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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-12-19

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19

Wortprotokoll

Ich verweise in erster Linie auf den umfangreichen schriftlichen Bericht, in dem alle Facetten dieser Problematik dargelegt werden. Sie sehen dort, was alles zu berücksichtigen ist. Zusammenfassend möchte ich einfach noch einige Bemerkungen machen, weil die Gefahr besteht, dass unser Antrag falsch interpretiert wird, und das darf nicht sein.

Die Kommission, das möchte ich hier unmissverständlich festhalten, teilt die Auffassung, dass die hohe Blindgängerquote nach einem Einsatz verheerende - verheerende! - Wirkungen unter der Zivilbevölkerung haben kann. Das steht ausser Diskussion, völlig ausser Diskussion. Es ist deshalb auch die Auffassung der Kommission, dass alles zu unternehmen ist, um die Zivilbevölkerung vor derartigen Beeinträchtigungen zu schützen.

Die parlamentarische Initiative - jetzt komme ich auf den Punkt - will hier in unserem Land ein totales Verbot für die Herstellung, Lagerung, Verwendung usw. usw. Wenn die Kommission das ablehnt, dann geht es nicht um das [PAGE 1168] Problem als solches, sondern es geht um den Weg - ich komme darauf zu sprechen -: Wir sind der Meinung, dass der Weg, den die parlamentarische Initiative vorgibt, falsch ist. Es ist wirklich der falsche Weg. Weswegen? Um das darzulegen, muss ich jetzt noch etwas ausholen.

Es ist nämlich so, dass die Schweiz in dieser Geschichte alles andere als untätig ist. Die Schweiz ist in diesem Bereich an vorderster Front aktiv tätig, um eine Lösung weltweit verwirklichen zu helfen, die dann auch den Namen Lösung verdient. Das EDA, wir haben uns informieren lassen, ist federführend für die Gespräche und die Verhandlungen in Genf im Rahmen des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und das EDA beteiligt sich auch am sogenannten Oslo-Prozess. Worum geht es?

Zum einen hat die norwegische Regierung am Anfang dieses Jahres den sogenannten Oslo-Prozess lanciert. Die Schweiz hat sich dieser Erklärung angeschlossen, wonach bis 2008 ein Beitrag geleistet werden soll, damit ein Abkommen zustande kommt, welches jene Munition verbietet, die inakzeptable humanitäre Konsequenzen hat. Dieser Oslo-Prozess ist das eine; zum anderen gibt es die Konvention von 1980 über das Verbot oder die Einschränkung bestimmter klassischer Waffen. Hierzu existiert ein Gremium, die sogenannte CMC - auf Deutsch gesagt ist das die Clustermunitionskoalition -, und in deren Schoss wird seit einigen Jahren darüber diskutiert, wie man das Problem der Streumunition angehen kann. Dabei wird ein Teil der Lösung dieses Problems im bestehenden Protokoll V gesehen, welches von der Schweiz ratifiziert worden ist, das aber eben - und das ist das Problem - nur Regeln für den postkonfliktuellen Zustand aufstellt.

Zurzeit wird, ich komme noch darauf zurück, im Schosse der CMC sehr intensiv ein Verhandlungsmandat diskutiert, um eben auch den Einsatz dieser Munition - nicht nachher das Aufräumen, sondern den Einsatz - zu regeln. Die Schweiz nimmt hier eine Vorreiterrolle ein, in dem Sinne, dass sie sich für ein Verhandlungsmandat einsetzt. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns haben überzeugen lassen, dass es auch in diesem Bereich - wie auch in anderen Bereichen - wirklich darum geht, dass die Schweiz eine Vorreiterrolle einnimmt, um das humanitäre Völkerrecht zu stützen und zu stärken. Die Schweiz setzt sich deshalb für dieses Mandat ein.

