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Casanova Corina · 2008-03-03

Casanova Corina · Graubünden · 2008-03-03

Wortprotokoll

Nur ganz selten erlebt man es, dass ein Geschäft so einmütig beraten und verabschiedet wird wie dieses. Sowohl in der vergangenen Wintersession im Erstrat wie auch jetzt ist man sich allgemein einig, dass die Entschlackung des geltenden Rechtes eine gute Sache ist: Es werden überflüssige Normen entfernt, das Recht gewinnt an Übersichtlichkeit.

Das vor Ihnen liegende Geschäft geht zurück auf Anliegen verschiedener parlamentarischer Vorstösse sowie auf Anliegen des Bundesrates aus seiner Verwaltungsreform, welche er Ende des letzten Jahres abgeschlossen hat. Das zentrale Stichwort heisst "Entrümpelung", und zwar "Entrümpelung des Bundesrechtes". Wie überall sammeln sich auch in unseren Rechtssystemen mit der Zeit Dinge an, die man nicht mehr benötigt. Ziel dieser Vorlage ist es, alles Unnötige, alles, was toter Buchstabe ist, aufzuheben. Wir haben die ganze Rechtssammlung durchforstet und uns bei jeder Regelung gefragt, ob auf sie verzichtet werden kann - sei es, dass sie nicht mehr aktuell, dass sie überholt oder gegenstandslos geworden ist, sei es, dass sie nicht mehr angewendet wird, sei es, dass sie unwirksam ist, sei es, dass ihre Rechtsgrundlage nicht mehr in Kraft ist oder dass es sich um eine Wiederholung aus einem anderen Gesetz oder aus einer anderen Verordnung handelt.

Das Ergebnis sieht wie folgt aus: Von den rund 2000 Erlassen in der Systematischen Sammlung des Bundesrates sind immerhin 398 revisionsbedürftig, also fast ein Fünftel. 237 Erlasse können entfernt werden; das sind ungefähr 11 Prozent. An 161 anderen Erlassen wird etwas aufgehoben oder angepasst; das sind rund 8 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich auf alle Erlassstufen, also nicht nur auf die Gesetzesstufe, über die wir heute sprechen, sondern auch auf die Verordnungen des Bundesrates.

Mit diesem Resultat hat sich die Übung nach Auffassung des Bundesrates gelohnt. Es handelt sich um eine beträchtliche Menge obsolet gewordener Erlasse. Allerdings darf man das Resultat auch nicht überbewerten, zumal der Inhalt dieser Erlasse oft nicht überwältigend ist. So gibt es beispielsweise eine ansehnliche Zahl von Inkraftsetzungsverordnungen, welche mit ihrem Vollzug nicht mehr benötigt werden. Bei den Erlassänderungen und bei der Aufhebung einzelner Bestimmungen geht es oft um unspektakuläre Übergangsbestimmungen, die seit längerer Zeit abgelaufen sind. Die Analyse hat also vor allem inhaltlich geringfügige Fälle zum Vorschein gebracht; man kann insofern sagen, dass unser Recht in einem ordentlichen Zustand ist.

Eine tiefer gehende Überprüfung des Bundesrechtes steht noch bevor. Beim anschliessenden Punkt der Tagesordnung behandeln Sie die Motion des Ständerates 07.3615 (Stähelin) zur materiellen Bereinigung des Bundesrechtes. Der Bundesrat sieht in diesem Bereich ebenfalls Handlungsbedarf.

Er hat dies auch bereits gezeigt, wie beispielsweise mit der Vorlage zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags, für die demnächst die Referendumsfrist abläuft. Dort geht es um die Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. In gleicher Weise will der Bundesrat auch künftig aktiv werden, wenn er in einzelnen Gebieten Handlungsbedarf erkennt. Jede anstehende Revision eines Erlasses bietet [PAGE 20] grundsätzlich die Gelegenheit zur materiellen Prüfung des gesamten Erlasses.

Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.