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Leu Josef · Nationalrat · 2000-11-30

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Mein Kollege Ehrler und ich haben in der letzten Debatte im Nationalrat zu diesem Geschäft Anträge bezüglich Missbrauchsbekämpfung, einheitlichem Vollzug und Verhinderung eines Arzneimittelnotstandes bei einigen Tierarten eingereicht. Ein Rückzug erfolgte damals, gestützt auf Ihre Zusage, Frau Bundesrätin, dass der Ständerat die Problematik nochmals aufrollen werde. Ich kann heute mit Befriedigung feststellen, dass der Ständerat die Lücken im Gesetz erkannt hat. Der Ständerat hat die Anliegen aufgenommen und Verbesserungen im Bereich der Missbrauchsverhütung und des Vollzugs angebracht. Dafür danke ich dem Ständerat, insbesondere Ständerat Franz Wicki, aber auch Frau Bundesrätin Dreifuss und ihrem Stab sowie der nationalrätlichen Kommission.

Trotzdem scheinen mir aktuelle Mängel in der Tierarzneimittelversorgung und im Bereich Gefahr für weitere Notstände im Heilmittelgesetz noch nicht gänzlich behoben. Der Gesetzestext ermöglicht es je nach Interpretation nicht oder nur in geringem Masse, etwas gegen den Arzneimittelnotstand und die damit verbundenen Folgeprobleme zu unternehmen. Als Folge sehen wir eine ungenügende Versorgung der betroffenen Tiere oder illegale Praktiken.

Mit meinem Antrag schlage ich ausdrücklich die Schaffung eines veterinärmedizinischen Formulariums vor, nach welchem auch für Nutztiere rezeptiert werden kann. Statt [PAGE 1326] Magistralrezepturen für Nutztiere unter Umständen zu verbieten, wie dies der Ständerat in Artikel 42 Absatz 3 vorsieht, könnte man eben eine flexiblere Lösung in Erwägung ziehen, nämlich eine positive Formulierung, wie ich sie vorschlage, die auch in etwa der EU-Regelung entsprechen würde.

Die vom Ständerat beschlossene Regelung würde nämlich über kurz oder lang zu einem unnötigen Verbot führen. Ohne die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit einschränken zu wollen: Es braucht für diese belegbare und an sich unbestrittene Situation unbedingt praktikable Lösungen. Denn sonst tritt ein Versorgungsnotstand ein; der Not gehorchend, werden illegale Anwendungen zur Norm, oder Tiere können nicht korrekt behandelt werden - ich erinnere an den Tierschutz -, was ja nicht im Sinne dieses neuen Gesetzes sein kann.

Je nachdem, wie Ihre Antwort ausfallen wird, Frau Bundesrätin, bin ich allenfalls auch bereit, meinen Antrag zurückzuziehen. Ich möchte Sie auch einladen, sich in Bezug auf die zeitlichen Verhältnisse zur Verordnung zu äussern. Wenn Sie sagen könnten, ob die Verordnung raschestmöglich in die Vernehmlassung geschickt wird, wäre ich Ihnen sehr dankbar.