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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-12-18

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-12-18

Wortprotokoll

Ich möchte dem Motionär für diese Motion danken, weil sie tatsächlich ein langjähriges Problem wieder aufgreift. Das Anliegen wurde das letzte Mal in der Volksabstimmung abgelehnt. Heute sind sich eigentlich von links bis rechts alle Verbände im Ansatz einig: Die Entkoppelung der Mietzinse vom Hypothekarzins ist eine Notwendigkeit. Gerade im nächsten Jahr dürften wahrscheinlich aufgrund anstehender Hypothekarzinssatz-Erhöhungen entsprechende Mietzinserhöhungen anstehen. Insofern ist es effektiv ein Anliegen und richtig, dass diese Entkoppelung nun umgesetzt wird.

Wir haben am 28. November 2007 im Bundesrat eine Verordnungsänderung verabschiedet, gemäss der schon mal für eine Übergangszeit ab Herbst 2008 nicht mehr der örtliche Kantonalbanken-Zinssatz für Althypotheken, sondern ein Referenzzinssatz als Grundlage genommen wird, der auf dem Durchschnittssatz aller schweizerischen Hypothekarforderungen basiert. Das wird derzeit von der Schweizerischen Nationalbank ausgerechnet und vorbereitet. Insofern haben wir dann schon ab dem nächsten Jahr eine Übergangslösung, die eine gewisse Beruhigung bringen und eine klarere Referenzgrösse aufweisen wird.

Es ist aber so, wie Herr Frick zu Recht dargelegt hat, und ich bin sehr glücklich, dass am 13. November die Mieter- und Vermieterorganisationen einvernehmlich einer Entkoppelung von Mietzins und Hypothekarzins und damit einer Gesetzesrevision beim Obligationenrecht zugestimmt haben. Wir sind jetzt daran, eine Gesetzesvorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten, und ich darf Ihnen ankündigen, dass wir damit rechnen, dass der Bundesrat bereits im Februar diese Vernehmlassungsvorlage beraten und dann hoffentlich so in die Vernehmlassung schicken wird. Es ist mir deshalb wichtig, dass wir hier schnell vorwärtskommen, weil diese ganze Mietrechtsgeschichte eine Leidensgeschichte ist und weil tatsächlich 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung in Mietrechtsverhältnissen leben und somit sehr betroffen sind von Mietzinserhöhungen aufgrund der Hypothekarzinsentwicklung. Dem sollten wir ein Ende setzen. [PAGE 1152]

Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen. Sie ist berechtigt, richtig, und wir setzen sie auf jeden Fall um.