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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-03-05

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Es liegen Ihnen zwei Motionen vor, die der Nationalrat angenommen hat. Wir haben diese beiden Motionen auch in der WAK zusammen beraten. Die erste Motion, die im Nationalrat von der FDP-Fraktion eingereicht worden war, verlangt vom Bundesrat eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen und eine Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten. Diese Motion wurde im Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen. Die zweite Motion, die im Nationalrat von der SVP-Fraktion eingereicht worden war, verlangt vom Bundesrat, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 8,5 auf 5 Prozent zu senken. Ihre Kommission hat zu den beiden Motionen folgende Überlegungen angestellt:

Die erste Motion ist recht offen formuliert. Sie schreibt dem Bundesrat nicht vor, in welchem Umfang der Gewinnsteuersatz für Unternehmen zu senken ist. Sie macht keine Angaben darüber, in welchem Zeitrahmen diese Senkung stattfinden soll, und sie macht auch keine Aussagen über die Gegenfinanzierung. Die Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten, die ebenfalls Bestandteil dieser Motion ist, erinnert an das niederländische sogenannte Box-Modell. Dieses Modell hat übrigens nichts mit dem Boxsport zu tun, sondern mit dem englischen Wort für Schachtel und bedeutet, dass zum Beispiel konzerninterne Schachteln gebildet werden, in die man Verschiedenes hineinpacken kann, was dann steuerlich privilegiert behandelt wird. Allerdings ist bis heute nicht klar, ob die EU dieses Modell, das unter anderem eben in den Niederlanden angewendet wird, dauerhaft auch akzeptieren wird.

Die zweite Motion sieht eine präzise Senkung des Gewinnsteuersatzes des Bundes von heute 8,5 auf 5 Prozent vor. Dabei handelt es sich wohlgemerkt nur um die nominalen Steuersätze. Die effektive Gewinnsteuerbelastung würde von 7,8 auf 4,7 Prozent gesenkt. Im Kanton Obwalden zum Beispiel würde dadurch die Belastung für Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern unter 10 Prozent sinken. Diese Motion würde bei heutiger Betrachtungsweise beim Bund Steuerausfälle von rund 3,8 Milliarden Franken verursachen. Die Motion sagt allerdings nicht, in welchem Zeitraum eine solche Senkung zu erfolgen hätte, und auch über die Gegenfinanzierung schweigt sich die Motion aus.

Beide Motionen haben unübersehbar auch etwas mit dem Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz zu tun und sind sozusagen auch als mögliche Antworten auf die Angriffe vonseiten der EU auf die Schweiz zu verstehen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte hier aber nicht vorgreifen und dem Bundesrat irgendwelche Vorgaben machen, sondern sie will den Bundesrat in erster Linie beauftragen, den Steuerstandort Schweiz attraktiv zu halten, ohne dem Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt präzise Vorgaben zu machen. Schliesslich soll der Bundesrat in seine Überlegungen auch mit einbeziehen, dass von den 270 000 Unternehmen schon heute - das heisst, die Zahl stammt aus dem Jahr 2004; das ist die neueste Zahl, die wir erhalten konnten - über die Hälfte gar keine Gewinnsteuern bezahlt, wobei es sich natürlich nicht jedes Jahr um die gleichen Unternehmen handelt, die keinen steuerbaren Gewinn ausweisen. Für eine gezielte Förderung der Attraktivität müsste also bekannt sein, wie viele von den grossen Steuerzahlern heute zu den Privilegierten gehören, die auf kantonaler Ebene gar keine oder fast keine Gewinnsteuern bezahlen. Sie haben schon heute in den meisten Kantonen einen Steuersatz von 8,5 Prozent respektive eine effektive Belastung von 7,8 Prozent, was international gesehen ausserordentlich attraktiv ist.

Aufgrund dieser Überlegungen hat die Mehrheit der Kommission die Motion, die ursprünglich von der FDP-Fraktion eingereicht worden war, in dem Sinne abgeändert, dass der Bundesrat zwar beauftragt wird, mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen den Standort Schweiz gezielt zu stärken, dass der Hinweis auf die Flexibilisierung der Ertragsarten hingegen entfällt, da es ja ganz allgemein um die Attraktivität gehen soll. Die in diesem Sinne abgeänderte Motion wird Ihnen von Ihrer Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Es liegt Ihnen auch noch ein Antrag Fetz auf Ablehnung dieser Motion vor.

Die Motion, die ursprünglich von der SVP-Fraktion eingereicht worden war und die eine präzis definierte Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8,5 auf 5 Prozent vorgibt, empfiehlt Ihnen die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung. Die Überlegungen der Kommissionsmehrheit zu dieser Ablehnungsempfehlung waren die folgenden: Die Kommissionsmehrheit möchte den Handlungsspielraum des Bundesrates bei einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen nicht einschränken, indem sie dem Bundesrat bereits heute diese präzise Vorgabe macht. Schätzungen zeigen, dass diese Senkung der Gewinnsteuer bei den Steuereinnahmen Ausfälle von 3,8 Milliarden Franken zur Folge hätte; diese Ausfälle scheinen der Mehrheit der Kommission zu gross. Im Moment könnten solche Verluste nicht wettgemacht werden; weder Bund noch Kantone könnten solche Ausfälle bei den Gewinnsteuereinnahmen in Kauf nehmen. Wir müssen uns nämlich bewusst sein, dass eine solche Gewinnsteuersenkung auch beträchtliche Auswirkungen auf die Kantone hätte. Das waren die [PAGE 51] Gründe, weshalb Ihnen die Mehrheit der Kommission diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.

Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Die Beratung dieser beiden Motionen hat noch vor der Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform II stattgefunden. Nach dem äusserst knappen Resultat am Abstimmungssonntag hat sich die Situation zwar nicht grundlegend verändert; hingegen darf man das Resultat der Abstimmung doch als Aufforderung verstehen, nun nicht gleich die nächste Unternehmenssteuersenkung an die Hand zu nehmen. Dahingehend haben sich auch die Kantone geäussert. Vor allem aber ist wohl der Auftrag an den Bundesrat, bei steuerlichen Entlastungen in Zukunft präzis vorzugehen, verstärkt worden. Damit das in Zukunft getan werden kann, braucht es zuerst einmal klare Zahlen und Auskünfte über die genaue Zusammensetzung des Steuersubstrats, über die Anzahl, die Grösse und die Art der Unternehmen, die von allfälligen weiteren Steuersenkungen profitieren sollten.