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preparatory:AB 82638

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Ich will es vorwegnehmen: Die Finanzkommission beantragt Ihnen bei den fünf verbliebenen Differenzen zum Nationalrat Zustimmung zu den Beschlüssen des Nationalrates, in der Absicht, am Schluss dieser Beratung per 1. Januar 2008 ein rechtsgültig beschlossenes Budget zu haben.

Zu den Hauptkriterien, die im Entscheid der Finanzkommission ihren Niederschlag gefunden haben, zählt einmal das Zeitargument. Wir haben festgestellt, dass es diesmal dem Zweitrat erst am Montagabend der dritten Sessionswoche gelungen ist, das Budget zu Ende zu beraten. Das schränkt die Handlungsfreiheit im Differenzbereinigungsverfahren erheblich ein. Um Risiken zu vermeiden, sind wir so vorgegangen. Der Zeitplan sollte stimmen. Das zweite Kriterium: Wir sind uns mit dem Bundesrat einig, dass hier auch mit den Beschlüssen des Nationalrates ein schuldenbremsenkonformes Budget vorliegt, dem problemlos zugestimmt werden kann.

Das waren die Vorbemerkungen. Ich komme nun Punkt für Punkt zu den Differenzen und nehme an, dass wir bei jedem Punkt gleich entscheiden werden:

Die erste Differenz betrifft das Departement des Innern und das Bundesamt für Kultur, nämlich die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer. Hier stellen Sie fest, dass der Nationalrat den Kredit um 4,6 Millionen Franken erhöht hat. Prozentual macht das sehr viel aus; es ist eine Erhöhung um fast einen Drittel.

Wie gesagt, beantragt die ständerätliche Kommission Zustimmung zu diesem Beschluss - schweren Herzens, aus finanzpolitischen Gründen. Dazu zwei Worte: Wir haben festgehalten, dass das Departement des Innern seit einiger Zeit gehalten ist, ein Konzept für die Bundesförderung der Schweizer Schulen im Ausland vorzulegen. Dieses Konzept liegt im Augenblick nicht vor. Wir gehen eigentlich davon aus, dass dieses Konzept Klarheit darüber schaffen wird, in welchem Umfang diese Bundesförderung Platz greifen soll. Diese doch erhebliche Budgeterhöhung gegenüber dem bundesrätlichen Antrag bringt die Finanzkommission des Ständerates dazu, hier festzuhalten, dass der Bundesrat nicht verpflichtet ist, die Budgets voll auszuschöpfen; er kann gelegentlich auch einen Kreditrest zurücklassen. Damit der Bundesrat nicht in Versuchung kommt, da mit der vollen Kelle anzurichten, hat die ständerätliche Finanzkommission festgehalten, dass sie dann von den entsprechenden Bundesratsbeschlüssen gerne Kenntnis erhalten möchte, um ihre begleitende und mitschreitende Kontrolle vorzunehmen. Vonseiten des Bundesrates ist solches auch in Aussicht gestellt worden.

Damit beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates bei der Position "Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer".

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