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Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-03-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-03-03

Wortprotokoll

Der Bericht zur schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik für das Jahr 2007 erfuhr im Vergleich zu früheren Jahrgängen in der Präsentation und inhaltlich einige Neuerungen. Ziel und Aufgabe des Berichtes bleiben jedoch dieselben: Einerseits dient er der Berichterstattung über die wichtigsten Ereignisse und Themen in unserer Aussenwirtschaftspolitik des vergangenen Jahres; andererseits wollen wir Ihnen auch einen aktuellen Ausblick auf zukünftige Ereignisse geben. Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen auch diesmal verschiedene relevante Beschlüsse zur Genehmigung. Zum ersten Mal finden Sie auch einen Bericht über zolltarifarische Massnahmen. Dieser wird Ihnen fortan - gemäss dem neuen Artikel 10 des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen - jährlich im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichtes präsentiert werden. [PAGE 11]

Im Jahr 2007 waren die Schwerpunkte zweifelsfrei die Doha-Runde der WTO, die Aushandlung von Freihandelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern, die Vertiefung unserer Wirtschaftsbeziehungen zur EU sowie die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit. Bedeutsam für die Binnenmarktdimension der Aussenwirtschaftspolitik war sodann aber auch die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat im vergangenen Jahr wichtige Zwischenentscheide gefällt.

Der Bericht informiert Sie im Detail über die Umsetzung all dieser Schwerpunkte. Als Fazit kann aber festgehalten werden, dass die Ziele des Bundesrates erreicht wurden. Das gilt sicher für die Freihandelsabkommen mit Ägypten und Kanada, bei welchen die Unterzeichnung gelang. Beide Abkommen sind für unsere Exporteure sehr wichtig. Jenes mit Ägypten beseitigt Diskriminierungen gegenüber der EU, jenes mit Kanada solche gegenüber den Nafta-Partnern Kanadas, also gegenüber den USA und Mexiko. Das Freihandelsabkommen mit Ägypten ist eine der vorhin erwähnten Wirtschaftsvereinbarungen, die wir Ihnen mit diesem Bericht zur Genehmigung unterbreiten. Der Bundesrat wendet dieses Abkommen seit der Ratifikation durch Ägypten auf den 1. August 2007 provisorisch an. Dasselbe Vorgehen sehen wir auch für das Abkommen mit Kanada vor: Die Ratifikation dieses Abkommens ist im Herbst 2008 zu erwarten.

In den laufenden Beziehungen zu Partnerstaaten ausserhalb der EU konzentrierten sich die Arbeiten auf die Umsetzung der Strategien für die Bric-Länder, die im Einleitungskapitel des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2006 zusammengefasst sind. Im Jahre 2007 wurden Strategien für weitere wichtige Handelspartner wie Mexiko, Südafrika oder die Länder des Golfkooperationsrates (GCC) ausgearbeitet. Daneben waren wir im Bereiche der Exportkontroll- und Embargomassnahmen mit der Umsetzung der relevanten gesetzlichen Vorgaben beschäftigt. Bei der Exportförderung ist vor allem darauf hinzuweisen, dass 2007 das erste Jahr mit der neuen Schweizerischen Exportrisikoversicherung war. Mit diesem Instrument wurde in einem für die Exportindustrie wichtigen Bereich ein neues Kapitel aufgeschlagen. Diesbezüglich wurde auch der Rahmenkredit für die Jahre 2008 bis 2011, welcher die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt, verabschiedet.

Das Einleitungskapitel des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2007 ist dem Thema "Wettbewerbsfähigkeit und internationale Öffnung" gewidmet. Auch wenn die Definition der Wettbewerbsfähigkeit unter Experten umstritten ist, wird doch eines klar: Wettbewerbsfähig ist ein Land nur dann, wenn es produktiv ist und hohe Einkommen pro erwerbstätige Person zu erzielen vermag. Der Begriff "Wettbewerbsfähigkeit" geht aber noch weiter: Wettbewerbsfähigkeit verlangt, dass man Anstrengungen unternimmt, um seine Marktstellung halten und ausbauen zu können. Die Indikatoren des WEF und des IMD bleiben denn auch nicht beim BIP pro Kopf und seiner Zuwachsrate stehen, sondern setzen vielmehr bei den Bestimmungsgründen einer hohen Wirtschaftsleistung an: Wie fähig ist das Management, und wie gut sind die Mitarbeiter eines Unternehmens? Wie effizient gestaltet der Staat die Rahmenbedingungen für eine dynamische Wirtschaft? Wir analysieren im Einleitungskapitel des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2007 die Ergebnisse dieser Messungen und versuchen, Schlüsse für das Profil der Stärken und Schwächen unserer Schweizer Volkswirtschaft zu ziehen.

