Heim Bea · Nationalrat · 2008-03-03
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-03
Wortprotokoll
Es ist nicht die dankbarste Aufgabe, auf etwas zurückzukommen, was beschlossen und realisiert ist. Aber das Vorgehen des Bundesrates bei der Wahl des Verwaltungsrates des AHV-Ausgleichsfonds kann nicht kommentarlos hingenommen werden.
Zwar betont der Bundesrat, es sei nie seine Absicht gewesen, die Stellung der Sozialpartner zu schwächen, weder auf Arbeitnehmer- noch auf Arbeitgeberseite. Das ist von der Sache her auch richtig so. Immerhin finanzieren die Sozialpartner den grössten Teil der AHV, und dank ihrem Wissen darüber, was politisch vertretbar ist und was nicht, konnten bisher öffentliche Auseinandersetzungen über die richtige Anlagepolitik für die gegenwärtig etwa 30 Milliarden Franken AHV- und EO-Gelder vermieden werden. Die Frage sei einfach gestellt: Geht man so mit einem wichtigen und starken Partner um, wie das nun bei der Neubesetzung des Verwaltungsrates des AHV-Ausgleichsfonds geschehen ist?
Am 28. November 2007 hat der Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2008-2011 den Verwaltungsrat neu gewählt und ihn aufgrund seiner kurz vorher beschlossenen Verordnungsänderung auch gleich noch verkleinert. Auf der Arbeitgeberseite wurde der Bauernvertreter nicht mehr gewählt, auf der Arbeitnehmerseite der zweite Delegierte des Gewerkschaftsbundes. Die nominierenden Verbände wurden im Voraus nicht informiert; sie wurden erst am Tag der Nichtwahl orientiert. Abgesehen davon, dass man den Verwaltungsrat verkleinerte, um die Gesetzesänderung durch das Parlament im Nachhinein quasi noch abnicken zu lassen, zeugt das Vorgehen des Bundesrates von wenig Respekt gegenüber den Verwaltungsratsmitgliedern. Damit verunmöglichte er auch, dass sich die nominierenden Verbände organisierten, dass sie die Verteilung unter den verschiedenen Verbänden diskutierten und dass sie eventuell andere Nominationen hätten vornehmen können.
Wenn der Gewerkschaftsbund heute feststellt, dass die Zusammensetzung auf der Arbeitnehmerseite, was die Repräsentanz betrifft, so ziemlich schief ist, muss einen das nicht wundern. Besonders schmerzlich ist, dass nun auf der Arbeitnehmerseite kein Anlagenspezialist delegiert werden konnte. So kommt das Vorgehen des Bundesrates im Endeffekt eben doch einer Schwächung des Sozialpartners Arbeitnehmer gleich. Dies ist umso bedauerlicher, als der Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds nicht einfach eine beratende Funktion, sondern die Verantwortung für die Anlagen der AHV-, IV- und EO-Gelder hat.
Ich denke, dass der Bundesrat dieser Kritik zustimmen muss. Auf das Argument, der Wunsch nach Verkleinerung sei vom Verwaltungsrat selber ausgegangen, mag ich gar nicht eingehen, denn meine Information ist eine ganz andere.
Ich beantrage Ihnen die Aufstockung der Kommission um zwei Sitze, eine Aufstockung von 11 auf 13 Mitglieder. Diese beiden zusätzlichen Sitze sollen den Sozialpartnern vorbehalten sein - einer der Arbeitnehmerseite, der andere der Arbeitgeberseite, zum Beispiel den Bauern. Die Sozialpartner finanzieren die AHV fast zu 80 Prozent. Sie können nie übervertreten sein. Somit gäbe es mit diesem Beschluss auch kein Ungleichgewicht. Es gehört im Gegenteil zu einem Grundprinzip der Schweiz, dass die Direktbetroffenen und Zahler auch die Entscheidungen mitprägen und mitbestimmen können.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.