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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-12-20

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-20

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir folgende Vorbemerkung: Vor rund 45 Jahren wurde die Verbandsbeschwerde ins Natur- und Heimatschutzgesetz aufgenommen. Es war eigentlich ein bürgerlich-konservatives Anliegen, und es war ein bürgerlich-konservativer Geist, der zu diesem Schritt geführt hat. Hinter dem Verbandsbeschwerderecht stand und steht die Erkenntnis, dass es bei besonders sensiblen Bauprojekten neben den privaten auch besonders schützenswerte öffentliche Interessen gibt. Mit dem Verbandsbeschwerderecht gab man ideellen und gemeinnützigen Verbänden ein Instrument in die Hände, womit diesen öffentlichen Interessen besonders Rechnung getragen werden kann. Es ging somit schon immer um einen Ausgleich der Interessen bei der Realisierung von Grossbauvorhaben. Das Verbandsbeschwerderecht stand damit schon immer im Spannungsfeld zwischen den wirtschaftlichen Interessen und jenen des Natur-, Heimat- und Umweltschutzes.

Jedes Instrument aber ist nach Jahren auch kritisch zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Dies erfolgte gründlich im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans. Fehlentwicklungen wurden korrigiert, ebenso wollten wir Missständen vorbeugen. Dieses neue Gesetz, diese neuen Regelungen sind jetzt seit lediglich wenigen Monaten in Kraft. Mit diesen Änderungen, dessen müssen wir uns bewusst sein, haben wir auch die Verbände zurückgebunden. An dieser neuen Regelung hat das Parlament über vier Jahre gearbeitet. Herr Kollege Frick, wir haben dieses Eisen eigentlich während vier Jahren geschmiedet. Ich möchte eine Aussage von Kollege Schweiger insofern etwas präzisieren, als ich die Protokolle der Kommission für Rechtsfragen im Hinblick auf die heutige Sitzung recht eingehend konsultiert habe. Gerade das Spannungsfeld zwischen demokratischen Entscheiden einerseits und übergeordnetem Bundesrecht andererseits haben wir eingehend diskutiert. Es lagen sogar konkrete Anträge von Kommissionsmitgliedern vor. [PAGE 1203]

Ich komme damit zuerst zur Volksinitiative. Ich habe Verständnis, dass es jemandem beim Agieren bestimmter Personen einmal "den Nuggi usejage" kann. Aber dann gibt es wieder den Tag danach. Bei der vorliegenden Volksinitiative habe ich etwas den Eindruck, man schlage den Sack und meine eine gewisse Petri.

Herr Kollege Inderkum hat sehr detailliert und fundiert die Überlegungen der Kommissionsmehrheit dargelegt. Die Volksinitiative ist unklar und unausgegoren. Und wenn man die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative liest, kann man sich im Ernst fragen, wie der Bundesrat überhaupt zum Ergebnis gekommen ist, am Schluss diese Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, denn er hat eigentlich lückenlos überzeugend dargelegt, warum man die Volksinitiative ablehnen muss.

Ich komme damit zu einem weiteren Punkt, der vor allem von Kollege Schweiger angesprochen wurde. Staatliches Handeln ist an die Verfassung und an die Gesetze gebunden. Auch das Volk ist ein Organ dieses Staates, auch das Volk und das Parlament müssen sich bei Abstimmungen an das von ihnen selber gesetzte Recht halten. Will man sich an einen Rechtssatz nicht mehr halten, so muss dieser Rechtssatz aufgehoben oder abgeändert werden. Es kann nicht sein, dass durch eine kantonale oder kommunale Volksabstimmung Bundesrecht ausgehebelt wird. Aus staatsrechtlicher und staatspolitischer Sicht ist die vorliegende Volksinitiative deshalb mehr als fragwürdig. Ich verweise hier auch auf die entsprechende Beurteilung der beiden Professoren Georg Müller und René Rhinow. Wenn der attraktive Titel "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" Programm sein sollte, so müssten die Initianten konsequenterweise auch die Abschaffung der Nachbarbeschwerde fordern.

Blicken wir aber hier gerade gewissen Realitäten ins Auge. Es sind doch vorab die lieben Nachbarn, die Bauprojekte oft jahrelang verzögern. Dies belegt jede Statistik. Ja, der Kanton Zürich weist in diesem Jahr aus, dass 98 Prozent der Einsprachen von Nachbarn oder von den Bauherren selber stammen. Wenn ich richtig informiert bin, ist es gerade bei dem zur Diskussion stehenden Stadionprojekt in Zürich so, dass der Streit, der heute vor dem Bundesgericht hängig ist, ein Streit zwischen Bauherrschaft und Nachbarn ist.

