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Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-03-12

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12

Wortprotokoll

Zunächst eine kurze Vorbemerkung: Es zeigt sich bei einem Geschäft wie diesem, auch wenn es nicht von grosser Tragweite ist, dass es schon ungeschickt ist, wenn beide Räte es in der gleichen Session beraten. Man hat dann nicht die Gelegenheit, sich à fond damit auseinanderzusetzen. Ich glaube, diese Materie ist nicht so dringend, dass man die Beratung nicht hätte auf zwei Sessionen verteilen können.

Zu dem, was Kollege Recordon gesagt hat, ist festzustellen: Das Bundesgericht ist in dieser Frage Slalom gefahren, und ich würde es vorziehen, wenn wir hier eine saubere gesetzliche Regelung hätten. Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahre 1979 - also aus der Zeit der früheren rechtlichen Situation -, wonach der Entzug des schweizerischen Führerausweises sogar dann zugelassen wurde, wenn am ausländischen Begehungsort kein Fahrverbot ausgesprochen wurde. So begann es. Im Jahre 2002 verlangte das Bundesgericht, dass am ausländischen Begehungsort zumindest ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Schliesslich haben wir das bekannte Urteil vom 14. Juni 2007. Es ist also in letzter Zeit allerhand passiert.

Mit meinem Antrag, dem Nationalrat zu folgen, würden wir zumindest auf gesetzlicher Ebene Klarheit schaffen und allfällige weitere Slaloms des Bundesgerichtes vermeiden.

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