Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-12-19
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir nur diese Bemerkung, damit man weiss, worum es geht; jetzt ist die Haftpflichtfrage erledigt. Das Bundesgesetz über die Anschlussgleise regelt in erster Linie die Beziehung des Anschlussgleisbesitzers zum Infrastrukturbetreiber sowie das Verhältnis zwischen dem Anschliesser und den übrigen Mitbenützern eines Anschlussgleises. Die mit der Revision dieses Gesetzes unterbreiteten Änderungen betreffen zwei Bereiche:
1. Im gesamten Erlass wird der Ausdruck "Bahn" ersetzt bzw. präzisiert. Es wird geklärt, dass an den meisten Stellen im Gesetz unter "Bahn" nur die Infrastrukturbetreiberin bzw. der Infrastrukturbetreiber zu verstehen ist. Dies hat zur Folge, dass kein Eisenbahnverkehrsunternehmen - und das ist entscheidend - verpflichtet ist, Güterwagen auf Anschlussgleisen zu holen oder zu bringen. Vielmehr soll hier der Markt spielen.
2. Zurzeit sind die SBB noch Aufsichtsbehörde für die Anschlussgleise. Dies wird in Artikel 17 geändert. Wie bereits heute bei den konzessionierten Transportunternehmungen soll neu das BAV Aufsichtsbehörde für alle Anschlussgleise werden, das heisst also auch für diejenigen, die jetzt an das Netz der SBB anschliessen.
Sonst habe ich keine Bemerkungen.