Schlussendlich ist von Kollege Inderkum schon auf die rechtssystematische Einordnung dieses Artikels unter die Grundrechte hingewiesen worden. Ich verzichte darauf, weitere Ausführungen zu diesem Punkt zu machen.

Eine Untersuchung des Seco hat übrigens auch ergeben, dass das Verbandsbeschwerderecht kein relevanter Wirtschaftsfaktor ist. Es wurden dabei 1750 Bauherren befragt. Das können wir in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" nachlesen.

Nun komme ich noch zum Rückweisungsantrag Frick. Ich möchte zu Kollege Schweiger aber vorher noch folgende Bemerkung machen: Anlässlich unserer Anhörung des Initiativkomitees, das unter der Leitung von Frau Nationalrätin Fiala stand, haben wir die Variante eines Gegenvorschlages ausdrücklich angesprochen. Gegenüber einem solchen Ansinnen gab es ein klares und absolutes Njet. Wenn man sich intensiv mit den von uns im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans beschlossenen Änderungen des Umweltrechtes befasst, muss man zum klaren Schluss kommen, dass es sich dabei eigentlich um einen indirekten Gegenvorschlag handelt. So sah es übrigens auch der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 13. September 2006.

Im ersten Punkt des Rückweisungsantrages ist die Rede vom "Spannungsfeld zwischen demokratisch gefassten Entscheiden auf der einen Seite und Verbänden, welche diese Entscheide infrage stellen, auf der anderen Seite". Dieses Spannungsfeld gab es schon immer. Dieses Spannungsfeld haben wir auch im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans intensiv diskutiert. Aber die Formulierung von Kollege Frick suggeriert noch etwas Falsches: Die Verbände stellen nicht diese Entscheide infrage, sondern es geht darum, dass auch demokratisch gefasste Volksentscheide übergeordneten Rechtssätzen des Bundesrechtes widersprechen können.

Im Rückweisungsantrag steht: "eine Reduktion der Anfechtungsgegenstände bzw. eine Erhöhung der Schwellenwerte". Hier verweise ich einfach auf jene Beschränkungen, die wir im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans beschlossen haben. Im Weiteren wird eine Verkürzung der Verfahrensdauer gefordert. Das ist gut und recht, aber auch in diesem Punkt verweise ich auf die Massnahmen, die wir für eine Straffung des Verfahrens beschlossen haben. Ich denke an die verfahrensbeschleunigenden Massnahmen, aber auch an die Möglichkeit, vorzeitig Baubewilligungen zu erteilen. Andere Elemente wie beispielsweise Bestandesgarantien können auf Verordnungsebene geregelt werden.

Dann spricht Kollege Frick die Interessenabwägung an. Hier ist vorerst festzuhalten: Entschieden wird auch hier stets und ausschliesslich durch staatliche Behörden und durch Gerichte, also nicht durch irgendwelche Verbände. Das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und jenen des Natur- und Heimatschutzes gab es somit schon immer. Hier stehen die Behörden in der Verantwortung, diesen sich zum Teil widersprechenden Interessen gerecht zu werden und sie sorgfältig gegeneinander abzuwägen.

Dann wird im Rückweisungsantrag die bessere Koordination zwischen Raumplanungs- und Umweltschutzrecht angesprochen. Exakt dieses Anliegen haben gerade wir mit unserer Kommissionsmotion 04.3664 beim Bundesrat deponiert. Das war ja ein besonderes Steckenpferd von Kollege Pfisterer.

Wenn dann noch die Frage des materiellen Umweltschutzrechtes angesprochen wird - das ist eine wichtige Frage -, kann ich nur sagen: Das ist dann wieder eine ganz andere Geschichte. Hier kann wegen des Zusammenhanges zwischen Volksinitiative und Gegenvorschlag, wie es Kollege Inderkum ausgeführt hat, sicher kein Gegenvorschlag konstruiert werden.

Zur zeitlichen Komponente hat sich Kollege Inderkum eingehend geäussert. Herr Kollege Schweiger, wir wollten damals dem Rate auch möglichst schnell eine Regelung vorlegen. Wir haben uns ehrlich bemüht, sehr schnell zu handeln, und es hat trotzdem vier Jahre gedauert.

Ich ersuche Sie deshalb, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Rückweisungsantrag abzulehnen.