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Maissen Theo · Ständerat · 2008-03-04

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04

Wortprotokoll

Wir führen hier ja immer noch die gleiche Diskussion wie an der Flimser Session vor eineinhalb Jahren; haben wir uns doch bereits damals mit diesen Fragen befasst. Ich möchte vorerst einfach darauf hinweisen, dass wir von der Situation der Patienten, also von den Betroffenen, ausgehen sollten. Wenn man von dieser Situation ausgeht, ist klar, dass wir uns dem Antrag der Minderheit bzw. dem Beschluss des Nationalrates anschliessen müssen, mit zwei Korrekturen, auf die ich noch kurz eingehen werde.

Wir haben mit der neuen Spitalfinanzierung die Fallpauschalen eingeführt. Damit ist das Interesse der Spitäler ganz klar so: Um Kosten zu sparen, will man den Spitalaufenthalt der Patienten möglichst kurzhalten. Das ergibt generell eine Kostenersparnis. Diese frühen Spitalentlassungen haben aber zur Folge, dass ein Teil sowohl der medizinischen als auch der pflegerischen Leistungen nachträglich spitalextern, im Sinne der Akut- und Übergangspflege, erbracht werden muss. Mit anderen Worten: Etwas, das über Jahrzehnte im Spital gemacht worden ist, bis der Patient jeweils entlassen wurde, wird heute ersetzt durch eine Aufgabenteilung. Was wirklich notwendigerweise im Spital gemacht werden muss, wird dort gemacht - medizinisch, pflegerisch -, und was nicht mehr zwingend im Spital erfolgen muss, wird spitalextern gemacht.

Damit ist aber auch deutlich, dass diese Akut- und Übergangspflege sich klar abgrenzt von der sogenannten Langzeitpflege. Von der Logik des KVG her haben wir damit aber zwei Bereiche, nämlich den Spitalaufenthalt mit der nachfolgenden Akut- und Übergangspflege einerseits und die sogenannte Langzeitpflege andererseits. Diese beiden Bereiche sollten auch von der Finanzierung her unterschiedlich behandelt werden; diese beiden Pakete sind nämlich unter dem Aspekt der Finanzierung verschieden geregelt und sollten es auch durchwegs sein.

Deshalb ist es richtig, dass die Akut- und Übergangspflege wie die Spitalaufenthalte als Kernbereich der Krankenversicherung betrachtet werden. Dieser Auffassung haben sich nun auch eindeutig die Kantone angeschlossen. Sie verlangen zwar, dass man den Begriff der Akut- und Übergangspflege klar definieren soll, was möglich sein wird. So soll vor allem die Abgrenzung zwischen akutstationärer Behandlung und Langzeitbehandlung klar geregelt sein. Dies ist insbesondere auch dann notwendig, wenn zum Beispiel einem Regionalspital ein Pflegeheim angegliedert ist. Da braucht es ganz klare Abgrenzungen und Definitionen, wie im Übrigen auch bei der Spitex, die sowohl Akut- und Übergangspflege wie auch Langzeitpflege macht.

Es ist deshalb wichtig - damit komme ich auf meinen Antrag zu sprechen, den ich gestellt habe -, dass einerseits diese Akut- und Übergangspflege ärztlich verschrieben und andererseits zeitlich limitiert ist. Da ist wahrscheinlich im Gesetzgebungsverfahren etwas passiert, denn bei der heute vorliegenden nationalrätlichen Fassung, welche von der Kommissionsminderheit unterstützt wird, fehlt nämlich der Satz in der Mitte des Absatzes, der vorher in der nationalrätlichen Fassung enthalten war: "Der Bundesrat bestimmt die Dauer der Kostenübernahme." Ich beantrage Ihnen, den Antrag der Kommissionsminderheit mit diesem Text zu ergänzen. Das liegt auch im Interesse der Kantone; die haben eindeutig unterstützt, dass der Bundesrat diese Dauer limitieren könne. Die GDK spricht hier von maximal dreissig Tagen mit einer einmaligen Verlängerung um weitere maximal dreissig Tage. Das ist ein Vorschlag der GDK, den man dann noch genauer ansehen müsste.

Was zudem wichtig ist, damit der Antrag der Kommissionsminderheit dann auch in der Praxis funktioniert, ist die Frage der Definition der Pauschalen. Diese sind heute als Fallpauschalen bei der Akut- und Übergangspflege nicht möglich, dazu fehlen heute die Grundlagen. Aber es sollte möglich sein, dass man mit Zeitpauschalen im Spitex-Bereich und bei den Tagespauschalen in Pflegeheimen eine angemessene Lösung findet.

Ich fasse zusammen:

1. Es ist systemkonform nach KVG, wenn wir die Akut- und Übergangspflege als Teilbereich der Akutbehandlung im Spital betrachten, die im Gegensatz zur Langzeitpflege steht. Wir unterscheiden hier und machen einen Schnitt, auch in Bezug auf die Finanzierung.

2. Zu den finanziellen Konsequenzen, die auch von Kollege Schwaller angesprochen worden sind: Ich bin davon überzeugt, dass es im gesamten System mittel- und langfristig richtig ist, wenn bei den Spitälern mit den Fallpauschalen gearbeitet und die Akut- und Übergangspflege gleich finanziert wird wie die spitalinterne Behandlung. Denn je klarer wir das als ein einziges Paket, als Einheit betrachten, umso mehr wird man dazu übergehen, die Dauer der Spitalaufenthalte möglichst kurzzuhalten, weil über die Akut- und Übergangspflege die fortgesetzt notwendige Pflege geregelt ist. Dies geschieht, ohne dass für die Beteiligten bezüglich der Finanzierung ein Nachteil entstünde. Also ist vom System, von der Logik her klar, dass es mittel- und längerfristig einen kostensparenden Effekt hat, wenn wir der Minderheit und dem Nationalrat mit den erwähnten erforderlichen Anpassungen folgen.

Ich bitte Sie also, die Minderheit zu unterstützen.

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