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Janiak Claude · Ständerat · 2008-03-11

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Vorlage soll die Polizeikooperation der Schweiz mit Bosnien-Herzegowina verbessert werden. Es geht um ein Abkommen der Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Schweiz hat ein grosses Interesse an der Polizeikooperation mit den Staaten des Balkans. 5 Prozent unserer Wohnbevölkerung, rund 340 000 Menschen, stammen aus dieser Region, darunter gut 40 000 aus Bosnien-Herzegowina. Allein dadurch bestehen umfangreiche Verbindungen zwischen den beiden Ländern. Mit Bezug auf die kriminellen Aktivitäten von Personen aus Bosnien-Herzegowina stand in den letzten zwei Jahren der illegale Handel mit Drogen im Vordergrund. Daneben finden sich Fälle von Geldwäscherei, Menschenschmuggel, Einbruch und Fahrzeugdiebstahl. Eine Intensivierung der Polizeizusammenarbeit beider Länder ist deshalb sinnvoll.

Die internationale Polizeikooperation der Schweiz steht auf drei Pfeilern: erstens die bilaterale Zusammenarbeit, das sind Polizeiabkommen und ein Netz von Polizeiattachés; zweitens die euroregionale Zusammenarbeit, Schengen und Europol; drittens die globale multilaterale Zusammenarbeit mit Interpol.

Die Polizeikooperation mit Bosnien-Herzegowina beschränkt sich heute auf den Informationsaustausch via Interpol. Mit dem vorliegenden Abkommen soll die Zusammenarbeit mit der folgenden Zielsetzung erweitert werden: Der Informationsaustausch wird unter Berücksichtigung von Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen über Interpol hinaus ermöglicht und präzise geregelt, und die Koordination von operativen Einsätzen wird gewährleistet. Dabei geht es auch darum, Erträge aus kriminellen Aktivitäten ausfindig zu machen. Der Einsatz von gemeinsamen Kontroll-, Observations- und Ermittlungsteams wird ermöglicht. Es wird eine Grundlage für die gegenseitige Stationierung von Polizeiattachés geschaffen, und es sollen Massnahmen zur Verbrechensverhütung sowie zum Schutz von Opfern und Zeugen umgesetzt werden. Schliesslich geht es auch um den Erfahrungsaustausch insgesamt.

Das Abkommen, das heute vorliegt, ist an vergleichbare Abkommen mit anderen Staaten aus dieser Region angelehnt, die das Parlament bereits genehmigt hat, z. B. mit Mazedonien, Albanien, Rumänien und auch Slowenien.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.