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AB 8328

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Ich kann mich nach dem Votum von Kollege Gross kurz fassen. Wir sind im Differenzbereinigungsverfahren; aber weil der Artikel doch neue Formulierungen enthält, ist es, glaube ich, sinnvoll, diese kurz zu kommentieren. Sie haben es gehört, es geht hier um drei zentrale Themen.

1. Gemäss dem vorliegenden Antrag entfällt der kumulierte Schutz für Erstanmelder und Patent, wie er noch vom Ständerat vorgesehen war. Dass dieser kumulierte Schutz entfällt, ist eine klar wettbewerbs-, eine innovationsfreundlichere Lösung. Sie nimmt auch Rücksicht auf die Kostenproblematik im Gesundheitswesen und ist deshalb aus unserer Sicht in der Tat geeignet, in Bezug auf die Abstimmung über die Arzneimittel-Initiative ein klares Signal zu setzen.

2. Es geht bei der Formulierung, wonach aus einem Land mit einem "gleichwertigen Zulassungssystem" Arzneimittel eingeführt werden können, um die Länderbeschränkung. Auch hier haben wir uns intensiv mit der Frage beschäftigt, in welchem Bereich WTO-Probleme wegen der Meistbegünstigungsklausel auftreten könnten. Die Abklärungen der Verwaltung haben gezeigt, dass dies mit dieser Formulierung nicht der Fall ist, dass diese Formulierung also WTO-konform ist.

3. Dieser Artikel enthält neu - auch das haben Sie festgestellt - die Regelung der Frage der Geltendmachung des Patentschutzes. Auch das war in beiden Kommissionen ein Thema. Dieser Patentschutz und seine Regelung sollen nun im Text festgelegt werden. Damit wird zwar eine verfahrenstechnische Materie angesprochen, aber wir sind der Meinung, dass es der Transparenz und der Rechtssicherheit dient, wenn schon im Gesetz erkennbar ist, dass entsprechende Regelungen auf Verordnungsstufe erlassen werden müssen.

Wir möchten Sie also bitten, diesem Antrag, der unserer Meinung nach auch im Ständerat eine Chance haben sollte, zuzustimmen.