preparatory:AB 83084
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet uns seine Botschaft zur Weiterführung der Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Der im Jahr 2003 für diesen Bereich bewilligte Rahmenkredit wird dieses Jahr ausgeschöpft sein. Dementsprechend beantragt der Bundesrat im vorliegenden Beschluss einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Massnahmen in der Höhe von 240 Millionen Franken, beginnend ab dem 1. Juli 2008 und mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren. Der Ständerat hat diesem Bundesbeschluss in der vergangenen Herbstsession gemäss Antrag des Bundesrates zugestimmt, und zwar mit 34 Stimmen ohne Gegenstimme.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat bei der Beratung dieses Bundesbeschlusses ferner den Jahresbericht 2006 des Bundesrates über die Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat erfüllte damit seine jährliche Pflicht der Berichterstattung an die zuständigen Aussenpolitischen Kommissionen, wie es das Bundesgesetz über die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vorsieht. Die Kommission hat einen guten Überblick über die Tätigkeiten und Resultate der Schweiz in der zivilen Friedensförderung und über das Engagement auf dem Gebiet der Menschenrechte erhalten. Daher sieht die Kommission wie üblich davon ab, dem Rat eine Debatte im Plenum über den Jahresbericht zu beantragen. Die zivile Friedensförderung und die Stärkung der Menschenrechte sind ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik. Unsere Bundesverfassung verpflichtet den Bund in Artikel 54 ausdrücklich zum Einsatz für die Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens der Völker.
Aufgrund unserer humanitären Tradition und der Neutralität sowie dank der bisher geleisteten Arbeit befindet sich die Schweiz in einer guten Position, um auf dem Gebiet der zivilen Friedensförderung als verlässlicher Partner und glaubwürdiger Akteur Einfluss zu nehmen. Der Bundesrat führt im Jahresbericht denn auch aus, dass die Tätigkeit der Schweiz in verschiedenen Konfliktregionen einen entscheidenden Beitrag zur Befriedung leisten konnte und immer noch leistet. Konkret war die zivile Friedensförderung der Schweiz beispielsweise in Nepal massgebend daran beteiligt, dass mit dem Friedensabkommen im November 2006 ein zehnjähriger blutiger Konflikt beendet werden konnte. Weitere erfolgreiche Vermittlungen konnten beispielsweise in Aceh, Uganda oder in Südsudan erreicht werden; diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
In der Ausrichtung der zivilen Friedensförderung der Schweiz findet derzeit eine geografische wie auch thematische Konzentration statt. Die Zahl der Schwerpunktregionen wird von 13 auf 7 reduziert. Es sind Südosteuropa, der Nahe Osten, Sri Lanka, Nepal, Sudan, Kolumbien sowie die Region der Grossen Seen in Afrika. Zur finanziellen Sicht: 80 Prozent der Mittel werden in diesen Schwerpunktregionen eingesetzt. Die verbleibenden 20 Prozent dienen Pilotprogrammen und punktuellen Interventionen. Dadurch wird eine rasche Reaktion bei politischen Opportunitäten gewährleistet. Thematisch fokussiert sich die Schweiz auf die folgenden acht Bereiche: Förderung dezentraler Staatsstrukturen in Konfliktregionen, demokratische Kontrolle der Streitkräfte, Vergangenheitsbewältigung nach Konflikten, Stärkung der Grundrechte, Verbot von Folter, Rechte von Kindern oder anderen schutzbedürftigen Personen in Konflikten, der Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Rolle der Frauen im Friedensprozess.
Auf dem Gebiet der Menschenrechte bilden die entsprechenden bilateralen Dialoge mit China, Vietnam und Iran einen Schwerpunkt. Im multilateralen Rahmen der Uno haben wir mit der Schaffung des Menschenrechtsrates in Genf einen sichtbaren Erfolg erreichen können, den es zu würdigen gilt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die der Menschenrechtsrat hatte, setzt sich die Schweiz auch in Zukunft dafür ein, dass der Rat zu einer wirksamen und glaubwürdigen Instanz zum Schutz der Menschenrechte werden kann. Ferner ist auch das Engagement der Schweiz für ein Verbot von Antipersonenminen und im Bereich der Bekämpfung von leichten Waffen als wichtig und wirkungsvoll zu würdigen.
Die Friedens-, Menschenrechts- und humanitäre Politik der Schweiz hat unserem Land in den letzten Jahren auf internationaler Ebene mehr Ansehen und Einfluss verliehen. Diese Erfolge schreiben die humanitäre Tradition und die Politik der Guten Dienste fort. Aber auch innerhalb der Schweiz tragen die Tätigkeiten in diesem Bereich zu einer für die Bevölkerung sichtbaren Aussenpolitik bei. Die ländervergleichende Studie "Zivile Friedensförderung als Tätigkeitsfeld der Aussenpolitik" der ETH Zürich zeigt, dass dieses Engagement bei einer grossen Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer einen hohen Stellenwert besitzt. Gleichzeitig wird diese Attraktivität der Profilierung auf internationaler Ebene jedoch zum Problem zwischen den Staaten, da auf dem globalen "Marktplatz" der Friedensförderung eine grosse Konkurrenz zwischen den Staaten entstanden ist. Auch aus diesem Gesichtspunkt ist die vom Bundesrat gewählte Strategie zur Fokussierung und Spezialisierung zu begrüssen.
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Die Schweiz hat sich dafür ausgesprochen, in Zukunft für die öffentliche Entwicklungshilfe einen Anteil von 0,4 Prozent des Bruttoinlandproduktes leisten zu wollen. Die Massnahmen im Bereich der zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, die wir heute beraten, werden derzeit nach den Kriterien der OECD zu rund 90 Prozent der öffentlichen Entwicklungshilfe angerechnet. In Zukunft soll dies auch für die restlichen 10 Prozent möglich sein. Es ist davon abhängig, ob eine Institution auf der entsprechenden Liste der OECD figuriert oder nicht.
Auf die weiteren finanziellen Aspekte der Vorlage und den Antrag der Kommissionsmehrheit, den Rahmenkredit um 20 Millionen Franken zu erhöhen, werde ich in der Detailberatung bei Artikel 1 eingehen.