Frick Bruno · Ständerat · 2008-03-11
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Wenn ich diese Volksinitiative unterstütze, so vertrete ich damit nur jene Haltung, die unser Rat dreimal konsequent vertreten hat. Zum ersten Mal haben wir uns anlässlich der Standesinitiativen Zürich und Baselland vor genau acht Jahren für die Liberalisierung ausgesprochen, zum zweiten und dritten Mal bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes in den Jahren 2003 und 2004. Unser Rat hat sich damals mit einem Stimmenverhältnis von 3 zu 1 für die Liberalisierung ausgesprochen. Der Nationalrat hat dieses Projekt brüsk beendet, indem er zweimal nicht auf den Entwurf des Bundesrates eintrat. Auch den Bundesrat können wir als Partisanen der Initiative bezeichnen. Er hatte uns diese Liberalisierungspolitik vorgeschlagen.
Dort, wo das Parlament ein Problem nicht löst, muss das Volk handeln - so wollen es die Regeln der direkten Demokratie. Nur eine Initiative auf Verfassungsstufe kann einem Nichthandeln des Parlamentes entgegentreten. So ist es geschehen. Die Initiative vertritt genau das, was unser Rat dreimal beschlossen hat, nämlich: Erstens sind der Konsum und der Besitz sowie der Anbau für den Eigenbedarf straffrei. Zweitens regelt der Bund den kommerziellen Anbau, den Handel, die Ein- und die Ausfuhr. Drittens sollen [PAGE 112] zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Jugendschutz erlassen werden. Das ist nötig. Cannabis ist nicht bloss ein Genussmittel, sondern hat, genau wie Alkohol und genau wie Nikotin auch, ein Suchtpotenzial, das wir erkennen und dem wir auch präventiv entgegentreten müssen.
Weil ich von unserer Politik im Ständerat überzeugt war, bin ich auch dem Initiativkomitee beigetreten. Die Gründe für eine Liberalisierung sind dieselben wie im Jahr 2000 und im Jahr 2003. Ich nenne deren vier, die für mich zentral sind:
Erstens ist erwiesen, in wie vielen Tausend Fällen Mittel der Polizei und der Gerichte in unnötiger Weise gebunden werden und wie viel polizeiliche Sisyphusarbeit ohne jede längerfristige gesellschaftliche Effizienz geleistet wird. Wir haben auch in anderen Bereichen, beispielsweise in Verkehrsfragen, immer wieder Polizeimittel einzusetzen. Aber dieser Grund allein genügt nicht, um weiterhin das Cannabis zu verbieten. Es braucht eine Rechtfertigung des Verbotes für Cannabis, und dieses ist heute nicht mehr glaubwürdig.
Zweitens ist heute von Medizinern belegt, dass der Cannabiskonsum nicht bedenklicher und nicht gefährlicher ist als der Konsum von Schweizer Weisswein und Tabak. Ist es wirklich nötig, aus emotionalen Gründen Cannabis zu kriminalisieren, wenn es nicht gesundheitsschädigender ist als das, was wir gestern Abend, nach der ersten Ratssitzung der Woche, gerne und legal zu uns genommen haben?
Drittens ist Cannabis keine Einstiegsdroge. Wohl trifft es zu, dass praktisch alle jene, die harte Drogen nehmen, auch einmal Cannabis konsumiert haben. Aber es existiert keine Zwangsläufigkeit. Mehr als 95 Prozent der Männer und Frauen, die Cannabis geraucht haben, sind nie auf harte Drogen umgestiegen, genauso wie der allergrösste Teil jener, die Alkohol konsumieren, nicht zu Alkoholabhängigen werden. Die Ärzte sagen heute, und sie belegen es verlässlich, dass die Gefahr eines Umsteigens von Cannabis auf harte Drogen weniger gross ist als das Risiko, vom Gelegenheitstrinker oder Gesellschaftstrinker zum chronischen Alkoholiker zu werden.
Ein vierter und letzter Grund bestätigt mich besonders in meiner Haltung. Heute werden leichte Drogen, Cannabis, und harte Drogen auf dem gleichen Markt gehandelt. Jugendliche, welche sich Cannabis beschaffen, gehen zu einem Händler, der sehr oft in der einen Hosentasche Cannabis und in der anderen Hosentasche harte Drogen hat. Wollen wir jene, die ein ungefährliches Mittel konsumieren, das in erster Linie Genuss, aber keine Sucht verspricht, auf einen Markt drängen, wo harte Drogen verkauft werden? Wir dürfen die Augen vor dieser Realität nicht mehr verschliessen.