Wer dieses Kapitel gelesen hat, der kommt zweifellos zur Frage, was für Schlüsse jetzt für unser Land zu ziehen sind:

Erstens sind die Handelshemmnisse an den Grenzen weiter abzubauen, um den Wettbewerb im Inland zu stimulieren und die Schweiz für die fortschreitende Globalisierung fit zu halten. Hier denke ich namentlich an die Landwirtschaft.

Zweitens ist die Liberalisierung im Inland fortzusetzen, unter anderem im Bereich der Infrastrukturen. Hier denke ich etwa an den Entscheid zur bereits eingeleiteten Öffnung im Energiesektor oder an die anstehende Öffnung des Postmarktes.

Drittens gilt es, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich die Schweiz in wertschöpfungsstarken, humankapitalintensiven Wirtschaftszweigen spezialisiert. Hier ist natürlich der wichtige und effiziente Einsatz der öffentlichen wie auch privaten Mittel im Bildungsbereich im Vordergrund.

Viertens ist die geografische Mobilität der Arbeitskräfte für die Wirtschaft, aber auch für die Mitarbeitenden ausserordentlich wichtig. Herr Rennwald hat zu Recht auf den Baustreik hingewiesen, aber auch auf die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Wenn wir zum einen den Arbeitsfrieden und zum anderen auch die Möglichkeiten bezüglich Personalrekrutierung sichern wollen, müssen wir bedenken, dass beides in einem engen Kontext steht. Öffnungspolitik muss immer auch begleitet sein von flankierenden Massnahmen, vom Vertrauen in das Funktionieren des Arbeitsmarktes.

Auf internationaler Ebene hängt die Weiterentwicklung in der WTO weitgehend von den Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde ab. Es gibt in diesem Jahr zwei Szenarien, die denkbar sind: Entweder kommt es in der ersten Hälfte des Jahres, also bis Anfang Juli, zu einem Durchbruch, und die Doha-Runde kann Anfang 2009 abgeschlossen werden. Oder es kommt in diesem Jahr kein Resultat zustande; dann werden wir erst nach den Präsidentschaftswahlen in den USA, wenn auch ein neues Mandat des künftigen Präsidenten oder der künftigen Präsidentin besteht, an den Verhandlungstisch zurückfinden.

Anlässlich unserer Einladung am WEF in Davos wurde mit grosser Intensität darauf hingearbeitet, dass wir noch in diesem Jahr zu einem Abschluss kommen. Daran haben die USA, aber auch die EU ein grosses Interesse. Die Vorsitzenden der Landwirtschafts- und Industriegüterverhandlungen haben am 8. Februar denn auch neue Entwürfe für die Modalitäten in diesen Bereichen verschickt. Eine erste Analyse zeigt, dass beim Thema der Landwirtschaft in den letzten Monaten zwar Fortschritte gemacht worden sind, dass diese jedoch für die Schweiz mit weiteren Konzessionen verbunden sind. Eine Analyse zeigt aber auch, dass es für die Schweiz im Bereich der Industriegüter noch keine wesentlichen Fortschritte gegeben hat. Das macht es schwierig, zu einem ausbalancierten Ergebnis für die Schweiz zu kommen. Nichtsdestotrotz werden wir uns weiter in die Doha-Runde einbringen, zur Stärkung des multilateralen WTO-Regelwerks und - dies an die Adresse von Frau Allemann und Herrn Sommaruga Carlo - für eine bessere Abstimmung von Handels-, Umwelt- und Sozialanliegen. Aber auch hierfür braucht es Mehrheiten, die bis anhin nicht zu finden waren.

Wir werden in diesem Jahr, Doha-Runde hin oder her, unser Netz von Freihandelsabkommen weiterknüpfen. Wir streben daher den Abschluss der Verhandlungen mit Japan, den Staaten des Golfkooperationsrates, Kolumbien, Peru und möglicherweise Algerien an. Wir werden aber auch neue Verhandlungen beginnen oder vorantreiben, so seit Januar mit Indien. Wir hoffen auch, dass wir mit Staaten wie Indonesien, China und Russland in diesem Jahr merklich weiterkommen. Wir rechen nicht damit, dass sich mittelfristig der Rhythmus der Freihandelsverhandlungen verlangsamen wird.

