Lexipedia

preparatory:AB 8344

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Es ist schön, dass heute in unserem Rat bezüglich der Fassung, die Ihnen die Kommission einstimmig beantragt, eine solche Einmütigkeit besteht. Es war nicht ganz einfach, zu dieser Lösung zu gelangen. Aber man kann im Wesentlichen sagen, dass hier eine Version "Ständerat light" vorgelegt wird. Warum "light"? Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die Regelung gemäss Ständerat zwar eine Überregulierung darstellt. Die Kumulation von Patentschutz und Erstanmelderschutz hätte in der Praxis dazu geführt, dass ohne weiteres und mit kleinem Aufwand die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln aus dem Ausland hätte verhindert werden können, also ein Importverbot im Sinne eines absoluten Heimatschutzes hätte eingeführt werden können.

Wir haben diese Kumulation aufgebrochen und das festgehalten, was eigentlich auch im Ständerat völlig unbestritten war, nämlich dass der Vorbehalt des Immaterialgüterrechtes eben im Kern bedeutet, dass der Patentschutz vorbehalten wird. Der Patentinhaber, der dann auch Erstanmelder ist, soll für die ganze Dauer des Patentes geschützt sein. Heute sind das gemäss Patentrecht zwanzig Jahre. Aber weiter soll dieser zeitliche Schutz nicht gehen. Eine weiter gehende Regulierung wäre innovationshemmend und würde Neuerungen, auch Verbilligungen verhindern. Es kann ja nicht der Sinn und Zweck sein, dass wir im Heilmittelgesetz der Schweiz eine abweichende Regelung treffen würden - in einem Gesetz, das sich ja auch an den Grundsätzen des internationalen Handels, insbesondere nach Massgabe der WTO und des dortigen Trips-Abkommens, orientiert.

Herr Gross hat eigentlich die Beweggründe und die Überlegungen der Kommission vollständig und richtig wiedergegeben. Als Sprecher der Minderheit hat er hier "offene Türen zu Kleinholz eingeschlagen", wenn man so sagen darf. Wir sind aber froh, dass er bei diesem Türeneinschlagen zum Schluss gekommen ist, dass der Antrag der Minderheit zurückgezogen werden soll.

Aus der Sicht der Kommission ist es wichtig, dass Sie sich über die Begrifflichkeit auch im Klaren sind.

Wenn das Patentrecht vorbehalten wird, dann bedeutet das nicht - ich unterstreiche dies -, dass jetzt im Arzneimittelrecht ein neues Patentrecht offen gehalten würde oder etwas anderes normiert werden sollte. Das ist nicht der Fall, es geht nicht um eine Lex specialis, es ist ein Vorbehalt des Patentrechtes, und zwar des jeweils gültigen Patentrechtes, wie es von den Gerichten, insbesondere vom Bundesgericht, ausgelegt und angewendet wird. Das lässt offen, dass auch im Arzneimittelrecht Änderungen des Patentrechtes nachvollzogen werden können und so ebenfalls in diesem Spezialbereich zum Tragen kommen, je nachdem, wie sich das Patentrecht weiterentwickelt. Sollte beispielsweise die Patentschutzfrist für einzelne patentgeschützte Güter abgeändert werden und sich dies auch auf die Arzneimittel auswirken, dann gälte das natürlich auch im Heilmittelbereich.

Noch eine Bemerkung zur Einfuhr aus Ländern mit gleichwertigem Zulassungssystem: Hier ist die Auffassung der Kommission nicht etwa, dass man eine neue Hürde errichten will, um Heimatschutz zu betreiben. Wir gehen davon aus, dass die europäischen Länder, die USA, Kanada, Japan, auch Australien und Neuseeland über gleichwertige Zulassungssysteme verfügen und deshalb die erleichterte Zulassung für dort geprüfte Medikamente am Platze ist. Man möchte aber vermeiden, dass über diese Ausnahmeregel in Artikel 14 aus Ländern, die nicht über dieses Instrumentarium verfügen, wie wir es uns gewohnt sind - Stichworte: Sicherheit, gesundheitspolizeiliche Aspekte usw. -, missbräuchlich Arzneimittel eingeführt und zugelassen werden könnten.

Zusammenfassend: Wir haben, so scheint es uns, einen tauglichen Kompromiss gefunden, der uns auch befähigt, mit glaubwürdigen Argumenten gegen die Denner-Initiative anzutreten. Der Ständerat hat derweil über das Ziel hinausgeschossen. Wir haben das korrigiert und eine Überregulierung vermieden.

Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen und diesen neuen Wortlaut anzunehmen.