Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2008-03-12

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

In Anbetracht der Orgie von Motionen, die wir vor uns haben, ist es schwierig, sich nur auf eine zu kaprizieren und die anderen beiseitezuschieben. Der Gebäudebereich z. B. wird von mehreren Motionen tangiert; die einen gehen etwas weiter, die anderen etwas weniger weit.

Grundsätzlich unterstütze ich eigentlich die Viersäulenpolitik des Bundesrates. Herr Bundesrat, ich muss Ihnen sagen, dass ich die Befürchtung hege, dass die mit den vier Säulen verbundenen Forderungen nicht gleichzeitig und nicht gleichwertig umgesetzt werden. Aber das ist nicht Gegenstand dieser Motionen. Ich unterstütze vor allem das Ziel einer gesteigerten Energieeffizienz. Wenn man die Energieeffizienz wirtschaftlich betrachtet, sieht man, dass sie immer nachhaltig und sinnvoll ist - auch aus wirtschaftlichen Überlegungen, inklusive volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Überlegungen.

Die Energie-, Umwelt-, Forschungs- und Wirtschaftspolitiken sind im Hinblick auf die Erreichung des energiepolitischen Verfassungsauftrags - Artikel 89 der Bundesverfassung ist ein moderner Energieartikel, eigentlich genügt er vollkommen, um eine moderne Energiepolitik umzusetzen - zu koordinieren; das ist vor allem eine Bundesaufgabe. Zudem sind sie vermehrt auf die internationalen Rahmenbedingungen auszurichten. Vorstösse, die an den nationalen Grenzen haltmachen, die Alleingänge zelebrieren und den internationalen Bezug negieren, sind abzulehnen. Es hat unter den Vorstössen auch solche mit dieser Zielrichtung.

Wie EU-Kommissär Andris Piebalgs Mitte Januar dieses Jahres am Stromkongress in Bern ausführte - Bundesrat Leuenberger war auch anwesend -, stellt die EU mit der Formel "20/20/20 bis 2020" heute die Weichen für die Umstellung auf nachhaltige Energieträger in allen Bereichen der Energiepolitik, das heisst, erstens soll bis 2020 der CO2-Ausstoss um 20 Prozent reduziert werden, zweitens sollen 20 Prozent des Energiebedarfs bis 2020 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, und drittens soll bis 2020 der Energiebedarf mit Energieeffizienzmassnahmen um 20 Prozent reduziert werden. Es ist natürlich sinnvoll, die Energie- und Klimapolitik der Schweiz insgesamt gleichwertig in die EU-Strategie einzubetten. Fast alle vorliegenden Vorstösse beschlagen die Energieeffizienz bei Geräten, Gebäuden und bei der Mobilität. Legt man das Schwergewicht auf Massnahmen im Bereich der Mobilität, der Prozessenergie und vor allem der Gebäude, leistet man einen grundlegenden Beitrag zur rationelleren Energienutzung gemäss Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung - das ist ja dort explizit erwähnt - und damit zum Schutz des Klimas. Ein effizienter Energieeinsatz schont Ressourcen, Umwelt und Finanzen. Dabei dürfen technische Bestimmungen, welche die Schweiz erlässt, nicht unter dem Vorwand des Umweltschutzes oder der Energiepolitik mit neuen technischen [PAGE 132] Handelshemmnissen einhergehen; die WTO-Regeln usw. müssen beachtet werden, denn wenn man die Vorstösse genau analysiert, erkennt man, dass der eine oder andere Punkt natürlich dafür sorgt, dass wir in einzelnen Bereichen bei den Bestimmungen über technische Handelshemmnisse an Grenzen stossen oder sie teilweise auch ritzen.

