Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-03-12
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-12
Wortprotokoll
Sie haben diese Debatte jetzt auch als Eintretensdebatte zu sämtlichen Vorstössen und als Debatte über die Energie- und Klimapolitik im Allgemeinen geführt. Mindestens insoweit, als Fragen an mich gestellt worden sind, möchte ich meine Antwort nun auch für einen kurzen Exkurs benutzen.
Vom Bundesrat sind all diese Vorstösse ja zur Ablehnung empfohlen worden. Das hat folgenden Hintergrund: Vor einem Jahr hat der Bundesrat in den Grundsätzen die vier Säulen der Energiepolitik beschlossen und dann den Auftrag gegeben, einige Punkte zu konkretisieren. Viele Motionen, insbesondere jene aus dem Nationalrat, sind während dieser Zeit, im Jahre 2007, eingereicht worden. Wir haben damals gesagt - das Reglement sieht es leider so vor -: Da wir diese Materie jetzt prüfen und die Umsetzung planen und weil wir noch nicht definitiv dazu Stellung genommen haben, müssen wir diese Vorstösse ablehnen.
Nun hat der Bundesrat aber am 20. Februar 2008 die Klima- und Energiepolitik sehr weit konkretisiert. Das heisst auch, dass er in den Plänen für erneuerbare Energien und für Energieeffizienz teilweise jene Massnahmen übernommen hat, die Sie hier vorschlagen und die auch der Nationalrat vorschlägt, und dass er jetzt den erwähnten formalen Grund für die Beantragung einer Ablehnung nicht mehr hat. Gut, man könnte jetzt spitzfindig sein und sagen, jetzt könne man argumentieren, die Vorstösse müssten jetzt deswegen abgelehnt werden. Aber um ganz ehrlich zu sein: Es ist noch nicht alles erfüllt, zum Teil ist einfach der Grundsatzentscheid gefällt, sodass diese Vorstösse jetzt eigentlich in der idealen Periode kommen, sodass ich nachher sagen kann, wir seien mit einer Annahme einverstanden.
Wir haben - zunächst einmal hierzu, ich bin darauf angesprochen worden - in der Klimapolitik vorgesehen, ein CO2-Gesetz zu schaffen, das eine Fortsetzung des heutigen CO2-Gesetzes ist. Dieses ist ja beschränkt, es ist darin ein Ziel für das Jahr 2010 vorgesehen. Es geht darum, dass nach Kyoto eine neue Periode mit einem neuen Ziel beschlossen wird. Wir werden nun zwei Alternativen in die Vernehmlassung geben. Ich möchte das auch hier klarstellen, weil es immer wieder zu Verwechslungen Anlass gibt.
Die eine Variante ist die Festlegung eines Zieles, das gleich wie dasjenige der Europäischen Union ist, nämlich gemessen an 1990 eine Reduktion um 20 Prozent bis 2020 zu erreichen, was natürlich heisst, dass das, was bis 2010 erreicht worden ist, davon in Abzug gebracht werden kann. Das wäre also eine Orientierung an den Zielen der Europäischen Union, wie diese sie in den globalen Uno-Diskussionen einbringt. Das ist die eine Schiene. Wie dieses Ziel erreicht wird, mit einer CO2-Abgabe einerseits und der Möglichkeit von Emissionshandel andererseits, muss nachher noch austariert werden, je nachdem, was notwendig ist und wie es möglich ist, die Ziele jährlich zu erreichen.
Die andere Schiene, die wir auch in die Vernehmlassung geben, ist die Idee einer klimaneutralen Schweiz. Da hat sich der Bundesrat noch nicht entschieden; wir werden auf die Vernehmlassung hören. Einen Irrtum will ich einfach ausräumen: Es ist nicht so, dass wir beim Modell "Klimaneutrale Schweiz" kein Ziel formulieren müssten. Es wird immer wieder gemeint, die Schiene der CO2-Abgabe mit dem EU-Ziel von 20 Prozent sei ein Ziel, die klimaneutrale Schweiz jedoch habe kein vergleichbares Ziel. Die klimaneutrale Schweiz verlangt aber gar eine hundertprozentige Kompensation; allerdings soll die Kompensation dann vorwiegend im Ausland erfolgen. Ich glaube, wir werden im Laufe dieses Morgens auch noch darüber sprechen. Das heisst, dass erstens beide Varianten ein Ziel kennen und beide Varianten einen Mix von Massnahmen im Inland und Zertifikatehandel im Ausland erlauben; die Frage ist dann nur, in welchem Verhältnis.
