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Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-03-11

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen zuerst ein Geheimnis verraten. Es geht um ein Ereignis, das sich in der Kommission abgespielt hat, sodass es vordergründig scheint, als wäre es ein Amtsgeheimnis. Da es aber mich selbst betrifft, glaube ich davon ausgehen zu können, dass dem nicht so ist und mir deshalb ein Verweis erspart bleiben dürfte.

Es geht um Folgendes: Wenn Sie in der Kommission oder im Plenum einen Antrag stellen, wird es Ihnen allen so gehen, dass Sie etwas gespannt sind, ob er angenommen wird oder nicht - das ist menschlich, und das geht auch mir im Regelfall so. Als ich in der Kommission diesen Antrag stellte, war die Situation für mich eine völlig andere: Ich war völlig überzeugt, dass er mit absoluter Sicherheit angenommen würde, weil ich glaubte, dass die Militärpolizei völlig gleich behandelt werde wie eine Kantonspolizei und es sich bei der fehlenden Erwähnung um ein absolutes Versehen handelte. Ich erwartete deshalb für meinen Antrag Anerkennung, ja, ich ging in meinen Vorstellungen sogar so weit, dass ich hoffte, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf werde mir aus Dankbarkeit um den Hals fallen. (Heiterkeit) Dem war aber nicht so. Ich war wie vom Blitz getroffen, als seitens des Bundesrates und der Verwaltung die Auffassung vertreten wurde, man könne diesem Antrag nicht zustimmen. Ich ging deshalb dieser Sache nach, und es wird Sie interessieren, was ich dabei glaube herausgefunden zu haben.

In der Armee gibt es eine Gruppe bzw. ein Amt, das sich Militärische Sicherheit nennt. In Artikel 100 des Militärgesetzes ist die Aufgabe der Militärischen Sicherheit ungefähr so umschrieben, dass sie im Bereich des Militärs alle kriminal- und sicherheitspolitischen Aufgaben zu betreuen hat, dass sie im Assistenzdienst, im Friedensförderungsdienst und Ähnlichem dafür zu sorgen hat, dass Abklärungen getroffen und Informationen eingeholt werden gegen Sabotage, gegen Terror, Spionage usw., und dass sie zum Beispiel im Assistenzdienst den Bundesrat zu schützen hat. Diese militärische Einheit umfasst ungefähr 700 Personen; das sind alles Berufsmilitärs. Davon sind über 200 völlig identisch wie die Kantonspolizisten ausgebildet; weitere rund 300 haben eine Ausbildung, die man als jene von Sicherheitsfachkräften, die auch in den Polizeikorps vorkommen, bezeichnen kann. Angesichts dieser Aufgabenstellung auf der einen Seite und dieser Grösse auf der anderen Seite - sie entspricht dem [PAGE 93] Polizeikorps eines mittleren Kantons wie beispielsweise Luzern - habe ich mir gesagt, dass eigentlich diese Militärpolizei nichts anderes ist als die Kantonspolizei des "Kantons Armee".

Ich habe mir gesagt: Aus welchen Gründen soll ein doch respektabler Personenbestand, der mehr oder weniger identische Informations- und Abklärungsbedürfnisse hat, eine andere Position haben als alle schweizerischen Polizeikorps? Ich habe mich dann auch noch informiert, ob diese Informationen tatsächlich gebraucht werden und mit welcher Häufigkeit zu rechnen sei. Es wurde mir geantwortet, es gehe um 20 bis 40 Anfragen bzw. Informationsbedürfnisse, die man pro Tag habe. Diese Angehörigen der Polizei der Armee haben analoge Sachen zu tun wie die Kantonspolizeien: Sie haben Personen abzuklären, die der Justiz zugeführt werden müssen; sie haben Fahrzeuge zu identifizieren, die dem Militärbereich angehören, und Fahrzeuge, die dem zivilen Bereich angehören. Sie haben bei Tätlichkeiten, bei anderen Angelegenheiten, bei denen sowohl Zivile als auch Militär beteiligt sind, Abklärungen zu treffen; sie haben bei Betäubungsmitteldelikten, bei Kameradendiebstahl, bei Munitionsdiebstahl usw. zu ermitteln.

Darum glaube ich, dass eine Identität zwischen kantonalen Polizeien und dieser Militärischen Sicherheit besteht und auch der Informationsbedarf mehr oder weniger gleich ist. Weil dem so ist, ist es nicht richtig, ein Element auszunehmen und es auf einen schwierigeren Informationsweg zu verweisen. Es sind genau diese Situationen, die zu einer Schnittstellenproblematik und zu Lücken führen usw. Ich weiss nicht, ob beim Fall Höngg so etwas auch eine Rolle gespielt hat. Wir vergeben uns aber überhaupt nichts, wenn wir dieser militärischen Einheit, die aus Berufsleuten besteht und die in weiten Teilen - auch von der Ausbildung her - mit den Kantonspolizeien identisch ist, dieses Informationsbedürfnis zugestehen.

Darum beantrage ich Ihnen, meinem Antrag zuzustimmen. Das hat auch noch einen parlamentarischen Grund. Der Nationalrat hat über diese Frage gar nicht gesprochen, weil sie nicht aufgeworfen wurde. Darum fand ich, ich sei ein solches Genie, als ich diesen Antrag stellte - zu Unrecht, aber immerhin. Der Nationalrat hat über diesen Antrag nicht gesprochen. Es wäre richtig, wenn sich der Nationalrat in Kenntnis dessen, was nun im Ständerat gesagt wird, nochmals zu dieser Sache äussern könnte.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.