Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-03
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-03
Wortprotokoll
Ich möchte gerne ein paar Ausführungen machen, mich aber nicht auf die technischen Details einlassen. Das hat Herr Recordon jetzt gemacht. Ich würde nicht auf dieser Ebene mit ihm diskutieren wollen. Ich wäre da schnell einmal überfordert.
Aber vielleicht ein paar Bemerkungen zu Herrn Marty, zu den Fragen, die er gestellt hat, bzw. zu den Bemerkungen, die er gemacht hat: Er hat erwähnt, dass die Ermächtigung für die Strafuntersuchung gegen unbekannt, die von der Bundesanwaltschaft im März 2007 anbegehrt worden ist, vom Bundesrat jetzt, im Januar 2008, nicht erteilt worden ist. Herr Marty hat mindestens indirekt die Dauer dieses Verfahrens beanstandet. Es geht um ein Strafverfahren, und [PAGE 6] Strafverfahren sollten an sich dann auch relativ schnell eingeleitet und durchgeführt werden.
Es ist hier so, dass die Kompetenz für die gerichtliche Verfolgung politischer Vergehen gemäss dem Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege beim Bundesrat liegt, von diesem aber ans EJPD weiterdelegiert worden ist - wenn ein Auslandsbezug besteht, ist auch das EDA mit einzubeziehen. Wenn es um Fälle geht, die politisch brisant sind oder zu grossen Diskussionen Anlass geben und Öffentlichkeit haben, dann ist der Bundesrat zuständig. Schon die Abwicklung mit dem EDA und dann auch mit dem Bundesrat braucht etwas mehr Zeit, ebenso die Abstimmungen innerhalb des EJPD. Im EJPD wurde letztes Jahr eine verwaltungsinterne Reorganisation gemacht, gestützt auf neue rechtliche Grundlagen. Das ganze Geschäft wurde einem neuen Dienst zugewiesen; das hat auch wieder etwas Zeit gebraucht. Aber es ist sicher richtig, dass es suboptimal gelaufen ist, was die Zeit anbelangt.
Dann zur Frage der Ermächtigung als solcher: Die Ermächtigung ist ein Ermessensentscheid und beruht auf dem Opportunitätsprinzip. Es sind also verschiedene Erwägungen zu machen. Das oberste Prinzip ist, dass die Interessen der Schweiz bestmöglich zu wahren sind.
Wir haben uns im vorliegenden Fall mit den Vor- und Nachteilen der Einleitung eines Strafverfahrens auseinandergesetzt. Die Güterabwägung hat dazu geführt, dass wir zur Überzeugung gekommen sind, dass eine Verweigerung der Ermächtigung im Interesse des Staates liegt. Grundsätzlich ist es ja so, dass wir in einem solchen Zusammenhang nicht strafrechtliche Erläuterungen machen, sondern einfach das Opportunitätsprinzip hochleben lassen und dann nicht genau sagen, aus welchen Gründen und mit welchen Erwägungen der Entscheid getroffen wurde. Aber die Interpellation betrifft nun eben die Sach- und Rechtslage, und wir haben darum auch dazu Stellung genommen und sind nach eingehenden Abklärungen der Auffassung, dass Artikel 273 des Strafgesetzbuches hier nicht Anwendung finden kann.
Hier treffen wir uns nicht ganz mit Herrn Marty, und zwar darum, weil es nach allgemeiner Rechtslehre und auch Praxis einfach so ist, dass Tätigkeitsdelikte eigentlich nicht durch Unterlassung begangen werden können. Ich möchte Ihnen jetzt eine lange juristische Erklärung ersparen - die Juristen unter Ihnen können das selbst machen. Es wäre höchstens dann möglich, ein Tätigkeitsdelikt durch Unterlassung auszuüben, wenn es eine Garantenstellung gäbe und die Tatmacht bestehen würde, den Erfolg zu verhindern; das ist hier - würde man sogar das noch sagen - eben alles nicht gegeben, das haben wir fein säuberlich abgeklärt. Wir sind darum eben zum Ergebnis gekommen, dass hier der Straftatbestand nach Artikel 273 StGB nicht erfüllt ist und eben die anderen Gründe, die uns mit dazu veranlasst haben, auf eine Ermächtigung zu verzichten, viel schwerer wiegen. Wir haben anerkannt, dass auf politischer Ebene ein Handlungsbedarf besteht. Wir sind auch klar der Auffassung, dass hier der Datenschutz eine grosse Bedeutung haben muss, dass man diesem eine Bedeutung zumessen soll.
Es wurde bereits gesagt, dass die schweizerischen Finanzinstitute in der letzten Zeit in ihrer Informationspflicht weiter gegangen und im Rahmen des Datenschutzes der Informationspflicht nachgekommen sind. Der Bundesrat selbst ist auch tätig geworden; Herr Ständerat Marty hat darauf hingewiesen. Das Finanzdepartement hat mit den Amerikanern verhandelt; diese Verhandlungen sind jetzt abgeschlossen. Es wurde erreicht, dass die USA uns gegenüber die gleichen Zusicherungen abgeben, wie sie dies den europäischen Staaten gegenüber tun, sodass wir die gleichen datenschutzrechtlichen Grundlagen haben.
Wir sind uns bewusst, dass der internationale Datenverkehr komplex ist und dass wir ihm erhöhte Beachtung schenken müssen. Wir wollen dies auch tun. Wir sind uns aber sicher auch alle einig, dass die Bekämpfung des Terrorismus und der Finanzierung des Terrorismus auch im Interesse der Schweiz ist und dass wir mit der Verweigerung der Ermächtigung natürlich auch diesem Interesse Rechnung getragen haben.
Noch einmal: Dem Datenschutz wollen wir allergrösstes Gewicht beimessen.