Schwaller Urs · Ständerat · 2008-03-11
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Es ist nicht das erste Mal, dass unsere Räte eine Hanfdiskussion führen. Schon mit der Botschaft vom 9. März 2001 hatte der Bundesrat unter anderem eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und eine regulierte Tolerierung des Anbaus und Handels vorgeschlagen. Der Ständerat hatte diese Vorlage zur Entkriminalisierung gestützt und ihr am 12. Dezember 2001 und am 2. März 2004 zugestimmt. Der Nationalrat war nicht der gleichen Meinung und unterband am 14. Juni 2004 mit seinem zweiten Nichteintretensentscheid eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung in diese Richtung.
Auch als Reaktion auf diesen Entscheid hat das überparteiliche Initiativkomitee "Pro Jugendschutz - gegen Drogenkriminalität" am 13. Januar 2006 die sogenannte Hanf-Initiative eingereicht. Diese nimmt Elemente des damaligen bundesrätlichen Entwurfes auf. Sie verlangt erstens die Straflosigkeit des Cannabiskonsums und der dazugehörigen Vorbereitungshandlungen, zweitens eine Kontrolle des Angebotes, drittens ein Werbeverbot für Cannabis und viertens eine Verstärkung des Jugendschutzes. Die Hanf-Initiative ist am 13. Januar 2006 mit über 105 000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Mit seiner Botschaft vom 15. Dezember 2006 unterbreitet uns der Bundesrat die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" - das ist der genaue Titel - mit der Empfehlung, sie abzulehnen. Der Nationalrat hat die Hanf-Initiative am 10. Dezember 2007, also vor drei Monaten, mit 106 zu 70 Stimmen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen.
Die SGK-SR hat sich am 8. Januar 2008 mit der Vorlage befasst. Sie lehnt die Initiative ebenfalls ab. Weil sie damit aber nicht alle sich im Alltag stellenden Fragen beantwortet, sollte mittels einer Kommissionsinitiative ein Entwurf für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes ausgearbeitet und der Volksinitiative gegenübergestellt werden. Die von der SGK unseres Rates vorgeschlagene Kommissionsinitiative wollte für Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis eine Ausnahme vom Grundsatz schaffen, nach dem der Konsum von Betäubungsmitteln verboten ist. Die Straffreiheit sollte für Personen gelten, die über 18 Jahre alt sind. Für Jugendliche sollten die Bestimmungen des Jugendstrafrechtes anwendbar sein.
Der durch die Kommission beschlossene Gegenvorschlag wurde an der Sitzung vom 15. Februar 2008 von der nationalrätlichen Schwesterkommission beraten. Gemäss Parlamentsgesetz bedarf der Beschluss, einen Entwurf auszuarbeiten, der Zustimmung der entsprechenden Kommission des anderen Rates oder beider Räte. Mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die SGK-NR ihre Zustimmung verweigert. Damit war es dann auch der Kommission unseres Rates angesichts der Frist vom 13. Juli 2008 nicht mehr möglich, einen indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten. Folgendes war schlussendlich das Ergebnis all dieser Beratungen: Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung folgt Ihre Kommission dem Bundesrat und dem Nationalrat und empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung, und zwar ohne Gegenvorschlag.
Welches sind nun die Gründe für diese Ablehnungsempfehlung? Es sind vor allem deren drei:
1. Die offene Formulierung der Initiative könnte einen Handlungsspielraum vortäuschen, der aufgrund der internationalen Abkommen gar nicht gegeben ist. Neben dem Verbot des Anbaus von und Handels mit Cannabis scheinen andere Regelungen wie z. B. die teilweise oder vollständige Legalisierung von Cannabis möglich. Eine Legalisierung von Cannabis verstösst vor allem gegen das Einheitsübereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel und gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen. Eine Kündigung dieser Übereinkommen war und ist kein Diskussionsthema.
2. Eine isolierte Regelung für eine einzelne Substanz, wie sie die Initiative fordert, steht im Widerspruch zu einer zeitgemässen und wirksamen Suchtpolitik. In den letzten Jahren wurde die Tendenz zum Mischkonsum immer deutlicher; immer öfter werden gleichzeitig verschiedene legale und illegale Suchtmittel konsumiert. Die Initiative verträgt sich nicht mit einer kohärenten Suchtpolitik.
3. Der Konsum von psychoaktiven Substanzen kann der Gesundheit Schaden zufügen, egal ob es sich dabei um Alkohol, Cannabis, Tabak oder um andere Substanzen handelt.
Mit einer Annahme der Initiative würde in der Suchtbekämpfung ein völlig falsches Signal gegeben. Nach der Meinung der Kommissionsmehrheit hätte eine Annahme der Volksinitiative eine Verharmlosung des Hanfkonsums zur Folge. Dies wäre verfehlt. Hanf löst ebenfalls gesundheitliche Schäden aus, kann süchtig machen und gehört damit nach Meinung der Kommissionsmehrheit weiterhin verboten. Eine Legalisierung hätte zudem eine starke Sogwirkung auf eine ausländische Kundschaft zur Folge, deren Anwesenheit in der Schweiz nicht gefördert werden soll.
So weit meine Ausführungen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Initiative dem Souverän ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.