Reimann Maximilian · Ständerat · 2008-03-11
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-11
Wortprotokoll
Wie Sie unserem Kommissionsbericht entnehmen können, war die ursprüngliche Motion unseres ehemaligen Kollegen Schiesser bei der Behandlung im Plenum vor einem Jahr sehr umstritten. Den 22 Jastimmen standen nach intensiver Diskussion immerhin 17 Nein gegenüber. Ich gehörte damals zur Minderheit und plädierte - wie Sie gehört haben, im Einklang mit dem Bundesrat - auf Ablehnung der Motion, weil offensichtlich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für die Schaffung eines neuen Rahmengesetzes zur Integration gegeben war. Der Nationalrat hat diese Meinung bestätigt und den Gesetzgebungsauftrag in einen Prüfungsauftrag umgewandelt.
Entsprechend stellte sich für uns - eben die damalige Minderheit - erneut die Frage, ob es dieser nun vom Nationalrat entschlackten Motion trotzdem noch bedürfe. Man kann wirklich geteilter Meinung darüber sein. Ich kam dann zur Erkenntnis, dass man sich der geänderten Motion anschliessen kann. Sie verpflichtet den Bundesrat lediglich zu prüfen, ob sich die eingeleiteten Integrationsmassnahmen den Erwartungen entsprechend auswirken. Das ist zwar eine Aufgabe, die auch ohne diese Motion im Pflichtenheft des Bundesrates stehen würde. Da wir nun aber in der Differenzbereinigung stehen und es wirklich keinen Sinn ergibt, diese Differenz in eine weitere Runde ziehen zu lassen, kann man sich nun auch vom Standpunkt der damals unterlegenen Minderheit aus der abgeschwächten Formulierung des Nationalrates anschliessen, etwa getreu der Devise: "Nützt die Motion nichts, so schadet sie auch nichts."