In diesem Zusammenhang die Antwort an Frau Diener: Es ist richtig, im Waldgesetz hatten wir die Möglichkeit der Anrechnung der Senken vorgesehen. Das ist jetzt "runtergespült" worden, weil das Waldgesetz ein trauriges Schicksal erlitten hat. Aber wir wollen wenigstens dieser CO2-Senke zu einer baldigen Wiedergeburt verhelfen, indem wir sie ins CO2-Gesetz implantieren. Fachleute haben mir schon gesagt, es sei wahnsinnig kompliziert; aber ich glaube, man kann auch einmal etwas Kompliziertes tun. Auf jeden Fall muss das dort berücksichtigt werden.
Nun haben wir daneben im Energiebereich die vier Säulen konkretisiert; das betrifft insbesondere die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz. Innerhalb der Energieeffizienz ist zwischen Gebäuden und Geräten zu unterscheiden. Die Gebäude sind in erster Linie Sache der Kantone - das wollen wir berücksichtigen -, für Geräte ist der Bund zuständig. Die Bemerkung von Herrn Recordon kann ich nur aufs Wärmste unterstützen: Das ist nun die Chance, dass wir den Zug nicht verpassen. Wir sind nämlich daran, den Zug zu verpassen und das zu verschlafen. Ich wende mich hier auch an all jene Wirtschaftskreise, die immer noch jede Massnahme als Belästigung der Wirtschaft ansehen und die grosse Chance der Innovation und des Exportes der neuen Technologien übersehen. Ich war letzte Woche in Washington an einer internationalen Tagung über erneuerbare Energien, und da erschien, oh Wunder, Präsident Bush und - ich [PAGE 137] muss das jetzt politisch korrekt sagen - lobte in einer langen Rede die erneuerbaren Energien und Technologien und betonte, was in seiner Amtszeit in den Bereichen Wind- und Sonnenenergie alles geleistet worden sei. Ich sage, politisch geht das ähnlich wie bei uns: Er selber hat nämlich gar nicht so viel gemacht, dafür die einzelnen Staaten; er hat sich deren Leistungen aber fröhlich "an die Schulter geklebt". Man hat jedoch gemerkt, dass es jetzt dort überall einen Umbruch gibt: Man fährt nun auch auf erneuerbare Energien ab, und wenn unsere Wirtschaft da nicht mitmacht, kommt sie unter die Räder. Das muss sie sich jetzt auch einmal von Leuten sagen lassen, die via Klima- und Energiepolitik zu denselben Ergebnissen kommen.
Nun zum konkreten Vorstoss betreffend einen Gebäudeenergieausweis: Ich wiederhole, dass es den Gebäudebereich betrifft, und dafür sind die Kantone zuständig. Wir wollen die Kompetenz der Kantone nicht antasten, aber was wir möchten, ist koordinieren. Die Hauseigentümer machen ja bei den Arbeiten für den Energieausweis der Kantone mit - vielleicht nicht in jedem Detail, aber mir ist die heutige Aussage, Hauseigentümer seien gegen den Gebäudeenergieausweis, in diesem Sinne neu. Ich will nichts behaupten, aber bei den kantonalen Programmen haben sie mitgemacht, und wir wollen ja nur die kantonalen Programme koordinieren und eine gemeinsame Lösung finden. Inhaltlich gesehen sind wir der Meinung, dass hier ein sehr grosses Potenzial vorliegt, welches eben viele Hauseigentümer noch nicht realisieren. Da wird das Haus renoviert, und sie verpassen die ganz grosse Gelegenheit, mit praktisch keinen Mitteln energiesparende Massnahmen anzubringen, sei das bei der Heizung, beim Dach, beim Hausanstrich. Da soll diese Etikette einen Anreiz bieten; das ist ein marktwirtschaftliches Instrument.
Ich bin froh, dass Sie das in einer Motion vorschlagen. Der Bundesrat hat es auch beschlossen, aber doppelt genäht hält besser.