Ein Verbot, das gar nichts bringt, das mehr Schäden produziert und die Konsumenten in die Nähe der harten Drogen abdrängt, ist falsch. Und ich füge bei, dass die heutige Situation für den organisierten Drogenhandel und die Mafia die bestmögliche Situation ist, denn sie hält die Preise hoch, sie hält den Markt trocken, und sie stärkt die kriminellen Strukturen dieser Organisationen. Damit verbinde ich aber keine Aufforderung zum Cannabiskonsum, so wenig, wie wir zum Rauschtrinken aufrufen, indem wir den Alkoholkonsum in der Schweiz nicht verbieten und nicht kriminalisieren. In einem freiheitlichen Staat, der auf die Fähigkeit der Gesellschaft setzt, die Jugend zu Eigenverantwortung zu erziehen, ist die Kriminalisierung des Cannabiskonsums schlicht falsch.
Unsere Haltung, die ich jetzt vertreten habe, ist seit unserer ersten Debatte im Jahr 2000 eine unveränderte. Die Haltung geändert hat hingegen unsere Kommission; und es ist an der Mehrheit dieser Kommission, zu begründen, weshalb heute andere Regeln gelten sollen, als wir es mit grosser Mehrheit vor vier Jahren noch als richtig empfanden. Dieser Begründung harre ich bis heute, auch in diesem Saal. Die Situation selber hat sich nach meinem Empfinden gegenüber dem Jahr 2004 nicht geändert. Noch immer klaffen Gesetz und Rechtswirklichkeit weit auseinander. Noch immer verschliessen wir die Augen, und noch immer - fast immer wenigstens - schaut die Polizei weg, und zwar, das räume ich ein, vernünftigerweise.
Was ist anders als in der Zeit des Jahres 2004? Eine einzige Änderung vermag ich festzustellen. Seither haben die Alkoholexzesse von Jugendlichen wahrscheinlich zugenommen, sie sind zumindest viel stärker ins Bewusstsein unserer Gesellschaft getreten und haben uns aufgeschreckt. Da scheint es vielen ratsam, gleich die Liberalisierung von Cannabis im Keim zu ersticken, wohl mit der Befürchtung im Hinterkopf, es könnten Cannabisorgien gleich wie das Rauschtrinken von Gruppen Jugendlicher zur Alltäglichkeit werden. Doch ich wende dagegen ein, dass wir mit einem Cannabisverbot den Alkoholkonsum nicht eindämmen; und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein liberalisierter Cannabiskonsum gleich zu einer grossen Steigerung führen würde.
Was wir aber brauchen - und daran gebricht es unserer Gesellschaft -, sind klare Regeln und Grenzen, die wir gegenüber der Jugend, vor allem auch in der Schule, setzen. Ich kenne private und öffentliche Schulen, die Ordnung halten. Wo Schüler nicht nüchtern zur Schule kommen - egal, ob aufgrund von Cannabis- oder Alkoholkonsum -, da folgen die Konsequenzen, bis zum Ausschluss. Tests sind in privaten wie in kantonalen Schulen zulässig, wenn wir dem Missbrauch vorbeugen wollen. Wir wollen tatsächlich dem Missbrauch vorbeugen, nicht dem ordnungsgemässen Konsum von Genussmitteln. Das Problem wird nicht durch die Strafbarkeit von Alkohol und Cannabis gelöst; die Ursachen des Missstandes sind der fehlende Wille und die fehlende Kraft der Gesellschaft. Diesen Missstand beseitigen wir nicht durch Verbote, sondern durch den Willen der Gesellschaft, der Gemeinden und der Schulen, hier Ordnung zu schaffen. Ich muss meine Kolleginnen und Kollegen nochmals bitten, in diesem Saal darzulegen, was denn heute anders ist als im Jahr 2004; ich bin gespannt auf ihre Äusserungen.
Ein letztes Wort: Für mich ist der Umstand besonders betrüblich, dass kein Gegenvorschlag möglich wurde. Die Kommissionsmehrheit wollte den Cannabiskonsum Erwachsener straffrei erklären. Der Kommission des Nationalrates ging selbst dieser kleine, vernünftige Schritt zu weit. Verzeihen Sie, aber ich muss feststellen, dass die Politik hilflos ist. Wir sind nicht imstand, diese Probleme zu lösen. Es ist für mich schon ein jämmerlicher Anblick, wie die Schweizer Politik jetzt seit bald zwei Jahrzehnten unfähig ist, diese Probleme zu lösen, wie wir an Ort treten. Nach zwölf Jahren Diskussion stehen wir mit leeren Händen da. Ich bin damit bestärkt in meiner konsequenten Haltung, die unser Rat bereits dreimal vertreten hat und von der er nicht abweichen sollte: Wir bleiben bei der Liberalisierung des Cannabiskonsums, so, wie es einem freiheitlichen Staat angemessen ist.