeberisch nicht sehr klar, und die Ergänzung, dass sich die Vergütung nach den effektiv aus diesem Dritt-Leitungsnetz bezogenen Energiemengen und Leistungen zu richten habe, ist Verordnungsmaterie und daher überflüssig. Der Bundesrat wird bei den Grundsätzen, die er dann anwenden muss, ohnehin die Kostenorientierung und das Verursacherprinzip zum Anlass nehmen. Von daher ersuche ich Sie, bei Absatz 2 der Minderheit zu folgen.
Das heisst aber auch, dass der Antrag Grobet, der ein neues System einführt, abgelehnt werden muss, wenn Sie dem Ständerat folgen.
Zu Artikel 6 Absatz 3bis: Da ersuche ich Sie, der Minderheit I (Hämmerle) zu folgen. Der Beschluss des Ständerates beinhaltet ein dreistufiges Verfahren. Das wurde durch den Kommissionssprecher, Herrn Durrer, dargestellt. Das Konzept des Ständerates ist vorzuziehen, da es die Kantone stärker in die Pflicht nimmt, prioritär die in ihrer Kompetenz stehenden Massnahmen zur Angleichung der Durchleitungskosten umzusetzen, ansonsten der Bundesrat durch Anordnung von Netzgesellschaften noch weiter gehen kann. Erst wenn alle vorhergehenden Massnahmen ausgeschöpft sind, kommt der Kostenausgleich über den Fonds zum Zug.
Andererseits ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Maillard) abzulehnen. Die Anordnung von überregionalen öffentlich-rechtlichen Netzgesellschaften durch den Bundesrat geht zu weit, da sie auch eine Änderung der Rechtsform von privatrechtlichen Gesellschaften vorschreiben würde.