Lexipedia

preparatory:AB 82633

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Seit Einführung der IV im Jahre 1960 sind die Ausgaben laufend gestiegen. Die Erhöhung der Beitragssätze in den Jahren 1988 und 1995 bewirkte zwar eine Erhöhung der Einnahmen. Das jährliche Defizit konnte allerdings damit nicht gestoppt werden. Auch der zweimalige Transfer von insgesamt 3,7 Milliarden Franken aus der EO an die IV konnte nicht verhindern, dass sich per Ende 2006 ein kumuliertes Defizit von rund 9,3 Milliarden angehäuft hat. Ende dieses Jahres wird sich ein Schuldenberg von über 10 Milliarden Franken gebildet haben. Auch ab 2008 werden jährlich neue Schulden im Umfang von 1,5 bis 1,8 Milliarden anfallen.

Gestopft werden die Löcher durch die Entnahme von Mitteln aus dem AHV-Fonds. Jeden Tag, so auch heute, fallen fast 5 Millionen Franken Neuschulden an, die der AHV-Fonds wegen der IV zu tragen hat. Im September 2006 hat das Bundesamt für Sozialversicherung im Auftrag der SGK-NR einen Bericht zum Thema Entschuldung der IV und Einrichtung eines IV-Ausgleichsfonds vorgelegt. Nach Aussage des Sprechers der SGK-NR vom März dieses Jahres muss gemäss Dokument darauf geschlossen werden, dass ab dem Jahre 2015 die ordentlichen Auszahlungen der AHV-Renten nicht mehr möglich sind, weil die IV-Schulden der AHV die Mittel "wegzinsen". Selbst wenn diese Aussage durch die neuesten Zahlen gemildert wird, ist es so, dass durch die IV weiterhin in grossem Ausmass Löcher in den AHV-Fonds gefressen werden.

Die 5. IV-Revision wird die finanzielle Situation der IV zwar langfristig entschärfen und die Voraussetzungen zur Entlastung des Systems bringen. Dies reicht aber nach einstimmiger Meinung Ihrer Kommission bei Weitem nicht, um das anfallende strukturelle Defizit zu beseitigen. Es ist deshalb absolut zwingend, die IV in einem ersten Schritt rasch mit einer Zusatzfinanzierung mittels einer befristeten Mehrwertsteuererhöhung zu sanieren. Wird das unterlassen, hält das Ausbluten - wenn ich so sagen darf - des AHV-Ausgleichsfonds an. Über den Abbau der Gesamtschulden soll zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden, spätestens in ungefähr fünf bis sechs Jahren, wenn wir, gemäss Kommission, die befristete Mehrwertsteuererhöhung wieder neu beurteilen müssen. Zu jenem Zeitpunkt werden wir nämlich mehr über die Schuldenentwicklung der IV wissen. Wir wissen dann vor allem, welche Einsparungen mit der materiellen 5. IV-Revision tatsächlich erzielt werden können.

Das Geschäft 05.053 erlitt - Sie erinnern sich - im Nationalrat im März dieses Jahres kläglich Schiffbruch. Eine Mehrheit des Nationalrates hat das Geschäft in der Gesamtabstimmung knapp abgelehnt. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun neu in einer Vorlage 1 eine befristete Zusatzfinanzierung und in einer Vorlage 2 ein Bundesgesetz zur Sanierung der IV.

Die Vorlagen beinhalten folgende Eckwerte:

1. Die Mehrwertsteuersätze sollen, auf sieben Jahre befristet, proportional angehoben werden: beim Normalsatz um 0,5 Prozentpunkte, d. h. auf 8,1 Prozent; beim reduzierten Satz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent; bei der Hotellerie um 0,2 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent. Damit kann das jährliche Defizit von 1,5 Milliarden Franken in etwa gedeckt werden.

2. Die IV wird von der AHV abgekoppelt und neu über einen eigenständigen Ausgleichsfonds finanziert.

3. Der AHV-Ausgleichsfonds überweist einmalig 5 Milliarden Franken an den neu zu errichtenden IV-Ausgleichsfonds.

4. Der IV-Verlustvortrag, Stand 31. Dezember 2009, wird im AHV-Ausgleichsfonds belassen. Die Schuldzinsen werden zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von der IV getragen.

5. Die beiden Vorlagen 05.053, Mehrwertsteuer, und 05.052, Vorlage 2, eigener IV-Ausgleichsfonds, werden zweiseitig verknüpft.

Als Letztes fordert die Kommission den Bundesrat mit einem Postulat auf, dass er den Räten bis spätestens 31. Dezember 2012 eine Botschaft zur 6. IV-Revision vorlegt. Mit dieser Vorgabe nimmt Ihre Kommission ihre politische Verantwortung wahr, die darin besteht, Probleme zu lösen, statt diese aufzuschieben. Wenn wir der IV jetzt zusätzliche finanzielle Mittel verweigern, machen wir die Sozialwerke kaputt. Wir haben in der Kommission um diese Lösung hart gerungen, und wir haben letztlich alle Haare gelassen. Das Resultat ist sicher nicht für alle Kommissionsmitglieder ideal, aber es ist ein realistischer Kompromiss.

In diesem Sinn beantrage ich Ihnen namens der einstimmigen Kommission - ich möchte betonen, dass sich die Kommission einstimmig für Eintreten entschieden hat -, auf die Vorlage 05.053 einzutreten.