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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-03-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-04

Wortprotokoll

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, dies aber klar mit der Zusatzformulierung, wie sie jetzt von Kollege Maissen beantragt wird. Sie müssen wissen, dass ich nicht etwa die Seite gewechselt habe, aber ich war in der Kommission leider nicht anwesend, sonst hätte ich mich nämlich bereits an der Sitzung für den Minderheitsantrag ausgesprochen. Ich hätte aber auch dort bereits die Ergänzung gemäss Antrag Maissen verlangt, nämlich dass die Dauer der Kostenübernahme bei Akut- und Übergangspflege vom Bundesrat zu bestimmen ist. Herr Maissen hat Ihnen Ausführungen dazu gemacht, die ich nur bestätigen kann. Ich bitte Sie also, vorerst einmal seinem Antrag zuzustimmen, denn es scheint mir ganz wichtig, dass wir hier eine Bestimmung aufnehmen, wonach die Dauer der Akut- und Übergangspflege durch den Bundesrat zu bestimmen ist.

Ich begründe kurz, weshalb ich der Meinung bin, dass der Minderheit zu folgen ist: In Absatz 1 wird ja festgelegt, dass die Pflegeleistungen aufgrund einer ärztlichen Anordnung und eines ausgewiesenen Pflegebedarfs zu geschehen haben, und dies sowohl für Pflegeleistungen, die im ambulanten Bereich, wie auch für solche, die im Pflegeheim erbracht werden. Es wird weiter festgehalten, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Beitrag an die Pflegeleistungen zu leisten hat. Der Nationalrat - Sie ersehen das aus der Fahne, und es wurde jetzt auch mehrmals darauf hingewiesen - hat sich ja in seiner ersten Fassung für die volle Kostenübernahme der Akut- und Übergangspflege durch die Krankenpflegeversicherung ausgesprochen, was zu einem markanten Prämienanstieg in der Grundversicherung geführt hätte. Deshalb hat ja unser Rat dieses Ansinnen klar zurückgewiesen. Aufgrund unseres Widerstandes hat sich nun der Nationalrat von der Idee der vollen Übernahme durch die Versicherungen verabschiedet und will neu eben die Finanzierungsregelung der Akut- und Übergangspflege der Finanzierung von Spitalaufenthalten gleichstellen. Die Kosten sollen damit auf die öffentliche Hand und die Krankenpflegeversicherung aufgeteilt und nicht mehr einseitig dem Prämienzahlenden belastet werden.

Die Patientenbeteiligung, wie sie in dieser Vorlage mit Artikel 25a KVG für die Pflege eingeführt worden ist, soll damit auf die Langzeitpflege beschränkt werden - das ist für mich der springende Punkt, da geht es mir wie Herrn Maissen und Frau Maury Pasquier. In der Debatte habe ich bereits in der letzen Runde ein gewisses Verständnis für das Anliegen des Nationalrates signalisiert, da die Akutpflege eher eine Kernaufgabe des KVG darstellt. Die Übergangspflege ist ein speziell medizinisch-pflegegerichtetes Konzept innerhalb der Akutpflege. Diese Gründe sprechen dafür, die Übergangspflege nicht als Langzeitpflege zu entschädigen; deshalb sollte auch die Patientenbeteiligung hier keinen Eingang finden.

Es wurde auch bereits darauf hingewiesen - ich möchte das nicht wiederholen -, dass die DRG sicher dazu führen, dass frühere Entlassungen aus dem Spital stattfinden werden. Entsprechend den früheren Entlassungen gibt es nachfolgend auch mehr Akut- und Übergangspflege zu Hause - sei es durch Spitex oder in den Pflegeheimen -, deren Dauer kaum beeinflusst werden kann. Deshalb bin ich der Meinung, dass man hier dem Beschluss des Nationalrates folgen kann, dies umso mehr, als man in der Kommission - ich habe das zumindest so im Protokoll nachgelesen - davon ausgegangen ist, dass die Kantone sich klar gegen diesen Minderheitsantrag und gegen die nationalrätliche Lösung aussprechen werden. Sie, Herr Kommissionspräsident, haben bereits ausgeführt, dass die GDK in einem Brief bekanntgibt, dass sie der Lösung zustimmen kann. Auch ich habe den Brief der GDK eigentlich mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Damit kann ich mich jetzt auch als Kantonsvertreterin mit gutem Gewissen hinter diesen Minderheitsantrag mit dem Zusatzantrag Maissen stellen.