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Schwaller Urs · Ständerat · 2007-12-20

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-20

Wortprotokoll

Zur Vorlage 2 des Geschäftes 04.061 auf Seite 2 der Fahne, die den Risikoausgleich betrifft:

Wir hatten beschlossen, dass der Risikoausgleich am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, und beigefügt: "Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Regelung des Risikoausgleichs." Unsere Lösung hatte die entscheidende Schwäche, dass für das Jahr 2011 hinsichtlich des Risikoausgleichs keine Grundlage mehr bestanden hätte. Wir haben das jetzt korrigiert, und Sie finden auf der rechten Seite den Antrag der [PAGE 1197] Einigungskonferenz. Ziffer Ibis, "Weiterführung des bisherigen Risikoausgleichs", lautet: "Bis zum Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes gilt der bisherige Risikoausgleich nach Artikel 105."

Ziffer II Absatz 1 bleibt unverändert: "Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum."

Wir haben nachher unter Absatz 2 beigefügt: "Es tritt unter Vorbehalt von Absatz 3 am 1. Januar 2012 in Kraft." Unter Absatz 3 haben wir beigefügt: "Ziffer Ibis" - die Weiterführung des bisherigen Risikoausgleichs - "tritt am 1. Januar 2011 in Kraft." Damit soll diese Lücke für 2011 geschlossen werden. Dies ist der Antrag der Einigungskonferenz.

Eine kurze Bemerkung hierzu: Der Entscheid ist relativ knapp ausgefallen. Weshalb? Insbesondere die Vertreter des Nationalrates wollten das Inkrafttreten des ergänzten Risikoausgleichs vom vorgängigen Inkrafttreten der Fallpauschalen, der leistungsbezogenen Abgeltung, abhängig machen.

Die Mehrheit hielt dafür, dass die Verbindung mit der Spitalfinanzierungsvorlage legislatorisch nicht mehr notwendig ist. In der Tat haben wir den Risikoausgleich nur mit dem Element des dreitägigen Aufenthaltes ergänzt und auf den Morbiditätsfaktor verzichtet. Auch wenn der Entscheid knapp ausgefallen ist, schlägt Ihnen die Einigungskonferenz vor, an der Fassung des Ständerates festzuhalten. Es wäre nicht verständlich und unverantwortlich, wenn nun die ganze Vorlage nach drei Jahren Kommissionsarbeit nicht genehmigt würde. Das heisst, wir müssten in beiden Fällen neu beginnen. Das kann es nicht sein. Wir müssten jetzt zumindest einmal diese äusserst komplizierte Vorlage abschliessen können.

Namens der Einigungskonferenz lade ich Sie ein, diesem Antrag so zu folgen.