Der Entscheid, dass wir dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben wollen, entspricht dem Wunsch des EDA, nicht primär dem des VBS. Es war das EDA selbst, das uns sagte, es sei wichtig, dass die Schweiz diese Prozesse weiterhin aktiv führen und mitgestalten und dass sie ihren Einfluss geltend machen könne, damit hier das Völkerrecht weiter verbessert werde. Das EDA erklärte uns klipp und klar, dass mit einem Totalverbot, wie es die parlamentarische Initiative will, die Position der Schweiz als Leadernation in internationalen Verhandlungen geschwächt werde. Und das wollen wir nicht, genau das wollen wir nicht. Deshalb habe ich einleitend gesagt, es gehe nicht um das Problem als solches, sondern um den Weg, wie dieses Problem gelöst werden soll.

Jetzt kann ich Ihnen eine weitere Mitteilung machen. Einer Pressenotiz vom 7. Dezember 2007 entnehme ich Folgendes: "Delegierte aus 138 Ländern haben in Wien von Mittwoch bis Freitag an einer Konferenz mit dem Ziel des Verbots von Streumunition teilgenommen." Die nichtstaatliche, internationale Kampagneorganisation, wie ich sie zitiert habe, CMC, hat am Freitag die Konferenz als grossen Erfolg bezeichnet: In Wien sei der Grundstein für ein internationales Abkommen für ein Verbot von Streumunition gelegt worden und der künftige völkerrechtliche Vertrag werde auch die Unterstützung der Opfer sowie die Beseitigung von Streumunition auf dem Kriegsschauplatz nach Abschluss der Feindseligkeiten regeln. Das ist jetzt im Dezember in Wien so diskutiert und verabschiedet worden, so sind die Weichen gestellt worden.

Uns geht es darum, die Aktivitäten der Schweiz in diesem Bereich nicht zu schwächen, und deshalb beantragen wir Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben. Es gibt aber auch noch eine andere Komponente, das ist die Armee; das darf man auch nicht vergessen. Wir haben in diesem Parlament Clustermunition im Betrag von 600 Millionen Franken bewilligt. Die Schweiz hat in Bezug auf diese Clustermunition die Blindgängerquote gesenkt, indem ein zweiter Zündmechanismus eingebaut worden ist. Man kann aufgrund von Versuchen - ich rede jetzt von der Schweiz - davon ausgehen, dass in 98 Prozent der Fälle keine Blindgänger mehr verursacht werden; das ist getestet. Wir haben 600 Millionen Franken in diesen Verteidigungsbereich investiert. Wenn Sie jetzt ein Verbot fordern, hat das für die Verteidigungsbereitschaft der Schweiz und für die Rüstungsausgaben, die wir getätigt haben, Konsequenzen - aber lassen wir das. Gehen Sie jetzt nicht hin, und sagen Sie nicht, wir würden uns hier in diesem Zusammenhang nicht Sorgen machen! Ich bin der Meinung, dass wir die Aktivitäten der Schweiz auf dem diplomatischen Parkett hier vernünftigerweise nicht schwächen sollten.

Es kommt noch etwas hinzu. Wir haben nicht nichts getan: Beide Räte haben die Motion Glanzmann-Hunkeler 06.3661 angenommen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, im Kriegsmaterialgesetz ein umfassendes Verbot ungenauer bzw. unzuverlässiger Clustermunition zu verankern. Das ist genau die Munition, die diese verheerenden Wirkungen hat, genau darüber haben wir uns mit der Annahme der Motion Glanzmann-Hunkeler ausgesprochen. Mit dieser Motion haben wir gesagt: Dem müssen wir in der Schweiz einen Riegel vorschieben. Die Clustermunition, über die wir in der Schweiz verfügen, hat damit nichts zu tun.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Dupraz keine Folge zu geben - mit den gleichen Überlegungen, wie wir sie angestellt haben und wie ich sie Ihnen jetzt transparent gemacht habe. Der Nationalrat selbst hat dann mit 91 zu 81 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben.

Ich ersuche Sie aufgrund dieser Ausführungen, die Aktivitäten der Schweiz nicht zu bremsen, den Weg, den ich Ihnen aufgezeigt habe, nicht zu blockieren und dieser parlamentarischen Initiative, auch wenn sie ein echtes Problem thematisiert, keine Folge zu geben.