Zudem muss die Deklaration der Verbrauchskennzahlen von Fahrzeugen, Geräten und Gebäuden transparent und kundenfreundlich gestaltet sein, sonst hat sie im Markt auch keine Wirkung. Ich befürworte dies ausdrücklich, weil damit der verantwortungsvolle Entscheid beim Kauf von Fahrzeugen, Geräten und Gebäuden wesentlich erleichtert wird. Wir haben vor allem auch die Kommissionsmotionen danach zu beurteilen, ob ein Markteingriff vorliegt oder ob für Transparenz gesorgt wird. Die Transparenz ist notwendig, damit der Markt überhaupt spielen kann; deshalb sind die Kommissionsmotionen diesbezüglich ein Schritt in die richtige Richtung.

Nun zum ersten Vorstoss: Fast alle Vorstösse beschlagen die Raumwärme in Gebäuden. Es ist dabei unbestritten, dass bei der Raumwärme und der Gebäudeklimatisierung ein ganz wesentlicher Beitrag zu einer CO2-Reduktion geleistet werden kann; das sieht der Bundesrat in fast allen Antworten auch so. Der Gebäudebereich hat erste Priorität, weil er am meisten hergibt. Das Ziel der Massnahmen im Bereich der Raumwärme ist in erster Linie eine bessere Nutzung der eingesetzten Heizenergie durch verbesserte Isolation und effizientere Heizsysteme; das sind die zwei Bereiche. Vor allem bei der bestehenden Bausubstanz muss erreicht werden, dass vermehrt Sanierungen von Gebäudehüllen, Modernisierungen von wärmeerzeugenden Apparaten sowie Verbesserungen im Bereich der Energieverbrauchssteuerung vorgenommen werden. Bezüglich des dritten Punktes ist zu sagen: Wenn man die Verbrauchssteuerung der Apparate richtig einstellt, kann man - das habe ich mir von Fachleuten sagen lassen - eigentlich ohne Kosten bereits einen wesentlichen Anteil der Energie einsparen.

Nun steht für den Gebäudebereich in Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung klar und eindeutig: "Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig" - vor allem die Kantone. Aufgrund dieser Verfassungsbestimmung muss der Ständerat - das ist ja auch unsere Aufgabe, da gebe ich Herrn Germann Recht - bei den vorliegenden Vorstössen dafür sorgen, dass im Gebäudeenergiebereich die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen gemäss Verfassung nicht verludert.

Nun hat sich die Kommission mit dieser Problematik bewusst näher befasst. In einem Kurzgutachten vom 20. Juli 2007 kam das Bundesamt für Justiz zum Schluss, dass der Bund, gestützt auf Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung, Energieausweise für Gebäude vorschreiben kann, wenn diese "in erster Linie der Information, also der Deklaration, dienen und nicht mit verpflichtenden Zielvorgaben verbunden sind". Ich meine aber, dass beim ersten Vorstoss genau dies der Fall ist. Gemäss dem Gutachten geht es hier nur um Deklaration, nur um Information und nicht um Zielvorgaben.

Aus all diesen Überlegungen unterstütze ich die Kommissionsmotion, wobei ich sagen muss, dass die nächste Motion auf der Traktandenliste, diejenige mit den Verbrauchsvorschriften, am ehesten in Richtung Markteingriff geht, sodass sie die Grenze des freien Marktes ritzt. Ich kann aber mit der Formulierung, wie sie gewählt worden ist, noch leben. Ich unterstütze also vor allem die Kommissionsmotionen; diese decken den ganzen Bereich ab. Ich lehne, gestützt auf die Befürwortung der Kommissionsmotionen, vor allem die Motion Teuscher, die Motion Bäumle und die Motion Aeschbacher ab, die eben Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung deutlich ritzen. Und dann gibt es auf der Traktandenliste noch andere Motionen. Wenn es da zum Beispiel heisst: "Motivation der Kantone für verbrauchsabhängige Motorfahrzeugsteuern", muss ich Ihnen sagen: Ich kann mich noch erinnern, wie man in diesem Rat dafür gesorgt hat, dass solche Motionen abgelehnt wurden, weil sie nicht nur in der Sache, sondern auch bezüglich der formalen Ansprüche schlicht und einfach nicht genügten.

Ich danke Ihnen dafür, dass Sie diese Motion annehmen.

Büttiker Rolf · Ständerat · 2008-03-12 | Lexipedia | Lexipedia