Herr Müller, ich nehme gerne zur Kenntnis, dass Sie sich dieses Handeln noch effizienter wünschen. Wir würden sehr gerne noch effizienter handeln, aber dann müssten Sie mir auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stellen. Unsere Verhandlungsteams - davon können Sie sich gerne selber überzeugen - sind nicht etwa mit 40- oder 50-Stunden-Wochen konfrontiert, sondern mit weit höheren Arbeitsbelastungen. Uns fehlt nämlich schlichtweg das Personal; das ist eine Folge der Entlastungspakete in diesem Bereich. Wir können effizienter und noch schneller und besser sein. Damit die Schweiz hier alle möglichen Interessen abdecken kann, muss sie aber auch über das notwendige Personal verfügen.

Wir werden bei den künftigen Verhandlungen in erster Linie den Entwicklungsstand der Partnerländer berücksichtigen. Je nachdem gibt es Abkommen der ersten oder der zweiten [PAGE 12] Generation. Die Abkommen der zweiten Generation enthalten, wie Sie wissen, nebst Bestimmungen über den Warenverkehr und das geistige Eigentum auch Bestimmungen über Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen.

Lassen Sie mich aber auch noch ein Wort verlieren zu den Bestimmungen und Verhältnissen in der Efta, in der wir das Gros unserer Freihandelsabkommen verhandeln. Auch Efta-intern stehen wir nicht still. Wir konnten z. B. im letzten Jahr eine Erhöhung der Zollfreikontingente für Käse von 60 auf 90 Tonnen erwirken. Die Aufstockung kam auch auf Betreiben der Schweiz zustande. Der Zusatzeffekt gegenüber dem vollständigen Käsefreihandel mit der EU fällt praktisch nicht ins Gewicht, die Änderung des Anhangs D des Efta-Übereinkommens stellt aber einen Vertrag von beschränkter Tragweite dar, welcher auch zu genehmigen ist. Der Bundesrat hat diese Änderung gemäss Verwaltungsorganisationsgesetz in eigener Kompetenz genehmigt, um die Verbesserung im Interesse der Schweizer Landwirtschaft rasch vornehmen zu können.

Ich glaube auch behaupten zu dürfen, dass im Bereiche der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit im laufenden Jahr erhebliche, wichtige Beschlüsse anstehen. So werden Sie die Botschaft über den neuen Rahmenkredit für die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen zu prüfen und die entsprechende Vorlage zu verabschieden haben. Dies ist ein wichtiges Instrument, das unsere Aussenwirtschaftspolitik als drittes Standbein ergänzt und schlussendlich auch hier ein wichtiges Element darstellt, um wirtschaftlich schwächere Länder in die Weltwirtschaft integrieren zu können.

Ich möchte aber noch einen Blick auf die Beziehungen zur EU werfen, bevor ich meine Ausführungen schliessen. Frau Markwalder, Sie haben Recht, dass wir dieses Kapitel im Bericht nicht sehr ausführlich behandelt haben. Wir haben uns aber dazu entschlossen, weil im letzten Jahr ja auch der ganze Europabericht als separater Bericht unterbreitet wurde und weil die wichtigen Beschlüsse, was die Europapolitik betrifft, in diesem Jahr anstehen: die von Ihnen erwähnte Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die allfälligen Kohäsionsbeiträge für Rumänien und Bulgarien, die allfälligen Mandate betreffend Landwirtschaft und Gesundheit und die strategische Einbettung der künftigen Interessen der Schweiz in eine Europastrategie. Deshalb soll das Jahr 2008 hier mit einer Übersicht über die wirtschaftlich wichtigen europapolitischen Geschäfte im Fokus sein; ich bitte Sie um Verständnis dafür.

