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Fetz Anita · Ständerat · 2007-12-19

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-19

Wortprotokoll

(Musik in der Kuppelhalle) Schöne Musik im Hintergrund - ich habe noch nie mit musikalischem Hintergrund gesprochen, aber es tönt nicht schlecht.

Ich beantrage Ihnen Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, für leichte, mittlere, schwere und sehr schwere nukleare Unfälle in Schweizer AKW Schadenberechnungen vorzunehmen und auf dieser Basis eine plausible Versicherungsdeckungssumme vorzulegen. Bevor ich Ihnen meine Gründe für den Rückweisungsantrag darlege, möchte ich zuerst meine Interessenbindungen offenlegen, wie sich das in diesem Rat gehört. Ich vertrete hier den Kanton Basel-Stadt, der sich, wie übrigens einige andere Kantone auch, in der Vernehmlassung zum revidierten Kernenergiegesetz gegen die viel zu niedrige Versicherungsdeckungssumme ausgesprochen hat.

Zur Begründung meines Rückweisungsantrages: Stellen Sie sich vor, Sie schliessen eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Da wird die erste Frage des Versicherungsmaklers sein: Welchen grösstmöglichen Schaden können Sie sich vorstellen? Seine Prämienberechnung wird sich selbstverständlich auf die Dimension eines möglichen Schadens und auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls beziehen. Auf den einen Punkt wird in dieser Vorlage eingegangen; die Wahrscheinlichkeit wird als gering eingestuft. Auf den anderen Punkt wird hingegen nicht eingegangen; es werden uns keine möglichen Schadenszenarien vorgelegt. Ich war ganz erstaunt, als ich die Botschaft und auch die Kommissionsprotokolle las, denn ich war wirklich davon ausgegangen, dass man eine Vorlage zur Kernenergiehaftpflicht mit solchen Fakten und simulierten Berechnungen unterfüttern muss, um plausibilisierte Versicherungssummen ableiten zu können. Davon sehe ich aber nichts. Auf mögliche Schadensszenarien wird eigentlich nirgends eingegangen, weder in der Vorlage noch in den Kommissionsprotokollen.

Ich meine, wir stehen jetzt vor folgender Situation: Wir sollen eine Haftung des Bundes für Nuklearrisiken bewilligen, ohne dass wir uns ein Bild davon machen können, was überhaupt versichert werden muss. Es geht hier übrigens nicht um [PAGE 1176] abstrakte Versicherungsmathematik, sondern um den Schutz unserer Bevölkerung. Wie wollen Sie unserer Bevölkerung erklären, dass wir zwar die Deckungssumme leicht erhöhen, dass man im Ernstfall aber weitgehend ungeschützt wäre bzw. den Schaden über die Steuerrechnung zu begleichen hätte? Es ist ja nicht so, dass die Bundesverwaltung von diesem Thema keine Ahnung hätte. Das frühere Bundesamt für Zivilschutz hat im Katanos-Bericht den monetarisierten Schaden bei einem schweren AKW-Störfall auf 4200 bis 4300 Milliarden Franken beziffert. Da wären die vorgeschlagenen 1,8 Milliarden Franken der berühmte Tropfen auf den heissen Stein.

Nun werden Sie einwenden, dass diese Risikobeurteilung etwas alt und eventuell etwas übertrieben sei. Das mag sein, aber auch Berechnungen neueren Datums von namhaften Experten kommen zu hohen potenziellen Schadensummen. Professor Peter Zweifel, ein Versicherungsexperte an der Universität Zürich, rechnet zum Beispiel für die Schweizer AKW mit realistischen Risiken bis 500 Milliarden Franken. Er ist übrigens der Meinung - das könnte ein interessanter Aspekt sein -, dass es durchaus möglich wäre, diese Summe auf dem Kapitalmarkt zu versichern. Oder eine andere Fachstimme, der unabhängige britische Atomfachmann John Large: Er schätzt die Schadensumme bei einem mittleren Ereignis in einem einzigen AKW auf zwischen 10 und 15 Milliarden Franken, je nach Typ des AKW. Ein älteres kann weniger Schaden verursachen als ein sehr modernes.

Fazit: Aus meiner Sicht wäre es unseriös, diese Vorlage einfach durchzuwinken, ohne potenzielle Schadenfälle zu quantifizieren. Moderne Rechnungsmodelle zu diesem Problem existieren, daran kann es nicht liegen. Ein solches Vorgehen hat übrigens auch Ihre Finanzkommission in ihrem Mitbericht angeregt, in der Hoffnung, dass die zuständige Fachkommission, die UREK, das noch machen wird. Davon hat aber der Kommissionssprecher nichts gesagt. Die Finanzkommission stellt nämlich klar die Frage, ob die vorgelegte Deckungssumme von 1,8 Milliarden Franken genügend hoch sei.

Noch ein wichtiger Punkt wird in dieser Vorlage nicht genügend klar untersucht. Zwar haften die AKW-Betreiber unbeschränkt mit ihrem Vermögen, doch was heisst das in der Realität konkret? Beznau hat eine Bilanzsumme von etwa 5,5 Milliarden Franken. Im Fall von Gösgen und Leibstadt besitzt die Betriebsgesellschaft nur das Atomkraftwerk und hat keine weiteren Aktivposten. Schon bei einem leichten bis mittleren Schadenfall wären unsere AKW-Betreiber zahlungsunfähig, und das, obwohl hinter ihnen grosse Stromkonzerne mit erheblichen Mitteln stehen. Aber die Vorlage sieht kein Durchgriffsrecht vor, und das scheint mir schon auch eine grosse Nachlässigkeit zu sein.

Das spricht nochmals dafür, die Vorlage zurückzuweisen, nachzubessern, die entsprechenden Hausaufgaben zu machen. Ich meine, ein verantwortungsvolles Parlament sollte so gewichtige Vorlagen nicht einfach durchwinken, ohne entsprechende Fakten zu haben, auf die sich eine Versicherungssumme beziehen könnte.

Ich bitte Sie deshalb, der Rückweisung an den Bundesrat zuzustimmen, auch wenn Sie das erst am Donnerstagmorgen machen werden.