Für das letzte Jahr können wir sagen, dass das Ziel des Bundesrates, das er sich kurz- und mittelfristig gesetzt hat, nämlich die abgeschlossenen bilateralen Abkommen rasch und vollständig umzusetzen, oberste Priorität genossen hat. Das gilt auch im Hinblick auf die Personenfreizügigkeit, konnten doch die Verhandlungen, was Rumänien und Bulgarien betrifft, Anfang dieses Jahres abgeschlossen werden. Nebst den gesamtwirtschaftlich positiven Wirkungen des freien Personenverkehrs mit der EU gilt es im Auge zu behalten, dass mit dem Freizügigkeitsabkommen das gesamte Schicksal des bilateralen Weges - und damit auch das Schicksal sämtlicher Wirtschaftsbeziehungen mit der EU - auf dem Spiel steht. Sie werden sich in Bälde dazu äussern können, wie Sie diese wirtschaftspolitische Relevanz einzustufen gedenken.

Bezüglich neuer Themen sind die Sicherheitsmassnahmen im Bereiche des Zolls, des Zollverfahrens, zu erwähnen; das hat auch Herr Müller in seinem Votum getan. Sie wissen, dass sich aufgrund der amerikanischen Verschärfungen dieser Zollvorschriften auch die EU entschieden hat, für nächstes Jahr die Zollverfahren zu erschweren respektive den Sicherheitsgrad erheblich zu erhöhen. Dabei ist unter anderem die Voranmeldung aller grenzüberschreitenden Warentransporte im Verkehr zwischen der EU und Drittstaaten vorgesehen. Die Schweiz als Drittstaat wäre natürlich von dieser Voranmeldungspflicht betroffen. Das hätte ganz klar negative Konsequenzen für den intensiven Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU.

Deshalb bemühen wir uns, für den grenzüberschreitenden Warenverkehr möglichst pragmatisch, möglichst im Sinne der Äquivalenz und des hohen Sicherheitsstandards, den die Schweiz garantieren kann, eine Lösung zu finden. Ziel ist es, dass wir eine Lösung finden, mit der auf der einen Seite den Sicherheitserfordernissen Rechnung getragen werden kann, die auf der anderen Seite aber auch die Handels- und Verkehrsflüsse möglichst nicht behindert. Es muss praktikabel sein. Deshalb hoffen wir, dass wir in diesem Jahr mit der EU darüber einig werden, wie die Schweiz - auch als geografisches Zentrum - in diesen Grenzverkehr innerhalb Europas eingebunden werden kann. Wir sind überzeugt: Wir bieten ein hohes Sicherheitsniveau, das mindestens gleichwertig ist, und deshalb hoffen wir auch, dass die EU von diesem Ansatz überzeugt werden kann.

Wirtschaftspolitisch relevant ist aber auch der Beginn der Verhandlungen über ein Elektrizitätsabkommen, welche im November eröffnet wurden und in den nächsten Wochen in eine zweite Runde gehen. Mit diesem Abkommen sollen Fragen des Transits, des Netzzugangs, der Sicherheitsstandards und der Anerkennung von Zertifikaten für sogenannten grünen Strom geregelt werden.

Die Berichterstattung zur EU wäre nicht komplett ohne einen Hinweis auf die Landwirtschaft. Herr Aebi hat sich zu diesem Punkt geäussert. Ich gehe davon aus, dass somit alle anderen Ausführungen des Bundesrates von der SVP ohne Kritik entgegengenommen wurden. Herr Aebi, es ist natürlich so, dass die Landwirtschaft seit Langem unter Druck ist, dass wir daran keine Freude haben, dass wir als kleines Land inmitten der Welt aber wohl kaum die ganze Globalisierung aufhalten können.

Sie haben Recht, wir werden den Bereich Wasser inskünftig viel intensiver bearbeiten müssen. Die Nahrungsmittelsicherheit wird auf die politische Agenda kommen, genauso wie die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln. Ich meine, im Bereich Lebensmittelsicherheit ist die Schweiz mit ihrer Qualität ja optimal positioniert. Im Bereich der Versorgung des wachsenden Marktes hat die Landwirtschaft hervorragende Aussichten. Grössere Märkte bringen Ihnen grössere Absatzchancen. Weshalb also haben Sie Angst vor einer Öffnung, wenn man im Agrarbereich dermassen gut positioniert ist? Die Schweizer Qualität im Premium-Bereich hat sich in der Vergangenheit in der Uhrenindustrie und in der Maschinenindustrie durchgesetzt - weshalb soll das nicht auch in der Landwirtschaft gehen?

Sie wissen: Der Selbstversorgungsgrad ist seit zwanzig Jahren sehr stabil. Wir wollen ihn auch nicht schwächen. Gerade im Lichte der Entwicklungen haben wir ein Interesse daran, dass der Selbstversorgungsgrad hoch bleibt. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten kaufen in erster Linie Schweizer Produkte, und zwar heute wie auch morgen, wenn der Mehrwert der Schweizer Produkte deklariert und ersichtlich ist und wenn die Differenz zu den Preisen anderer Produkte nicht zu gross ist. Vertrauen Sie auf die Konsumentinnen und Konsumenten, denn diese wissen Qualität zu schätzen. Ich bin auch überzeugt davon, dass die Bindung an die einheimische Produktion grösser ist als die Bindung an irgendwelche Produkte, welche von weit her kommen. Vertrauen Sie mehr auf die Marktkräfte, dann, davon bin ich überzeugt, werden Sie erkennen, dass gerade unsere Positionierung im Qualitätsbereich eine Chance für die Landwirtschaft im Hinblick auf die boomenden Märkte im Lebensmittelbereich ist.

Der Bundesrat muss eben, auch im Lichte der WTO, der Tatsache Rechnung tragen, dass die Schweiz im Bereich der Agrarprodukte nach wie vor weltweit die zweithöchsten Zölle hat. Wie soll ich denn einem Bauern aus Österreich erklären, dass er, wenn er ein Schnitzel in die Schweiz einführen will, einfach Zollgebühren in der Höhe von vielleicht tausend Prozent bezahlen muss? Das ist auf die Länge nicht haltbar. Deshalb geht es darum, die Zölle bzw. den Grenzschutz so zu reduzieren, dass wir nicht gleich eine Inflation von ausländischen Produkten haben. Gleichzeitig müssen wir versuchen, die Landwirtschaft noch wettbewerbsfähiger zu machen und sie darin zu unterstützen. Dann können wir beiden [PAGE 13] Seiten gerecht werden, indem eben auch für die Zukunft eine produzierende schweizerische Landwirtschaft gesichert ist. Das ist kein einfaches Unterfangen, wir werden uns noch lange damit befassen. Aber ich bin auch hier überzeugt, dass eine Öffnung in Schritten und in Berücksichtigung des Weltmarktes besser ist als ein Sich-Abschotten, bis man nicht mehr anders kann. Ich hoffe hier sehr auf Ihre Unterstützung und führe mit Ihnen gerne einmal ein Gespräch über Ihre Ängste, und dann schauen wir weiter.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieses allfällige Mandat mit der EU für eine Marktöffnung eine Chance ist. Er wird deshalb über diese Marktöffnung nächstens befinden. Mit Marktöffnungsschritten sind immer auch Einbussen verbunden, aber Ihre Fantasiezahl von 70 Prozent ist wirklich Fantasie. Es hängt auch davon ab, wie man sich in einem Markt bewegt und ob der Staat bereit ist, eine Markteinbusse, eine Einkommenseinbusse für eine beschränkte Zeit mit Unterstützungsbeiträgen abzufedern.

Ich möchte noch kurz zu den Bemerkungen von Frau Allemann und Herrn Sommaruga zu den PC-9 und den Kriegsmaterialexporten Stellung nehmen: Wir haben in der APK darüber diskutiert. Frau Allemann, Sie wissen, dass im Bereich des Kriegsmaterialexports viele Daten natürlich eben vertrauliche Daten sind. Wir können die ganze Liste genehmigter Exporte nicht publizieren. Wir publizieren den Umfang des Volumens der Exporte, und wir publizieren die Exportländer. Die genauen Daten gehen an die GPK, die auch Einsicht in die Verträge hat. Die GPK hat die nötige Fachkenntnis und muss mit diesen Daten vertraulich umgehen. Ich kann Ihrem Anliegen, was die rudimentären Angaben für die Exportsituation im Bereich Kriegsmaterial betrifft, daher nur beschränkt entgegenkommen.

Die PC-9-Geschichte ist keine Geschichte, die man der Schweiz oder den Pilatus-Werken vorwerfen kann. Es braucht eine Untersuchung; wir werden wahrscheinlich bis Ende Monat diesen Bericht beieinanderhaben. Er untersucht die ganze Kette dieses Geschäftes. Dann werden wir einerseits allfällige Sanktionen gegen Tschad beantragen, anderseits aber auch allfällige Lehren aus diesem Geschäft ziehen, wie wir noch restriktiver als bisher mit diesem Bereich der Dual-Use-Güter umgehen können.

Die Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsklauseln - auch das ist ein Thema, das von Ihnen zu Recht angesprochen wird. Ich habe bereits in der Kommission darauf hingewiesen, dass praktisch alle Freihandelsverträge eine Klausel beinhalten, welche die Menschenrechte betrifft. In der Regel ist das nicht nur ein Lippenbekenntnis, sondern es werden normalerweise Arbeitsgruppen eingesetzt, die das begleiten und in denen das EDA mit der Menschenrechtspolitik federführend ist. Ich glaube, dass diese Politik der Schweiz sich bewährt hat, auch im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik diffizile Themen anzusprechen, sie aber nicht mit Konditionalitäten zu verankern.

Wenn Sie solche Konditionalitäten haben möchten, muss ich Ihnen sagen, dass Sie mit zahlreichen Ländern keine Wirtschaftsbeziehungen mehr haben könnten. Ich glaube nicht, dass gerade das - insbesondere wenn Sie die damit verbundenen Arbeitsplätze anschauen - von Ihnen gewollt ist. Der Dialog, das Sensibilisieren, der Aufbau von funktionierenden Institutionen und auch die Demokratisierung dieser Länder sind die erfolgversprechendsten Mittel, um diese Anliegen der Schweiz und der meisten EU-Staaten in Schwellenländern umzusetzen. Handel hilft, um Armut zu bekämpfen. Wenn Menschen eine Perspektive haben, wenn sie bessere Arbeitsbedingungen finden, wagen sie es auch, sich für ihre Rechte zu wehren. Ich bin deshalb zutiefst überzeugt, dass Handel, dass faire Löhne in diesen Staaten dazu beitragen, die Menschen aus ihrer Misere zu befreien. Hier erwarten wir von unseren Unternehmen, dass sie in diesem Sinne Vorzeigeunternehmen sind, dass sie unsere hohen Standards in solchen Ländern entsprechend umsetzen.

Noch zur Frage von Frau John-Calame zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass der EuGH im Dezember 2007 Urteile bezüglich Gewerkschaftsmassnahmen gefällt hat. Wir haben diese Frage in der Zwischenzeit abgeklärt: Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes entfalten für die Schweiz keine direkte Wirkung, ausser die Schweiz und die EU hätten sich auf eine vertragliche Lösung geeinigt, und das ist hier nicht der Fall. Wir sind gemäss dem Freizügigkeitsabkommen auch nicht verpflichtet, die Rechtsprechung des EuGH, die nach 1999 ergangen ist, direkt zu berücksichtigen. Aber die Schweiz kann das tun: auf freiwilliger Basis. Deshalb prüfen wir derzeit sowohl im Seco als auch im Integrationsbüro die möglichen Auswirkungen der Urteile auf das Freizügigkeitsabkommen. Sobald diese Erkenntnisse vorhanden sind, bedienen wir Sie gerne damit.

Dann habe ich noch eine Frage von Herrn Müller zur Bewältigung der Kreditkrise usw. vorliegen. Ich finde es ja wunderschön, Herr Müller, dass Sie sagen, mit der Aussenwirtschaft sei ich auch für die Steuerkrise verantwortlich bis hin zur Sicherheit. Ich danke für dieses Vertrauen, aber das wäre zu viel des Guten! Der Bundesrat funktioniert als Kollegium. Sie können uns vertrauen: Wir diskutieren sowohl und gerade Attacken gegen Liechtenstein und die Schweiz wie auch Fiskalprobleme wie auch Wirtschaftsprobleme miteinander und treffen dann jeweils gemeinsam die für die Interessenwahrung des Landes geeignete Massnahme. Aber die Strategien veröffentlichen wir in der Regel nicht. Strategien implizieren, dass man sie geheim hält, mindestens im kleinen Kreis behält, sonst weiss der Gegner schon von Anfang an, welche Ziele wir mit welchen Massnahmen verfolgen. Aber Sie haben Recht: Es wird natürlich auch in der Aussenwirtschaftspolitik immer wichtiger, ein koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Disziplinen zu etablieren; und hier sind, mit dem Fortschreiten der Globalisierung und der Zunahme der entsprechenden Risiken, zunehmend auch die Aussenwirtschaftspolitik und der Bundesrat gefordert. Ich glaube, in den APK haben wir die richtige Plattform, um solche Strategien oder Krisen, wie Sie sie nennen, miteinander zu diskutieren.